Beschlussvorlage - VO/2011/0683-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau u. Nutzungsänderung von Büro- u. Lagerräumen in Studentenappartements, Bamberg, Jäckstr. 9, 11, 13, 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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06.12.2011
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Schaeffler Areal 1. Liegenschaften GmbH
Entwurfsverfasser: Architekturbüro Mertens Uwe
Kurzbeschreibung:
Das ehemalige Betriebsgebäude entlang der Jäckstraße soll zu einem Studentenwohnheim mit 122 Appartements (Wohnfläche von 120 Appartements zwischen 16,65 m² und 35,72 m², 2 Appartements mit 42,17 m² bzw. 43,27 m²) umgebaut werden. Das Gebäude besteht aus 3 Bauteilen:
- Schlosserei (2-geschossig mit ausgebautem Satteldach);
- Formenbau (1-geschossig mit Flachdach);
- Erweiterung Formenbau (2-geschossig mit flach geneigtem Satteldach; Anbau 1-geschossig mit Flachdach)
Die vorhandenen Sheddächer auf dem 1-geschossigen Zwischenbau (Formenbau) werden abgebrochen. Stattdessen sollen 2 Gemeinschaftsräume jeweils als neue flache Kuben errichtet werden. Das restliche Flachdach wird als Dachterrasse genutzt.
Größe des Bauvorhabens:
- Schlosserei
Breite: 13,28 m Länge: 66,61 m ca. 11,20 m Firsthöhe: ca. 15,30 m
- Formenbau Bestand
Breite: 13,28 m Länge: 77,00 m Höhe: 4,22 m
- Formenbau Gemeinschaftsräume
Breite: 6,20 m Länge: 19,10 m bzw. 20,10 m Höhe: 3,00 m
- Erweiterung Formenbau
Breite: 15,31 m Länge: 75,68 m Höhe: ca. 4,80 m bis ca. 8,80 m
Antragseingang: 09.08.2011
vollständig: - - -
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: MI (§ 6 BauNVO)
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 25 A/B. Die Festsetzungen werden eingehalten. Das beantragte Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Bauvorhaben liegt weiterhin im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 215 A, für den am 08.11.2011 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Es entspricht den mutmaßlichen zukünftigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 215 A (vgl. Sitzungsvorlage des Stadtplanungsamtes vom 24.10.2011, Ziffer 6. Planungsziele).
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 25 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 25
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 25 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Zur Absicherung des Stellplatzschlüssels Studentenwohnheim ist von der Bauherrin eine
Erklärung abzugeben, dass der Betrieb des Studentenwohnheimes auf Dauer durch die
Beauftragung eines für die Verwaltung des gesamten Wohnheimes zuständigen Betreibers
gewährleistet wird. Dieser Betreiber darf die Appartements auch nur an Studenten
vermieten.
Die erforderlichen Stellplätze für die gesamte geplante Bebauung auf dem ehemaligen
Schaeffler-Gelände sollen in einem Parkhaus nachgewiesen werden. Da das Parkhaus
voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt als das Studentenwohnheim fertig gestellt wird,
werden die Stellplätze für das Wohnheim provisorisch auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Sobald das Parkhaus in Betrieb genommen wird, müssen diese provisorischen Stellplätze gemäß den Festsetzungen des Grünordnungsplanes zurückgebaut werden.
Fahrradstellplätze: 125
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich
nachgewiesen (41 Studentenappartements im EG werden
barrierefrei errichtet)
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Eine Geruchsimmissionsprognose (Stand: 08.11.2011) zur Prüfung der Auswirkungen des Schlachthofes auf das Sanierungsgebiet Margaretendamm liegt vor und wird zurzeit geprüft. Das Landesamt für Umweltschutz wurde eingeschaltet. Eine zivilrechtliche Sicherung wird angestrebt.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigung erst zu erteilen, wenn die
immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Betrieb des
Schlachthofes durch die Geruchsimmissionsprognose nachgewiesen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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133,5 kB
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