Beschlussvorlage - VO/2016/0054-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO: Erweiterungsbau für das Staatsarchiv Bamberg Bamberg, Hainstr. 39
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das Staatsarchiv Bamberg benötigt dringend einen zweiten Erweiterungsbau, der als nicht öffentlich zugängliches Magazingebäude genutzt wird. Neben Magazinräumen mit reiner Lagerfunktion befinden sich ausschließlich im Erdgeschoß Arbeitsräume, die nur für temporäre Arbeiten genutzt werden. Neue Arbeitsplätze werden nicht geschaffen.
Vorgeschichte, Hintergründe und Zielsetzung sind bereits in der Sitzung des Bausenats vom 08.07.2015 ausführlich vorgestellt worden. Seinerzeit wurde auch das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs vorgestellt. Auf die Vorlage VO/2015/1695-R6 darf insoweit verwiesen werden. Der Freistaat Bayern hat nach der Bausenatssitzung im Juli 2015 im Rahmen des VOF-Verfahrens den ersten Preisträger des Wettbewerbs mit der Realisierung des Vorhabens beauftragt. Der jetzt vorliegende Entwurf orientiert sich sehr eng am Wettbewerbsergebnis unter Einarbeitung der Anregungen aus dem Preisgericht.
Geplant ist ein Keller- bzw. Untergeschoss und 5 oberirdische Geschosse (keine Vollgeschosse im Sinne der BayBO, sondern niedrigere Magazingeschosse). Der neue Baukörper stellt sich entsprechend seiner Funktion als Magazingebäude weitgehend fensterlos dar, d.h. nur das EG ist auf der Südwestseite mit einer großzügigen Glasfassade belichtet. Die anderen Ansichten im EG und die Fassen des 1. OG bis 4. OG sind öffnungslos geplant. Die Fassaden sind durch die vertikal profilierten Fassadenelemente gegliedert. Es ist nach wie vor vorgesehen, die Fassadenelemente vor Ausführungsbeginn 1:1 vor Ort zu bemustern.
Der Neubau ist mit einem Verbindungsgang im EG und mit einer Brücke im 2. OG mit dem Bestandsmagazin von 1961 verbunden, d.h. die Erschließung des Neubaus erfolgt ausschließlich über das Bestandsmagazin.
Die Gesamthöhe des Gebäudes über OK-Gelände beträgt ca. 15,65 m.
Größe des Bauvorhabens:
| Breite | Länge | Höhe |
KG - UG | 24,88 m | 53,74 m | 3,40 m |
EG - 4. OG | 25,15 m | 25,15 m | 14,02 m |
Verbindungsgang | 5,85 m | 16,50 m | 3,20 m |
Brücke | 2,00 m | 16,50 m | 3,20 m |
Antragseingang: 13.01.2016
vollständig: 18.01.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Es liegt ein einfacher Baulinien- Nr.: 52 B vom 18.08.1909 vor.
i.V.m.
Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet
Das Vorhaben rückt von der vorderen Baulinie nach innen zurück. Diese Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses wurde vorgenommen, um nachbarrechtliche Konflikte auszuschließen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein s. Stellungnahme Amt 62/D
vom 08.02.2016
BLfD ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |