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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2012/0255-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Bauherr:              Sozialstiftung Bamberg -Klinikum

Entwurfsverfasser:                            Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Freitag

 

Kurzbeschreibung:             

Die beantragte Parkplatzanlage ist bereits vorhanden und soll nachträglich baurechtlich genehmigt werden. Der Parkplatz umfasst 246 Mitarbeiterstellplätze, die in wassergebundener Bauweise einschließlich interner Verteilung ausgeführt sind. Die Hauptzufahrten sind als Betonpflaster ausgeführt bzw. asphaltiert.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Fläche: 6.935,94 m²

             

                 bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang: 24.01.2012

                            vollständig:        23.03.2012

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

             

                            Zulässigkeit nach § 30 Abs. 3  BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus

                            Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 A

                            rechtsverbindlich seit: 19.03.1971

                            Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen.

 

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung: Die Forstverwaltung hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

 


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

 

 

              Besonderheiten:

Aus naturschutzfachlicher Sicht soll entlang des Zaunes im Südwesten des Klinikums in den gehölzfreien Abschnitten auf eine Breite von 6,00 m eine 3-reihige Baumhecke aus standort-heimischen Sträuchern und Heistern gepflanzt werden. Die Pflanzung hat bis zum 01.12.2012 zu erfolgen. Diese Auflage wird in den Baubescheid aufgenommen und kann auch noch nachträglich umgesetzt werden.

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:

              ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der nachträglichen baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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Anlagen

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