"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0683-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Schaeffler Areal 1. Liegenschaften GmbH

Entwurfsverfasser:                            Architekturbüro Mertens Uwe

 

Kurzbeschreibung:             

Das ehemalige Betriebsgebäude entlang der Jäckstraße soll zu einem Studentenwohnheim mit 122 Appartements (Wohnfläche von 120 Appartements zwischen 16,65 m² und 35,72 m², 2 Appartements mit 42,17 m² bzw. 43,27 m²) umgebaut werden. Das Gebäude besteht aus 3 Bauteilen:

-          Schlosserei (2-geschossig mit ausgebautem Satteldach);

-          Formenbau (1-geschossig mit Flachdach);

-          Erweiterung Formenbau (2-geschossig mit flach geneigtem Satteldach; Anbau 1-geschossig mit Flachdach)

Die vorhandenen Sheddächer auf dem 1-geschossigen Zwischenbau (Formenbau) werden abgebrochen. Stattdessen sollen 2 Gemeinschaftsräume jeweils als neue flache Kuben errichtet werden. Das restliche Flachdach wird als Dachterrasse genutzt.

 

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Schlosserei

                Breite:  13,28 m                   Länge:  66,61 m                ca. 11,20 m              Firsthöhe:  ca. 15,30 m

- Formenbau Bestand

              Breite:  13,28 m              Länge:  77,00 m                                          Höhe: 4,22 m

- Formenbau Gemeinschaftsräume

              Breite:   6,20 m                            Länge:  19,10 m bzw. 20,10 m                            Höhe:  3,00 m

- Erweiterung Formenbau

                            Breite:  15,31 m              Länge:  75,68 m              Höhe: ca. 4,80 m bis ca. 8,80 m

 

                          bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               09.08.2011

                                    vollständig:            - - -             

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: MI (§ 6 BauNVO)

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 25 A/B. Die Festsetzungen werden eingehalten. Das beantragte Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Bauvorhaben liegt weiterhin im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nr. 215 A, für den am 08.11.2011 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Es entspricht den mutmaßlichen zukünftigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 215 A (vgl. Sitzungsvorlage des Stadtplanungsamtes vom 24.10.2011, Ziffer 6. Planungsziele).

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                            nein

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 25              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              25

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              25               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

              Zur Absicherung des Stellplatzschlüssels „Studentenwohnheim“ ist von der Bauherrin eine

              Erklärung abzugeben, dass der Betrieb des Studentenwohnheimes auf Dauer durch die

              Beauftragung eines für die Verwaltung des gesamten Wohnheimes zuständigen Betreibers

              gewährleistet wird. Dieser Betreiber darf die Appartements auch nur an Studenten

              vermieten.

              Die erforderlichen Stellplätze für die gesamte geplante Bebauung auf dem ehemaligen

              „Schaeffler-Gelände“ sollen in einem Parkhaus nachgewiesen werden. Da das Parkhaus

              voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt als das Studentenwohnheim fertig gestellt wird,

              werden die Stellplätze für das Wohnheim provisorisch auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

              Sobald das Parkhaus in Betrieb genommen wird, müssen diese provisorischen Stellplätze gemäß               den Festsetzungen des Grünordnungsplanes zurückgebaut werden.

 

         Fahrradstellplätze: 125

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich

                            nachgewiesen (41 Studentenappartements im EG werden

                                             barrierefrei errichtet)


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Eine Geruchsimmissionsprognose (Stand: 08.11.2011) zur Prüfung der Auswirkungen des Schlachthofes auf das Sanierungsgebiet Margaretendamm liegt vor und wird zurzeit geprüft. Das Landesamt für Umweltschutz wurde eingeschaltet. Eine zivilrechtliche Sicherung wird angestrebt.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1. Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

              2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung erst zu erteilen, wenn die

                  immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Betrieb des

                       Schlachthofes durch die Geruchsimmissionsprognose nachgewiesen ist.

             

 

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...