Beschlussvorlage - VO/2012/0253-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Pferdestalls Bamberg, Rothofer Weg, Fl.-Nr. 243, Gemarkung Gaustadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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04.07.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Leicht Georg und Christine
Entwurfsverfasser: Architekt Oliver Reuther
Kurzbeschreibung:
Die 9 Pferde der Antragsteller stehen zur Zeit in einem Stall in der Fischergasse 1, Ortsteil Gaustadt. Der Stall befindet sich in einem Wohngebiet und für die Pferde gibt es keinen Auslauf. Die Antragsteller haben bereits mehrere Beschwerden wegen Ruhestörung (Hufgeklapper) und nicht fachgerechter Pferdehaltung bekommen. Nachdem bereits schon zwei Grundstücke der Familie Leicht im Bereich des Rothofer Weges (Fl.Nr. 195) und am Kühseeweiher/Röthelbachtal (Fl.Nr. 301/5) für einen Pferdestall nicht geeignet waren, ist dieses Grundstück am Rothofer Weg, Fl.-Nr. 243, die letzte Möglichkeit die Pferde adäquat unter zu bringen.
Es ist ein erdgeschossiger Pferdestall in Holzbauweise mit einem flachgeneigten Satteldach,
10 Pferdeboxen sowie einer Sattelkammer und einem Futterlager geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 12,15 m Länge: 30,15 m Firsthöhe: 3,62 m
Antragseingang: 20.02.2012
vollständig: 11.06.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB) Nach Flächennutzungsplan ist festgesetzt Gebietscharakter Fläche für die Landwirtschaft. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 ein sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, insbesondere nicht Belange des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB oder des Landschaftsbildes, Photovoltaikanlagen sind unzulässig.
Das Vorhaben kann an diesem Standort angrenzend an den vorhandenen Aussiedlerhof planungsrechtlich befürwortet werden. Das Stallgebäude wird landschaftsverträglich in das Grundstück eingebunden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: / anrechenbar: / nachzuweisen: keine
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den Stall keine Einwände, da er sich an die vorhandene Bebauung und Nutzung anlehnt. Naturschutzfachliche Auflagen werden in den Baubescheid übernommen: Eingrünung des Stalles. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist durch Bereitstellung einer Ersatzfläche auszugleichen für überbaute und dauerhaft versiegelte Flächen im Verhältnis 1:1. Die Ausgleichsfläche ist dinglich zu sichern.
Wasserecht: Abwasser ist in eine dichte Sammelentwässerung einzuleiten. Für die Dunglege und Anlagen zum Lagern und Abfüllen von z.B. Jauche, Stallmist, Silagesickersäften sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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62,5 kB
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