Beschlussvorlage - VO/2012/0459-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Aufseßhöflein und Neubau von 2 Nebengebäuden, Bamberg, Aufseßhöflein 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.11.2012
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Fiedler Stephan und Andrea
Entwurfsverfasser: Michael Schelz
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr beabsichtigt das Einzeldenkmal Aufseßhöflein zu sanieren und mit zwei Nebengebäuden zu ergänzen. Der adelige Gartensitz aus dem Jahr 1723 soll in weiten Teilen rekonstruiert werden. Die Nutzung der 3 Geschosse beinhaltet Wohnen, Büro und Ausstellungsflächen für kleinere öffentliche- Kunstausstellungen und Veranstaltungen.
Nebengebäude A beinhaltet eine Doppelgarage sowie die Heizungszentrale.
Nebengebäude B beinhaltet einen Freisitz sowie eine Sommerküche.
Größe des Bauvorhabens:
Haupthaus:
Breite: 10,50 m Länge: 17,76 m 7,50 m Firsthöhe : 13,50 m
Nebengebäude A :
Breite: 6,99 m Länge: 11,99 m Traufhöhe: ca. 3,20 m Firsthöhe : 6,90 m
Nebengebäude B :
Breite: 6,99 m Länge: 11,99 m Traufhöhe: ca. 3,20 m Firsthöhe : 6,90 m
Antragseingang: 27.06.2012
vollständig: 09.10.2012
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Nach Flächennutzungsplan Gebietscharakter : Grünfläche
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zulässig. Öffentliche
Belange werden durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: 3x ( Fl.Nrn. 6519, 6523, 6525)
nein: 1x ( Fl.Nr. 6705 ) : Das Grundstück gehört der DB Netz
Aktiengesellschaft. Die Nachbarbeteiligung wird zur Zeit
durchgeführt.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 9 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 9
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: 0
Nachweis auf Baugrundstück: 9 Nachbargrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Wasserversorgung:
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung muss über eine Privatleitung erfolgen,
die in öffentlichem Grund ( Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 6519 ) liegen soll.
Ein entsprechender Gestattungsvertrag ist abzuschließen.
Abwasserbeseitigung :
Ein Kanal ist vorhanden, der Anschluss ist möglich.
Zufahrt :
Die Zufahrt erfolgt über den Flurbereinigungsweg
Naturschutz :
Es wurde ein Freiflächengestaltungsplan vorgelegt, der zur Zeit vom Umweltamt
geprüft wird.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für den Einbau einer Bodenplatte im Erdgeschoss wurde
bereits erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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