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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2011/0686-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen der Leistungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind nach § 22 Abs. 1 Satz 1 auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anzuerkennen, soweit diese angemessen sind.

 

Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) findet sich die entsprechende Vorschrift im § 35 Abs. 1 SGB XII.

 

Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 hat die GAL-Fraktion (vgl. Anlage1) einen Antrag gestellt, die Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Im Einzelnen wird auf den Antrag Bezug genommen. Insbesondere verweist die GAL-Fraktion auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinen Urteil vom 22.09.2009.

 

Nach § 22 c Ab. 1 Satz 1 SGB II sollen die Kreise und kreisfreien Städte zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung insbesondere

 

1.      Mietspiegel, qualifizierte Mietspiegel und Mietdatenbank und

 

2.      geeignete statistische Datenerhebungen und Auswertungen oder Erhebungen Dritter einzeln oder kombiniert berücksichtigen.

 

Solches Datenmaterial steht der Stadt Bamberg nicht zur Verfügung. Insbesondere darf darauf verwiesen werden, dass der Mietspiegel der Stadt Bamberg aus dem  Jahr 2002 resultiert und somit zur aktuellen Berechnung nicht herangezogen werden kann.

 

Ein schlüssiges Konzept, das die vom Bundessozialgericht aufgestellten Anforderungen zur Ermittlung der Kosten der angemessenen Unterkunft erfüllt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Gettobildung),

 

es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, zum Beispiel welche Art von Wohnungen – Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße,

 

Angaben über den Beobachtungszeitraum,

 

Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, zum Beispiel Mietspiegel),

 

Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten,

 

Validität der Datenerhebung,

 

Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung und

 

Angaben über die gezogenen Schlüsse (zum Beispiel Spannoberwert oder Kappungsgrenze).

 

Solche Daten stehen der Stadt Bamberg nicht zur Verfügung. Diese könnten zum Beispiel durch einen qualifizierten (grundsicherungsrelevanten) Mietspiegel oder durch eine separate anderweitige Datenerhebung eruiert werden. Dies bedarf noch näherer Untersuchungen. Deshalb ist derzeit noch keine Anpassung der angemessenen Kosten der Unterkunft möglich.

 

Hiervon getrennt zu betrachten sind die Heizkosten – hier hat das Sozialreferat auf der Basis des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) des statistischen Bundesamtes die Steigerung zum Stand Oktober 2011 bei Heizöl, Erdgas und Fernwärme seit der letzten Anpassung der Heizkosten im Jahr 2009 ermittelt.

 

Wie bei der Berechnung des Regelwertes in der Vergangenheit wird ein Mittelwert aus den vorgenannten drei Energiearten gebildet. Dieser beträgt aufgerundet 19 %.

 

Hieraus resultieren folgende Regelwerte:

 

HHGröße

Heizkosten 2009

Erhöhung um 19 %

Neuer Regelwert 2012

+ KdU (unverändert)

Neue MOG einschl Hzg aufgerundet

1 P/50 qm

45,50

8,64

54,14

297,50

352,00

2 P/65 qm

59,15

11,24

70,39

386,85

458,00

3 P/75 qm

68,25

12,97

81,22

446,75

528,00

4 P/90 qm

81,90

15,56

97,46

535,10

633,00

5 P/105 qm

95,55

18,15

113,70

624,45

739,00

Jede w. P

13,65

2,59

16,24

89,35

106,00

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Ziffer 1 berechneten Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft und den Nebenkosten sowie den Heizkosten ab dem 01. Januar 2012 anzuwenden.

 

2.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.07.2011 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten im künftigen Haushaltsjahr: zusätzlich zirka 200.000 Euro

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die für das Haushaltsjahr 2012 benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Nachschiebeliste zum Haushalt 2012 (siehe Tischvorlage) in den Haushalt eingestellt.

 

Bamberg, 30.11.2011

Finanzreferat

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

 

Amt 20              ____________________

              Peter Distler

 

 

 

SG 200              ____________________

              Thomas Friedrich


 

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Anlagen

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