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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0253-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:              Leicht Georg und Christine

Entwurfsverfasser:                            Architekt Oliver Reuther

 

Kurzbeschreibung:             

Die 9 Pferde der Antragsteller stehen zur Zeit in einem Stall in der Fischergasse 1, Ortsteil Gaustadt. Der Stall befindet sich in einem Wohngebiet und für die Pferde gibt es keinen Auslauf. Die Antragsteller haben bereits mehrere Beschwerden wegen Ruhestörung (Hufgeklapper) und nicht fachgerechter Pferdehaltung bekommen. Nachdem bereits schon zwei Grundstücke der Familie Leicht im Bereich des Rothofer Weges (Fl.Nr. 195) und am Kühseeweiher/Röthelbachtal (Fl.Nr. 301/5) für einen Pferdestall nicht geeignet waren, ist dieses Grundstück am Rothofer Weg, Fl.-Nr. 243,  die letzte Möglichkeit die Pferde adäquat unter zu bringen.

Es ist ein erdgeschossiger Pferdestall in Holzbauweise mit einem flachgeneigten Satteldach,

10 Pferdeboxen sowie einer Sattelkammer und einem Futterlager geplant.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 12,15 m              Länge: 30,15 m              Firsthöhe: 3,62 m

             

                   bereits ausgeführt:   ja    nein

                              Antragseingang:  20.02.2012

                              vollständig:          11.06.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

Außenbereich (§ 35 BauGB) Nach Flächennutzungsplan ist festgesetzt Gebietscharakter – Fläche für die Landwirtschaft. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 ein sonstiges Vorhaben. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, insbesondere nicht Belange des Naturschutzes i.S.d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB oder des Landschaftsbildes, Photovoltaikanlagen  sind unzulässig.

 

 

Das Vorhaben kann an diesem Standort angrenzend an den vorhandenen Aussiedlerhof planungsrechtlich befürwortet werden. Das Stallgebäude wird landschaftsverträglich in das Grundstück eingebunden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                        nein:             nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: /              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              keine

             

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den Stall keine Einwände, da er sich an die vorhandene Bebauung und Nutzung anlehnt. Naturschutzfachliche Auflagen werden in den Baubescheid übernommen: Eingrünung des Stalles. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist durch Bereitstellung einer Ersatzfläche auszugleichen für überbaute und dauerhaft versiegelte Flächen im Verhältnis 1:1. Die Ausgleichsfläche ist dinglich zu sichern.

Wasserecht: Abwasser ist in eine dichte Sammelentwässerung einzuleiten. Für die Dunglege und Anlagen zum Lagern und Abfüllen von z.B. Jauche, Stallmist, Silagesickersäften sind die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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