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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1890-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung vom 29.01.2015 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, den Bedarf und die Bedingungen für eine Einführung der Jugendsozialarbeit an Berufsschulen zu recherchieren. Über das Ergebnis der Recherche, z.B. Voraussetzungen, Aufgaben der JaS an der Berufsschule und Vorgehensweise wurde in der Sitzung vom 09.07.2015 informiert.

 

Bei JaS an Berufsschulen hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit der jeweiligen Regierung den Bedarf für die JaS an öffentlichen Schulen mittels einer Bedarfsanalyse festzustellen (vgl. 3.1 der Förderrichtlinien in Anlage). Der Bedarf ist anhand relevanter sozialräumlicher Indikatoren aus dem Einzugsgebiet der Schule sowie aus der Sicht der Schule (vgl. Anträge der Schulen in Anlage) zu belegen.

 

Nachdem die Berufsschulen von Schülern aus Stadt und Landkreis besucht werden, ist der Landkreis zu beteiligen. Mit Beschluss der Jugendhilfeausschusssitzung vom 09.07.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Zweckverband Berufsschulen, den Schulleitungen der Berufsschulen, dem Landkreis Bamberg und der zuständigen Stelle bei der Regierung von Oberfranken Gespräche über einen möglichen Bedarf an Jugendsozialarbeit an den Berufsschulen zu führen und dem Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis zu berichten.

 

Die Sitzungsunterlagen und der Beschluss wurden dem Fachbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Bamberg daher zeitnah zugeleitet.

 

Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss sowohl von Stadt, als auch vom Landkreis zu bestätigen.

 

Die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Erkenntnisse der Berufsschulen wurde dem Fachbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Bamberg zur Kenntnis gebracht. Sie wird mit dem zuständigen Verantwortlichen bei der Regierung von Oberfranken, Herrn Keil, im Weiteren abgestimmt.

Auch darf nochmals auf die Stellungnahme der Agentur für Arbeit vom 17.06.2015 verwiesen werden, die auch dem Fachbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Bamberg vorliegt.

 

Nachdem die 3 Staatlichen Berufsschulen in der Stadt Bamberg in einem Zweckverband Berufsschulen organisiert sind und bei einer Bedarfsanalyse die Herkunft der jungen Menschen sowohl für die Beurteilung der sozialräumlichen Situation, aber auch für die Finanzierung der von der staatlichen Bezuschussung nicht erfassten Personal- und Sachkosten von Bedeutung ist, wird ein gemeinsamer Besprechungstermin der 3 Schulleitungen, des Fachbereichs Jugend und Familie beim Landratsamt Bamberg und des zuständigen Ansprechpartners des Zweckverbandes angestrebt. Auch fand am 15.10.2015 eine Vorbesprechung mit dem Kämmereiamt unter Teilnahme des zuständigen Sachbearbeiters des Zweckverbandes, Herrn Zahn, statt.

 

50.700 €                             Personalkosten

  6.250 €                             Personalkosten + 12,5 % Verwaltungs- und Sachkosten

56.950 €                           

16.360 €                            abzüglich staatliche Förderung

  5.070 €                            abzüglich Eigenanteil Träger

35.520 €                            verbleibender Zuschuss (Stadt und Land)

 

15.668 €                            bei 44,11 % für Stadt aktuell pro Vollzeitstelle

 

Festzuhalten ist, dass die Federführung für das Procedere und insbesondere die formelle Beantragung von Jugendsozialarbeit an Berufsschulen und die damit verbundenen unten stichpunktartig genannten Vorarbeiten in der Federführung des Fachbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Bamberg liegen, da der Zweckverband Berufsschulen im Landratsamt verortet ist.

 

Festzuhalten ist ferner, dass die Herkunft der jungen Menschen (Stadt/Landkreis) als Grundlage für die Berechnung des Finanzierungsanteils jährlich festgestellt werden muss und zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen im Sommer für das ab September beginnende Schuljahr nicht abschließend benannt werden kann.

 

Wenn, und das sollte im Benehmen mit dem Landkreis (dortige Jugendhilfeausschusssitzung am 12.11.2015) angestrebt werden, ein Träger der freien Jugendhilfe, zum Beispiel der Sozialdienst katholischer Frauen, die Trägerschaft übernehmen soll, ist bis 01. September des Vorjahres (also 2016) der schriftliche Antrag, bestehend aus dem Konzept, der Kooperationsvereinbarung sowie Kosten- und Finanzierungsplan über das zuständige Jugendamt, dem Fachbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Bamberg an die Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Wir werden in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen wieder über den Sachstand berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten:   Sachkosten:…

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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