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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/0848-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Umlegungsausschuss der Stadt Bamberg besteht aus Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke als Vorsitzenden, zwei Stadtratsmitgliedern und vier Sachverständigenmitgliedern.

 

Er ist kein gemeindliches Hilfsorgan des Stadtrates wie ein Senat, sondern ein Ausschuss eigener Art („sui generis“), der in seinen Entscheidungsbefugnissen vollkommen unabhängig vom Stadtrat arbeitet und keinen Weisungen unterliegt (vgl. BGH vom 12.03.1987 – III ZR 29/86 – DVBl. 1987, S. 898).  Der Umlegungsausschuss tagt bedarfsorientiert und führt seine Verfahren auf Grundlage entsprechender Bebauungspläne allein nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 45 ff. BauGB durch.

 

Für die sechsjährige Wahlperiode des neuen Stadtrates werden durch diesen mit gesondertem Beschluss zwei Stadträte als Mitglieder des Umlegungsausschusses berufen (Ergänzung in Sitzung!).

 

Abweichend von obiger Regelung beträgt die Amtszeit der Sachverständigenmitglieder gemäß § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungs­angelegenheiten (UmlegAusschV) nur drei Jahre. Für die Zeit vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2015 hat der Stadtrat mit Beschluss vom 26.07.2012 folgende Mitglieder bestellt:

 

 

 

 

 

a)        Als Mitglied aus dem höheren vermessungstechnischen Dienst

              Herrn Ltd. Vermessungsdirektor Uwe Wagner

Stellvertreter:

Herrn Vermessungsoberrat Horst Eckl

 

 

b)              Als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt

Herrn Berufsm. Stadtrat Christian Hinterstein

Stellvertreter:

Herrn Oberrechtsrat Bernd Bauer-Banzhaf

 

 

c)              Als Bausachverständigen, der auf dem Gebiet des Baurechts erfahren ist

              Herrn Berufsm. Stadtrat Michael Ilk

Stellvertreter:

              Herrn Baudirektor Harald Lang

 

 

d)              Als Sachverständigen in der Bewertung von Grundstücken

              Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Agatz, Architekt

Stellvertreter:

              Herrn Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Neukel, Architekt

 

 

Die Mitgliedschaft als Sachverständiger im Umlegungsausschuss ist dabei kraft Gesetz qualifikations­bezogen und nicht an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden. Deshalb war Herr Berufsm. Stadtrat a. D. Michael Ilk auch über seine aktive Dienstzeit hinaus Mitglied im Umlegungsausschuss der Stadt Bamberg. Mit Schreiben vom 23.04.2014 hat Herr Ilk nun erklärt, dieses Amt zum 30.04.2014 (Ablauf der vorausgehenden Stadtratsperiode) niederzulegen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Herrn Berufsm. Stadtrat Thomas Beese als neues Bausach­verständigenmitglied zu berufen.

Des Weiteren wird aufgrund seines zwischenzeitlichen Wechsels in das Konversionsreferat und der dortigen neuen Aufgabenbereiche anstelle von Herrn Baudirektor Harald Lang der neue kommisarische Amtsleiter des Stadtplanungsamtes, Herr Bauoberrat Uwe Vedder, als Stellvertreter für Herrn Thomas Beese für den Umlegungsausschuss vorgeschlagen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.              Der Stadtrat beruft mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Berufsm. Stadtrat a. D. Michael Ilk als Bausachverständigen

 

                            Herrn Berufsm. Stadtrat Thomas Beese

 

und als dessen Stellvertreter anstelle von Herrn Baudirektor Harald Lang

 

              Herrn Bauoberrat Uwe Vedder

             

in den Umlegungsausschuss der Stadt Bamberg.

 

3.               Im Interesse einheitlicher Wahlperioden werden die Berufungen gemäß Ziff. 2 bis zum Ablauf des 31.07.2015 befristet.

 

 

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III.               Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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