"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0054-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:             

 

Das Staatsarchiv Bamberg benötigt dringend einen zweiten Erweiterungsbau, der als nicht öffentlich zugängliches Magazingebäude genutzt wird. Neben Magazinräumen mit reiner Lagerfunktion befinden sich ausschließlich im Erdgeschoß Arbeitsräume, die nur für temporäre Arbeiten genutzt werden. Neue Arbeitsplätze werden nicht geschaffen.

 

Vorgeschichte, Hintergründe und Zielsetzung sind bereits in der Sitzung des Bausenats vom 08.07.2015 ausführlich vorgestellt worden. Seinerzeit wurde auch das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs vorgestellt. Auf die Vorlage VO/2015/1695-R6 darf insoweit verwiesen werden. Der Freistaat Bayern hat nach der Bausenatssitzung im Juli 2015 im Rahmen des VOF-Verfahrens den ersten Preisträger des Wettbewerbs mit der Realisierung des Vorhabens beauftragt. Der jetzt vorliegende Entwurf orientiert sich sehr eng am Wettbewerbsergebnis unter Einarbeitung der Anregungen aus dem Preisgericht.

 

Geplant ist ein Keller- bzw. Untergeschoss und 5 oberirdische Geschosse (keine Vollgeschosse im Sinne der BayBO, sondern niedrigere Magazingeschosse). Der neue Baukörper stellt sich entsprechend seiner Funktion als Magazingebäude weitgehend fensterlos dar, d.h. nur das EG ist auf der Südwestseite mit einer großzügigen Glasfassade belichtet. Die anderen Ansichten im EG und die Fassen des 1. OG bis 4. OG sind öffnungslos geplant. Die Fassaden sind durch die vertikal profilierten Fassadenelemente gegliedert. Es ist nach wie vor vorgesehen, die Fassadenelemente vor Ausführungsbeginn 1:1 vor Ort zu bemustern.

Der Neubau ist mit einem Verbindungsgang im EG und mit einer Brücke im 2. OG mit dem Bestandsmagazin von 1961 verbunden, d.h. die Erschließung des Neubaus erfolgt ausschließlich über das Bestandsmagazin.

Die Gesamthöhe des Gebäudes über OK-Gelände beträgt ca. 15,65 m.

             

 

 

 

 

 

              Größe des Bauvorhabens:

             

 

Breite

Länge

Höhe

KG - UG

24,88 m

53,74 m

  3,40 m

EG - 4. OG

25,15 m

25,15 m

14,02 m

Verbindungsgang

  5,85 m

16,50 m

  3,20 m

Brücke

  2,00 m

16,50 m

  3,20 m

 

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               13.01.2016

                                    vollständig:               18.01.2016

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Es liegt ein einfacher Baulinien- Nr.: 52 B vom 18.08.1909 vor.

                            i.V.m.

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet

 

Das Vorhaben rückt von der vorderen Baulinie nach innen zurück. Diese Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses wurde vorgenommen, um nachbarrechtliche Konflikte auszuschließen.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja               nein

 

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               s. Stellungnahme Amt 62/D

                                                                      vom 08.02.2016

              BLfD              ja              nein              nicht erforderlich
 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat stimmt dem Vorhaben zu und ermächtigt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Loading...