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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0094-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

  1. Einleitung:

In seiner Sitzung vom 09.12.2015 empfahl der Finanzsenat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2016, dass bis zu 30.000,00 Euro für die Finanzierung der Miete einer Lautsprecheranlage zur Warnung und gezielten Räumung des Sandkerwa-Festgebietes im Vermögenshaushalt bereitzustellen seien. Die Höhe des Betrages orientierte sich dabei an dem bereits vorliegenden Angebot eines namhaften Herstellers. In der mündlichen Aussprache wurde die Verwaltung aufgefordert, weitere Angebote einzuholen bzw. durch Dritte einholen zu lassen und in Abstimmung mit der Sandkerwa Veranstaltungs GmbH (kurz: BSV GmbH) Vorschläge für eine Gegenfinanzierung zu unterbreiten. Die bereit gestellten Mittel wurden insoweit unter Bewirtschaftungsvorbehalt des Finanzsenats gestellt.

In der Vollsitzung am 16.12.2015 wurde diese Empfehlung im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse zum Beschluss erhoben.

 

  1. Anforderungen an die Lautsprecheranlage:

Die Anforderungen an die Lautsprecheranlage wurden von der mit der Projektierung beauftragten Fachfirma und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Form einer Leistungsbeschreibung konkret definiert. Die Verwaltung hat hierzu bereits ausführlich in der Vollsitzung des Stadtrates am 25.11.2015 im Rahmen einer Tischvorlage berichtet. Ergänzend hierzu sei noch folgendes angemerkt:

              Im Hinblick auf die relativ hohen Kosten der Lautsprecheranlage und die relativ kurze Nutzungszeit einmal im Jahr für Zwecke der Sandkerwa wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit eine (entgeltliche) Mitnutzung der Anlage auch durch andere Veranstalter von Großereignissen möglich wäre, um so eine bessere Auslastung und Refinanzierung der Lautsprecheranlage zu erreichen. Dieser Vorschlag ist jedoch aus Sicht der Verwaltung unrealistisch. Die als Teil des Sicherheitskonzepts für die Sandkerwa projektierte Warnanlage gemäß Leistungsbeschreibung ist ein außerordentlich komplexes Gesamtsystem, das konkret auf den Einzelfall Sandkerwa zugeschnitten wurde.

              Die BOS fordern eine Anlage, mit der einzelne Abschnitte des Festgebiets gezielt und mit unterschiedlichen Informationen angesprochen werden können. So sollen beispielsweise die Besucher von einem Schadensereignis in einem Bereich weg geleitet werden können, während Besucher aus anderen Bereichen ggfs. gerade nicht in Bewegung gesetzt werden sollen, um eine Zubewegung auf das Schadensereignis zu vermeiden.

 

              Insofern wird eine ausgefeilte, auf störungsresistenter Funktechnologie basierende Steuerungstechnik benötigt, die ausschließlich von speziell eingewiesenen Kräften der Polizei und nur auf Anweisung des Krisenstabs bedient wird. Um die verwinkelten Gassen der Altstadt im Sand ausreichend zu beschallen, werden insgesamt 15 Lautsprechermodule mit hohem Leistungsniveau an konkreten Standorten benötigt, die zudem einzeln ansteuerbar sein müssen. Eine vergleichbare Technik ist in Bamberg oder Umgebung bisher noch nicht zur Anwendung gekommen.

 

              Die Anforderungen und Bedürfnisse anderer Veranstalter an eine ggfs. für deren Zwecke benötigte Warnanlage lassen sich vor diesem Hintergrund nicht mit den Anforderungen für die Lautsprecheranlage der Sandkerwa in Deckung bringen. Da es sich bei der Anlage zudem um ein komplexes Gesamtsystem handelt, bei dem nicht der einfache Lautsprecher, sondern die ausgefeilte und an den konkreten Bedingungen vor Ort ausgerichtete Steuerungstechnik im Vordergrund steht, kommt eine Mitnutzung durch Dritte realistischer Weise nicht in Betracht.

 

  1. Ergebnis der Angebotseinholung:

Ursprünglich war angedacht gewesen, sowohl für den Kauf der Anlage als auch für eine Mietlösung jeweils Angebote einzuholen. Angesichts der hohen Anschaffungskosten (schätzungsweise ca. 130.000 Euro), der kurzen Nutzungsdauer, dem sehr begrenzten Nutzerkreis, zusätzlicher Kosten für den jährlichen Auf-, Abbau, die Einlagerung und Wartung sowie des Risikos technischer Überalterung während der Nutzungsdauer hat sich der Finanzsenat in seiner Sitzung vom 09.12.2015 gegen einen Kauf der Anlage ausgesprochen. Von daher wurde nur noch die verbleibende Alternative einer Miete der Anlage weiterverfolgt.

Wie bereits mündlich in der Sitzung des Finanzsenats am 09.12.2015 berichtet, lag der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt schon ein konkretes Angebot für eine Miete der Lautsprecheranlage vor. Das Angebot stammt von der gleichen Firma, die zuvor an der Projektierung der Anlage (zusammen mit den BOS) beteiligt war. Dieses Angebot beinhaltet –  entsprechend den Vorgaben der Angebotseinholung – als weitere Nebenleistungen noch folgende Dienstleistungsinhalte:

  • Anlieferung und Abholung der Anlagentechnik;
  • Fachgerechter Aufbau rechtzeitig vor und Abbau zügig nach der Sandkerwa;
  • Jährliche Schulung des Bedienpersonals;
  • Wartung der Anlagentechnik, ggf. Austausch von Verschleißteilen und Akkus etc.;
  • Einlagerung der Anlage;
  • Rufbereitschaft für technische Notfälle.

 

Der Angebotspreis beträgt jährlich 25.000,- Euro netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer (Bruttobetrag: 29.750,- Euro). Dieser Preis setzt sich zusammen aus der reinen Anlagenmiete zu 22.000,- Euro und 3.000,- Euro Dienstleistungsvergütung. Da es sich um ein „Komplettpaket“ handelt, entstehen dem Mieter / Veranstalter darüber hinaus keine weiteren Kosten. Im Hinblick auf die speziellen technischen Anforderungen und die hohen Gestehungskosten der Anlage sieht der angebotene Mietvertrag eine Mindestlaufzeit von 6 Jahren vor!

 

 

Entsprechend dem Auftrag des Finanzsenats hat die Verwaltung sich im Nachgang noch um die Einholung weiterer Vergleichsangebote bemüht. Die eigentliche Angebotseinholung erfolgte dabei über die städtische Tochtergesellschaft Bamberg Congress & Event GmbH (kurz: BCE), da dort die entsprechende Kompetenz und jahrelange Erfahrung im Umgang mit Veranstaltungstechnik vorhanden ist. Grundlage für die Angebotseinholung war dabei die gleiche Leistungsbeschreibung, wie sie insgesamt auch dem bereits vorliegenden Angebot zugrunde lag.

 

Auf dem recht engen Markt für derartige Anlagen wurden schließlich 5 weitere grundsätzlich geeignete Fachfirmen im Bundesgebiet angefragt. Keines der angefragten Unternehmen konnte oder wollte jedoch ein Angebot abgeben. Soweit überhaupt Interesse bestand, wären zunächst umfangreiche und kostenpflichtige Untersuchungen der jeweiligen Firmen noch vor Angebotserstellung vonnöten gewesen. Die Abgabe eines wirtschaftlichen Angebots war damit nahezu unmöglich.

 

Vor diesem Hintergrund verbleibt als einziges verwertbares Angebot das oben beschriebene. Aus Sicht der an der Angebotseinholung Beteiligten ist dieses Angebot fachlich und preislich gut geeignet. Die relativ lange Vertragslaufzeit von 6 Jahren ist vor dem Hintergrund der hohen Gestehungskosten der Anlage und der notwendigen Planungssicherheit für den Anbieter nachvollziehbar. Da die Lautsprecheranlage zudem auch zukünftig zwingend notwendiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts für die Sandkerwa sein wird und eine mittelfristige Sicherung der Anlage von daher im Interesse aller Beteiligten sein muss, ist die angebotene Vertragslaufzeit aus Sicht der Verwaltung durchaus akzeptabel.

 

Zu beachten ist, dass die Vorlaufzeit für die Herstellung und Beschaffung der Anlage mindestens drei Monate beträgt. Eine Auftragserteilung müsste demnach spätestens am Mitte Mai (vor Pfingsten) erfolgen, damit die Anlage rechtzeitig zur Sandkerwa 2016 eingesetzt werden kann!

 

Vor einer möglichen Auftragserteilung wäre jedoch noch die Frage zu klären, wer Vertragspartner, also Mieter der Anlage sein soll.

 

  1. Abwicklung des Mietgeschäftes:

 

Grundsätzlich kommen bei der Frage, wer Vertragspartner  sein kann, drei Varianten in Frage:

 

a)      Die BSV mietet die Anlage selbst;

b)      Die Stadt Bamberg mietet die Anlage und stellt diese der BSV zur Verfügung;

c)      Die BCE mietet die Anlage und vermietet diese gegen Entgelt weiter an die BSV.

 

Variante a) wäre zwar grundsätzlich möglich, scheidet jedoch im vorliegenden Fall aufgrund der vom Anbieter geforderten langfristigen Vertragssicherheit, die die BSV GmbH nicht gewährleisten kann, aus. Das vorgelegte Angebot und die darin formulierten (relativ günstigen) Konditionen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass entweder die Stadt Bamberg oder eine städtische Tochtergesellschaft Vertragspartner ist.

 


Damit verbleiben faktisch nur die beiden Varianten b) und c). In mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführung der BCE wurden die Vor- und Nachteile der beiden Varianten sowie die notwendigen Rahmenbedingungen diskutiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Abwicklung des Mietgeschäftes über die BCE sowohl wirtschaftlich vorteilhaft, als auch im Hinblick auf die satzungsgemäßen Aufgaben der Gesellschaft als „Veranstaltungsdienstleister der Stadt“ und die fachliche Kompetenz sachlich richtig wäre. Hinzu kommt, dass eine operative Beteiligung der Stadt selbst an der Durchführung der Sandkerwa durch Stellung der Lautsprecheranlage auch im Hinblick auf das Neutralitätsgebot als Genehmigungsbehörde zumindest problematisch erscheint.

 

Voraussetzung für ein entsprechendes Engagement der BCE ist jedoch, dass die BSV sich wiederum gegenüber der BCE vertraglich verpflichtet, die Lautsprecheranlage zur Durchführung der Sandkerwa zu adäquaten Konditionen von der BCE jährlich anzumieten. Im Nachgang der Sandkerwa wäre dann durch Offenlegung der gesamten Einnahme- und Ausgabesituation von der BSV GmbH gegenüber der Verwaltung nachzuweisen, ob und inwieweit der Mehraufwand nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden konnte. Soweit eine Deckungslücke nachgewiesen wurde, könnte in entsprechender Höhe ein Zuschuss an die BSV GmbH aus den bereit gestellten Mitteln in Höhe von bis 30.000 € geleistet werden.

 

Dieses Modell einer Anmietung der Anlage durch die BCE und anschließenden Weitervermietung an die BSV wurde am 23.12.2015 mit der Geschäftsführung der BSV GmbH, Frau Heucken, besprochen und die möglichen Modalitäten der entgeltlichen Anlagenüberlassung diskutiert. Frau Heucken hat daraufhin zugesagt, das Konzept der Vorstandschaft des Bürgervereins 4. Distrikt vorzutragen und um Zustimmung zu werben.

 

Der Bürgerverein hat in der Folge mit Schreiben vom 02.02.2016 an den Oberbürgermeister mitgeteilt, dass aus seiner Sicht vor einer endgültigen Entscheidung noch weitere Punkte zu klären seien, und den weiteren Entscheidungsfindungsprozess  in mehreren Stufen definiert: Im Wesentlichen sind dies die Ausarbeitung und Fertigstellung des Sicherheitskonzepts, die Abfrage bei den potentiellen Standbetreibern und - darauf aufbauend - die Prüfung der Finanzierbarkeit der Sandkerwa 2016. Eine endgültige Entscheidung über die Durchführung der Sandkerwa könne daher erst Ende Februar 2016 getroffen werden. Ebenfalls wurde in diesem Schreiben nochmals auf die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für den Veranstalter angesichts steigender Mehrausgaben und begrenzter Finanzierungsmöglichkeiten hingewiesen. Das Schreiben des Bürgervereins vom 02.02.2016 sowie das Antwortschreiben des Oberbürgermeisters hierzu vom 10.02.2016 sind dem Sitzungsvortrag als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 02.03.2016 teilte die BSV GmbH mit, dass sie einen erfreulichen Rücklauf von 73 % von den Standbetreibern erzielen konnte. Diese Rückmeldungen haben ergeben, dass die Betreiber trotz der erhöhten Standgebühren wieder an der Sandkerwa teilnehmen wollen. Davon ausgehend sei von Seiten der BSV GmbH der erwartete Mehraufwand in Höhe von 72.825,00 Euro zu ca. 40.000 Euro durch die Gebührenerhöhungen gedeckt. In einer Besprechung am 07.03.2016 wurde die verbleibende Finanzierungslücke von 32.825,00 Euro angesprochen (vgl. Seite 2 der Anlage 1). Hierbei wurde in Aussicht gestellt, dass die Stadt Bamberg, vorbehaltlich der Billigung durch Finanzsenat und Stadtrat, in der zuvor ausgeführten Weise die BSV GmbH mit bis zu 30.000,00 Euro unterstützt, wenn und soweit diese durch vollständige und prüffähige Unterlagen nachweist, eine entsprechende Deckungslücke nicht selbst schließen zu können. Darüber hinaus wurde auch abgeklärt, dass der Vorstand des Bürgervereins IV. Distrikt den Mietmodalitäten, wie am 23.12.2015 besprochen, zustimmt.

