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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0242-20

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Beratungsfolge

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I.                   Sitzungsvortrag:

 

Darstellung der aktuellen Situation

 

Die Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner einer Kommune beeinflusst die Höhe der staatlichen Zuwendungen im Rahmen des Finanzausgleiches und aufgrund von vielerlei anderer steuerlicher Vorschriften. So hätte 1 Einwohner mehr bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für 2009 Mehreinnahmen in Höhe von 380 € bedeutet.

 

Unabhängig von diesen finanzpolitischen Erwägungen nehmen die in Bamberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz ansässigen Studenten auch die Infrastruktur Bambergs in Anspruch.

 

Es ist daher wünschenswert, dass sich eine möglichst hohe Zahl der Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg anmeldet, um eine entsprechend optimale finanzielle Ausstattung der Stadt Bamberg als Lastenkompensierung für die in Anspruch genommene Infrastruktur zu ermöglichen.

 

Dies ist auch im Hinblick auf die expansive Nutzung weiterer Liegenschaften für studentische Nutzung und dem zu erwartenden weiteren Anstieg der absoluten Studentenzahlen geboten.

 

Gemäß Art. 15 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners seine Hauptwohnung.

 

Bei einem unverheirateten Studenten ist bei einer durchschnittlichen jährlichen Studiendauer von sieben Monaten und einer vorlesungsfreien Zeit von 5 Monaten unter Berücksichtigung regelmäßiger Wochenendheimfahrten nicht davon auszugehen, dass er seinen Hauptwohnsitz in Bamberg anmeldet, da sein Lebensmittelpunkt überwiegend am Heimatort liegt.

 

Die Möglichkeiten des Ordnungsamtes, auf eine Wohnsitznahme in Bamberg mit Hauptwohnung einzuwirken, sind daher sehr eingeschränkt.

 

Nach Mitteilung der Universitätsverwaltung waren im Wintersemester 2008/2009 insgesamt 8.801 Studenten immatrikuliert (siehe Anlage 2 zur Sitzungsvorlage).

 

Eine Feststellung der Zahl aller in Bamberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Studenten ist aus dem Melderegister Stadt Bamberg nicht ableitbar.

 

Registriert sind lediglich die in Studentenwohnheimen gemeldeten Studenten. Der Anteil der mit Hauptwohnung gemeldeten Studenten machte hier zum Stichtag 12.03.2009 eine Quote von 32,12 % aus.

 

Legt man aus dem Zahlenmaterial der Universitätsverwaltung zugrunde, dass 28,53 % der Studierenden aus der Bundesrepublik Deutschland – außerhalb Bayerns – stammen und 6,58 % ausländische Studenten registriert sind und geht man davon aus, dass bei diesem Personenkreis eine Anmeldung mit Hauptwohnsitz erfolgt ist, ergibt sich eine vergleichbare niedrige Quote von 35,11 %.

 

 

Aktuelle Anreize für Studenten, sich mit Hauptwohnsitz anzumelden

 

Derzeit erhalten alle Studierenden, die sich in Bamberg mit Hauptwohnsitz anmelden, als „Belohnung“ und auch um Ihre Universitätsstadt besser kennen lernen zu können, ein „Studenten-Scheckheft“, das unterschiedlichste Eintritts- und Verzehrgutscheine enthält.

 

Die Resonanz der Studentenschaft ist jedoch relativ zurückhaltend, da 2008 lediglich 127 Studenten-Scheckhefte ausgegeben wurden.

 

Gut angenommen wird die in Kooperation mit der Universität Bamberg pro Semester unter ausländischen Studenten durchgeführte Verlosung eines von der Stadt getragenen Stipendiums in Höhe von 500 €, die sich in Bamberg mit Hauptwohnung angemeldet haben.

 

 

Mögliche weitere Anreize für Studenten, sich mit Hauptwohnung anzumelden

 

Als zusätzlicher Anreiz wird vom Ordnungsamt vorgeschlagen, die Verlosung von Stipendien auf deutsche Studenten zu erweitern, die sich mit Hauptwohnsitz in Bamberg angemeldet haben. Hierbei könnte ein Stipendium in Höhe von 5-mal 100,-- € im Rahmen einer Verlosung vergeben werden, um die Gewinnchancen zu erhöhen.

 

Einen noch effizienteren Anreiz, sich mit Hauptwohnung in Bamberg anzumelden, könnte die generelle Auslobung von Prämien für Studenten bzw. das Angebot einer einmaligen finanziellen Umzugshilfe bieten.

 

Weitere Anreize könnten in Ergänzung des gesponserten Studenten-Scheckheftes die Ausgabe von Dauerkarten für die Städtischen Bäder oder von Semestertickets für die Nutzung des städtischen ÖPNV sein, wie es wahlweise zum Beispiel von der Stadt Nürnberg angeboten wird.

