"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1723-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Konzept Sozialplanung mit Controlling

 

Anfang 2015 nahm die Stelle der Sozialplanung und -controlling im Sozialreferat als Stabstelle der Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren ihre Tätigkeit auf. Zur Strukturierung und Konkretisierung des Aufgabengebiets wurde das Konzept „Einführung der Bamberger Sozialplanung mit Controlling – Gesamtkonzept zur strategischen Ausrichtung des sozialen Bereichs der Stadt Bamberg“ entwickelt (siehe Anlage 1). Das Konzept versteht sich als mittel- bis langfristiger Rahmen für die Ausrichtung der Sozialplanung. Zur Umsetzung des Konzepts müssen die dort beschriebenen Schritte zur Einführung der Sozialplanung in den nächsten Jahren sukzessive gemeinsam mit den Ämtern und Fachbereichen des sozialen Bereichs bearbeitet und – bei sich ändernden Rahmenbedingungen – ggf. angepasst werden. Eine Zusammenfassung wichtiger Kernaussagen des Konzepts und eine Übersicht der geplanten nächsten Schritte liegen den Sitzungsunterlagen als grafische Darstellungen bei (siehe Anlage 2).

 

Hintergrund der Einführung einer Sozialplanung mit Controlling für die Stadt Bamberg: Der soziale Bereich ist mit zunehmend komplexeren Aufgaben und Problemlagen konfrontiert (z.B. Asyl, Konversion, demografischer Wandel). Die Lösung dieser vielschichtigen Herausforderungen geht mit erhöhten Anforderungen an Vernetzung und Austausch der Akteure untereinander einher. Erschwerend kommt der Umstand der knappen kommunalen Mittel hinzu. Diese Entwicklungen machen eine aktive Steuerung des sozialen Bereichs erforderlich, die über das Reagieren auf akute einzelne Probleme hinausgeht. Aktive Steuerung in diesem Zusammenhang bedeutet: Es werden klare Ziele und Prioritäten gesetzt und mit einem bewussten strategischen Mitteleinsatz verbunden.

 

Wichtige nächste Schritte der Sozialplanung sind der Ausbau der stadtinternen Vernetzung und Kommunikation (ämterübergreifende Jours Fixes, Sozialplanungskonferenz, etc.), der Start eines Personalbemessungsverfahrens im Stadtjugendamt und die Erarbeitung transparenter Vergabegrundsätze für Zuschüsse und Fördermittel im sozialen Bereich. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Sozialräumen im Stadtgebiet Bamberg geplant, die eine kleinräumigere Planung und die effektive Verknüpfung der verschiedenen relevanten Fachplanungen (Jugendhilfeplanung, Planung für Seniorinnen und Senioren, Integrationsplanung, etc.) ermöglicht. Ein Fachvortrag zum Thema „Sozialraumorientierung“ soll diesen Prozess anstoßen und eine gemeinsame fachliche Diskussion von Politik und Verwaltung in Gang setzen.

 

 

Beschluss des Beirates für Senioren und Seniorinnen vom 30.04.2015

 

Der Beirat für Senioren und Seniorinnen hat in seiner Sitzung vom 30.04.2015 eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat verabschiedet (siehe Anlage 3). Ziel der Beschlussfassung ist eine nachhaltige Stärkung der Sozialplanung in der Stadtentwicklung. Die hinter dem Beschluss stehenden Überlegungen decken sich mit den im Gesamtkonzept „Sozialplanung mit Controlling“ formulierten Anforderungen bezüglich Kommunikation und Verknüpfung der Sozialplanung mit bestehenden städtischen Planungsverfahren.

 

Die Punkte 1. und 2. der Beschlussempfehlung wurden in der Zwischenzeit bereits realisiert, indem folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden:

 

-                      Die Sozialplanung wird als Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß den gesetzlichen Vorschriften der städtischen Planungsverfahren in sämtliche Stadtentwicklungs- und Bebauungsplanverfahren, die soziale Belange berühren, einbezogen und zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.

-                      Seitens der Sozialplanung wurde mit dem Amt für strategische Entwicklung und Konversionsmanagement ein ständiges Austauschforum in Form eines vierteljährlichen Jour Fixes geschaffen, in dem aktuelle Entwicklungen besprochen und frühzeitig relevante Informationen ausgetauscht werden.

-                      Die Sozialplanung beteiligt sich an dem im Juni 2015 neu eingerichteten halbjährlichen Jour Fixe zwischen Stadtplanungsamt, Stadtjugendamt und Staatl. Schulamt, in dem ebenfalls frühzeitige Absprachen zu anstehende Planungen, Vorhaben und Bedarfen der jeweiligen Fachbereiche erfolgen.

-                      Die Sozialplanung wird an der Erstellung eines verbindlichen für alle Konversionsflächen gültigen Zertifizierungskatalogs mitarbeiten, der den Rechtsbereich neben den üblichen Bebauungsplanverfahren abdeckt. Ebenfalls wird eine Mitarbeit bei der Prüfung der auf dieser Grundlage eingehenden Investorenbewerbungen und Verwaltungsentscheidungen erfolgen.

 

Punkt 3. der Beschlussempfehlung des Seniorenbeirats wurde in der Verwaltung diskutiert. Schlussendlich spricht sich die Verwaltung gegen eine so lautende Festlegung aus, da zwingend erforderliche Stellungnahmen der Sozialplanung zu sämtlichen Verfahren der Stadtentwicklungs- und Bebauungsplanung übermäßig Kapazitäten beanspruchen würden. Die oben beschriebenen Strukturen der Beteiligung der Sozialplanung an den städtischen Planungsverfahren werden als zielführender betrachtet, da sie ein flexibles Reagieren und eine jeweils angepasste Beteiligungstiefe je nach Art des Planungsverfahrens erlauben.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                   Der Stadtrat nimmt vom Konzept „Einführung der Bamberger Sozialplanung mit Controlling – Gesamtkonzept zur strategischen Ausrichtung des sozialen Bereichs der Stadt Bamberg“ zustimmend Kenntnis.

 

2.                   Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Gesamtkonzept benannten Schritte zur Einführung der Sozialplanung, insbesondere mit der Umsetzung der nächsten konkreten Handlungsschritte (Anlage 2, Folie 3 „Nächste Schritte“).

 

3.                   Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Herbst 2015 wieder über den aktuellen Sachstand, hier insbesondere über die Gesamtergebnisse der Vorab-Analyse, zu berichten.

 

4.                   Der Antrag des Beirats für Senioren und Seniorinnen vom 30.04.2015 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...