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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0657-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.  Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 14.09.2011 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 13.04.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 04.10.2011 bis zum 07.11.2011 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung eingegangenen Schreiben beziehen sich sowohl auf das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wie auch auf das parallel durchgeführte vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 311 B. Die Behandlung dieser Anregungen (s. Anlage) erfolgt deshalb für beide Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 311 B) gleichermaßen.

 

Sie führen nicht zur Änderung des Flächennutzungsplan-Entwurfs. Somit kann der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Feststellungsbeschluss vorgelegt werden.

 

2.              Behandlung der Anregungen

             

Es gingen folgernde Schreiben ein:

 

2.1              Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben ein.

 

2.2.                  Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

2.2.1              Regierung von Oberfranken,

Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth

mit Schreiben vom 14.10.2011

 

2.2.2        E:ON Bayern AG

Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 07.10.2011

 

2.2.3        Stadt Bamberg

Bauordnungsamt – Denkmalpflege (Bodendenkmalpflege)

mit Schreiben vom 27.09.2011

 

2.2.4        Stadt Bamberg

Bauordnungsamt – Denkmalpflege (Baudenkmalpflege)

mit Schreiben vom 12.10.2011

 

2.2.5        Stadt Bamberg

Sozialreferat – Behindertenbeauftragte

mit Schreiben vom 29.09.2011

 

2.2.6        Entsorgungs- und Baubetrieb

der Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 28.10.2011

 

2.2.7        Stadtwerke Bamberg

Energie-u. Wasserversorgungs GmbH

Margaretendamm 28, 96052 Bamberg

mit Schreiben vom 26.10.2011

 

2.2.8        Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

Schildstraße 81, 96050 Bamberg

mit Schreiben vom 29.09.2011

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form (s. Anlage).

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.      Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wir folgt zu beschließen:

 

3.      Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

4.      Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 13.04.2011 sowie die Begründung vom 13.04.2011.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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