 

Derzeit ist jeder in Bamberg Studierende mit der Immatrikulation an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zum obligatorischen Erwerb eines Studententickets zum Sonderpreis von 23 € pro Semester verpflichtet, das in Zusammenhang mit dem Studentenausweis zur Nutzung des ÖPNV in Stadt und Landkreis Bamberg (incl. Schienenverkehr und Nutzung der P&R-Anlagen Heinrichsdamm und Breitenau) rund um die Uhr auch in der vorlesungsfreien Zeit berechtigt. Der Erwerb des Semestertickets ist für alle Studierenden aus Gründen der Solidarität und Kostenminimierung seit dem Wintersemester 2004/2005 – auch während des Auslandssemesters oder einem Praktikum außerhalb von Bamberg – verpflichtend. Die Beibehaltung dieser Regelung in der vorgenannten Form wurde von der Studentenschaft in einer Urabstimmung im Wintersemester 2006/2007 eindeutig mit 74 % der Stimmen bestätigt.

 

Die angeregte Übernahme der Kosten des Semestertickets und die Ausgabe von Saisonkarten für die Städtischen Bäder an alle Studenten, die sich in Bamberg mit Hauptwohnung anmelden, ist eine Angelegenheit, die im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg behandelt werden müsste. Gleichfalls wäre hierbei die Frage eines evtl. zu leistenden städtischen Ausgleichs zu klären.

 

Um die Kaufkraft der Zuwendung an Bamberg zu binden, wird konkret vorgeschlagen, versuchsweise an jeden Studenten, der sich mit Hauptwohnung in Bamberg an- oder ummeldet, zusätzlich zum Studentenscheckheft fünf „Schecks in the City“ im Gesamtwert von 50 € über die Infothek im Ordnungsamt einmalig auszugeben.

 

Hierbei ist die Ausarbeitung eines Werbekonzeptes in Zusammenarbeit mit dem City-Management unter Einbindung der Universitätsleitung geboten. Um die Verbundenheit mit Ihrer Universitätsstadt Bamberg zu visualisieren, könnte z.B. zusätzlich ein „Stadt-Bamberg-T-Shirt“ und/oder einer „Stadt-Bamberg-Tasche“ an die Studenten bei der Anmeldung mit Hauptwohnung ausgegeben werden, um einen „kommunikativen Schneeballeffekt“ mit Sogwirkung in der Studentenschaft auszulösen.

 

Dieses „Welcome-Present“ für Studienanfänger in Bamberg könnte im Rahmen des Werbekonzeptes analog zum Studentenscheckheft gesponsert werden.

 

Weiterhin sind nach Auskunft der Studentenverwaltung derzeit 300 Studierende mit Kind registriert. Im Rahmen der familienfreundlichen Universität wäre mittelfristig die Einrichtung oder Mitbenutzungsmöglichkeit von Kinderhorten denkbar, um Studenten mit Kindern an Bamberg als Studien- und Wohnort zu binden.

 

Geht man davon aus, dass nach dem aktuellem Berechnungsschema für Schlüsselzuweisungen jeder Student, der sich in Bamberg mit Hauptwohnung anmeldet, der Stadt Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 380 € beschert, erscheint selbst eine Zuwendung in Höhe von 50 € an Studenten, die letztlich dem Bamberger Einzelhandel in Form von den eingelösten Einkaufsgutscheinen zugute kommt, mehr als gerechtfertigt. Dies umso mehr, da zu erwarten ist, dass die Zahl der in Bamberg immatrikulierten Studenten aufgrund der Folgenutzung des ERBA-Geländes durch die Universität im Anschluss an die Landesgartenschau noch weiter steigen wird.

 

 

 

Die Zweitwohnungssteuer als Regulierungsinstrument des Meldeverhaltens

 

Die auf den ersten Blick scheinbar wirksamste Methode, die Quote der mit Hauptwohnung gemeldeten Studenten und auch anderer Zuzüge zu erhöhen, wäre die generelle Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist eine aufgrund des Art. 22 Abs.2 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) i.V.m. Art. 3 Abs.1, 3 des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes (BayKAG) erlassene Satzung.

 

Gegenstand der Steuer ist das Innehaben eines Zweitwohnsitzes im Stadtgebiet, Steuerbemessungsgrundlage ist ein festgelegter Steuersatz, der auf die Jahres-Nettokaltmiete zum Ansatz gebracht wird.

 

Andere kreisfreie Städte konnten nach Einführung der Zweitwohnsitzsteuer im Jahr 2005 durchaus positive Effekte auf das Meldeverhalten der Neubürger erzielen.

 

Mit Stichtag 25.03.2009 sind in Bamberg 9.321 Einwohner mit Nebenwohnsitz gemeldet. Allerdings handelt es sich bei diesem Wert nicht um den absoluten Wert eines bereinigten Melderegisters. Es ist mit einer hohen Quote von „Karteileichen“ zu rechnen.

