"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0080-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

1.Sachstand:

Die Förderung des Radverkehrs ist ein vorrangiges Ziel der Bamberger Verkehrspolitik. Mit 30 % Radverkehrsanteil (Ergebnis der Mobilitätsbefragung 2015) hat Bamberg im Städtevergleich einen überdurchschnittlich hohen Radverkehr. Mit der zunehmenden Fahrradnutzung wächst der Bedarf an Flächen für das Fahrradparken. Deshalb sind weitere Standorte erforderlich und müssen in das Stadtbild integriert werden, z.B. auch durch die Umwandlung von Pkw-Parkplätzen zu Fahrradabstellplätzen. Die Verbesserung des Fahrradparkens im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Radverkehrs in Bamberg.

Im Stadtgebiet Bamberg sind im öffentlichen Straßenraum derzeit 79 Standorte mit ca. 640 Fahrradbügel vorhanden, an denen ca. 1280 Fahrräder Platz finden (Stand: 12/2015).

Im Jahr 2015 sind insgesamt 9 neue Standorte mit 40 Radbügeln für 80 Fahrräder im öffentlichen Straßenraum hinzugekommen (Plan öffentliche Fahrradabstellanlagen Innenstadt, Stand 12-2015, Anlage 1).

  • Kosten:

Für die Montage von 35 Bügeln durch den EBB sind Kosten in Höhe von ca. 5.700 Euro (brutto) angefallen (5 Bügel wurden im Zusammenhang mit einer anderen Maßnahme umgesetzt). Somit kostet der Einbau eines Bügels für zwei Fahrräder durchschnittlich ca. 163 Euro brutto. Der Standard-Anlehnbügel kostet derzeit 35 € / Bügel netto (zzgl. Lieferung und MwSt.). Damit ergeben sich durchschnittliche Gesamtkosten in Höhe von ca. 210 € brutto pro Bügel für Material und Einbau.

  • Kontinuierliche Fortschreibung:

Die Abstellflächen für Fahrräder im Straßenraum sind noch immer nicht ausreichend und werden jährlich schrittweise erweitert. Da sich Standorte mit einer großen Anzahl von Fahrradbügeln nicht bewährt haben (z.B. Grüner Markt), werden bei der Neuplanung kleinere und überschaubare Standorte mit 5-10 Bügeln bevorzugt (für 10-20 Räder). Fahrradabstellanlagen befinden sich am Rand der Fußgängerzone (FGZ), innerhalb der FGZ werden keine Standorte angeboten, da dort das Radfahren zwischen 10.30 und 18.00 Uhr nicht erlaubt ist. Des Weiteren werden Standorte in Stadtteilzentren und dicht bebauten Wohngebieten in Betracht gezogen.

Gerade in der Innenstadt, wo die Nachfrage an Fahrradabstellplätzen am höchsten ist, führt die Enge des öffentlichen Raumes und die hohe Nutzungskonkurrenz dazu, dass der Koordinierungsaufwand neuer Standorte für Fahrradparken immer höher und die Realisierung immer schwieriger wird. Die Realisierung zusätzlicher Standorte kann hier folglich nicht mit der Geschwindigkeit früherer Jahre fortschreiten. Darum ist es wichtig, vorhandene Fahrradabstellanlagen durch konsequentes Entfernen von Schrottfahrrädern leistungsfähig zu erhalten.

Für die Fortschreibung des Fahrrad-Parkkonzepts hat das Stadtplanungsamt bereits 100 neue Radbügel mit Einbaumaterial bestellt (Gesamtkosten ca. 6.500 € brutto). Die Umsetzung erfolgt über das „Fahrradprogramm Baureferat 2016“, finanziert über die Haushaltsstelle Fahrradwegenetz.

 

2.Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 22.12.2015:

Mit Schreiben vom 22.12.2015 beantragt die GAL-Stadtratsfraktion die Prüfung der Vorschlagsliste, die aus der von ihr initiierten Aktion „1000 neue Fahrradabstellplätze für Bamberg“ hervorgegangen ist (Anlage 2).

Die Vorschlagsliste der GAL (Stand: 16.12.2015, fortgeschrieben um einen Standort durch Schreiben der GAL vom 15.03.2016) enthält 67 Standorte mit 942 Fahrradabstellplätzen (471 Bügel). Im Vergleich zum Bestand entspricht dies fast einer Verdoppelung der bestehenden Radabstellplätze.

Das Stadtplanungsamt hat die einzelnen Standorte der Vorschlagsliste geprüft und hierzu in einem ersten Schritt eine kurze Stellungnahme bzw. Einschätzung abgegeben. Davon ausgehend sind die Stellplatzvorschläge nach Prioritäten eingeteilt worden (Anlage 3).

 

3.Weiteres Vorgehen:

Die weitere Bearbeitung der einzelnen Standorte, die Koordinierung mit Fachdienststellen, Bürgervereinen etc. hängt von deren Einstufung ab, siehe Spalten „Stellungnahme Stadtplanungsamt“, „Priorität“ und „zeitliche Umsetzung“ in Anlage 3. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich des Bereitstehens von Haushaltsmitteln.

 

 

II.Beschlussvorschlag

 

1.Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 22.12.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von --- für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von --- für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten: 
Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Reduzieren

Anlagen

Loading...