 

Die Stadt Fürth (ca. 116.000 Einwohner) hatte z. B. vor Einführung der Zweitwohnsitzsteuer noch ca. 10.000 Einwohner mit Nebenwohnung registriert. Nach Bereinigung des Melderegisters hat sich diese Zahl auf aktuell 1.400 Personen mit Nebenwohnsitz reduziert. Hiervon sind aktuell lediglich ca. 600 Personen zweitwohnsitzsteuerpflichtig.

 

Durch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre und  die jüngste Gesetzesänderung hat sich die Erhebungspraxis der Zweitwohnsitzsteuer dramatisch erschwert.

 

Bereits mit Beschluss vom 11.10.2005 hat das Bundesverfassungsgericht zwar die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnsitzsteuer bestätigt, jedoch die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer für eine berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen als unzulässig erachtet.

 

Durch Gesetz vom 22.07.2008, das mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, hat der Bayerische Landtag in Art. 3 Abs. 3 der Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) die neuen Sätze 2 bis 7 eingefügt.

 

Demnach wird eine Zweitwohnungssteuer nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen 25.000 € und bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern 33.000 € nicht übersteigt. Maßgeblicher Zeitraum ist das vorletzte Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht, sofern die Einkünfte im Steuerjahr nicht voraussichtlich  niedriger ausfallen werden.

 

Gleichfalls darf die Steuer nicht höher angesetzt werden als ein Drittel des Betrages um den die Summe der positiven Einkünfte 25.000 € bzw. 33.000 € übersteigt.

 

Auch wenn diese Freistellung von der Zweitwohnungssteuer einen Antrag des Steuerpflichtigen voraussetzt, der bis zum Ende des Kalendermonats, das auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss, obliegt der Wohnsitzgemeinde eine gewisse Aufklärungspflicht durch Merkblätter über das Procedere der Steuererhebung und die hiermit verbundenen Freibeträge, die evtl. bereits bei der Steuererhebung versandt werden.

 

Unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einkommensgrenzen werden Studenten mit hoher Sicherheit nicht von der Zweitwohnsitzsteuer erfasst.

 

So haben in der Stadt Freising, die schon aufgrund der Nähe zu München eine hohe Quote an Studierenden aufweist, bereits über 50 % der Steuerpflichtigen Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer eingereicht.

 

Auch wenn die Neuregelung des Art. 3 Abs. 3 BayKAG nach einer Testphase bis Mitte 2010 vom Bayerischen Landtag erneut überprüft werden soll, ist aufgrund der ab 01.01.2009 verbindlichen gesetzlichen Regelung mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand und einem Wegfall eines Großteils der Studentenschaft als Steuerpflichtige zu rechnen.

 

In Konsequenz daraus entfällt auch der Anreiz für diesen Personenkreis, sich mit Hauptwohnung in Bamberg an- bzw. umzumelden.

 

Unter Würdigung der vorgenannten Aspekte erscheint die Schaffung eines  positiven Anreizes, wie die Zuwendung von 50 € in Form von „Schecks-in-the-City“-Einkaufsgutscheinen und die Verlosung eines Stipendiums in Höhe von 5 x 100 € für alle Studenten, die sich in Bamberg mit Hauptwohnung anmelden, im Kontrast zum „Strafcharakter der Zweitwohnsitzsteuer“ durchaus sinnvoll.

 

Alle neu installierten Anreize, die auf eine An- bzw. Ummeldung von Studenten in Bamberg mit Hauptwohnung hinwirken, sollten zunächst zeitlich auf zwei Semester unter der Maßgabe befristet sein, dem Stadtrat über die im Einführungszeitraum gemachten Erfahrungswerte Bericht zu erstatten und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen durch den Stadtrat herbei zu führen.

 

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II. Beschlussvorschlag

1.       Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

a)      Alle Studierenden, die sich in Bamberg mit Hauptwohnung neu an- bzw. ummelden erhalten zusätzlich zu dem gesponserten „Studenten-Scheckheft“ fünf Einkaufsgutscheine „Schecks-in-the-City“ im Gesamtwert von 50 € ausgehändigt.

b)      Ergänzend zu der bereits für die ausländischen Studierenden bestehenden Regelung (siehe  HSt.1140.7180) wird  nach Vorschlag des Ordnungsamtes an alle „deutschen“ Studierenden, die sich in Bamberg mit Hauptwohnung neu an- bzw. ummelden,  ein Stipendium in Höhe von 5-mal 100 € im Rahmen einer Verlosung vergeben.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von voraussichtlich 11.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Allgemeine Deckungsreserve HHSt. 9180.8500

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Sachkosten: 11.000 €

 

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