 


  1. Möglichkeiten der Gegenfinanzierung der Kosten einer Lautsprecheranlage:

Bereits am 04.12.2015 hatte im Ordnungsamt ein intensives Abstimmungsgespräch zwischen der BSV GmbH und Vertretern des Ordnungsreferates und des Bürgermeisteramtes zum Thema Finanzierung der Sandkerwa stattgefunden.

Dabei wurden folgende Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung der Kosten der Lautsprecheranlage diskutiert:

5.1              Finanzierungsmöglichkeiten der Verwaltung:

Da die Verwaltung selbst nicht Veranstalter, sondern lediglich Genehmigungsbehörde ist, hat sie naturgemäß nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Generierung von zusätzlichen Einnahmen. Im Wesentlichen bestünde für sie nur die Möglichkeit, die Verwaltungskosten für Amtshandlungen entsprechend dem Bayerischen Kostengesetz zu erhöhen.

 

Der Erhöhung von Verwaltungskosten (insbesondere die Gebühren für den sicherheitsrechtlichen Bescheid an die BSV GmbH oder die gaststättenrechtlichen Bescheide) sind vom Gesetz her enge Grenzen gesetzt. Zwar wäre hier beim sicherheitsrechtlichen Bescheid noch ein vertretbarer Ermessensspielraum, jedoch wäre der „Erfolg“ einer solchen Maßnahme fragwürdig, da die originäre Einnahmeerzielung des Veranstalters nicht automatisch in gleicher Weise ansteigt.

 

Fakt ist, dass jede Veränderung / Erhöhung der Gebühren in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die Einnahmen der Veranstalter verstärkt für höhere Gebühren aufgewendet werden mussten jedoch insgesamt nicht mehr Finanzmittel im System vorhanden waren. Die Folge wäre demnach, dass die finanziellen Spielräume für den Veranstalter noch enger werden und i.d.R. der Zuschussbedarf des Veranstalters in entsprechender Höhe steigt. Dies gilt umso mehr, sobald es zu unvorhergesehenen Ausgaben kommt. Das Jahr 2015 hat exemplarisch gezeigt, wie der Mehrbedarf für Sanitäts- und Sicherheitsdienst die finanzielle Situation der BSV GmbH entsprechend verschlechtert und den Zuschussbedarf analog erhöht hat. Eine Erhöhung der Gebühren wäre daher aus Sicht der Verwaltung wohl eher als kontraproduktiv zu bezeichnen.

 

5.2              Diskretes Sponsoring, Spendenfinanzierung:

              Hauptproblem bei der Suche nach geeigneten Sponsoren ist, dass jeder potentielle Sponsor als Gegenleistung für sein Sponsoring aus nachvollziehbaren Gründen eine starke Werbewirkung erwartet. Konträr hierzu verzichtet die BSV GmbH seit Jahren auf intensive Werbung, um den ohnehin schon starken Zulauf zur Sandkerwa nicht noch weiter zu verstärken. Vor diesem Zielkonflikt gestaltet sich die Suche nach geeigneten Mäzenen demzufolge als schwierig.

 

              Die BSV hat dennoch in der Besprechung vom 04.12.2015 zugesagt, sich ernsthaft um ein diskretes Sponsoring und die verstärkte Akquise von Spenden zu bemühen. Der Erfolg dieser Bemühungen bleibt abzuwarten.

 

5.3              Erhöhung der originären Einnahmen durch die Veranstalter:

              Die Vertreterin der Veranstalterin erklärte in der Besprechung am 23.12.2015, dass folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation durchgeführt werden:

  • Erhöhung des Entgelts für die Festabzeichen von 2,00 auf 3,00 Euro. Das diesbezügliche Mehreinnahmepotential wird auf ca. 10.000,00 Euro geschätzt.

  • Erhöhung der Standgebühren. Die hierbei erzielbaren Mehreinnahmen sind jedoch derzeit noch nicht bezifferbar, da das Sicherheitskonzept für 2016 noch nicht vorliegt. Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind nämlich unter anderem verbindliche Aussagen über die Belegung der Flächen, wovon die Einnahmepotentiale aus den Standgebühren direkt abhängig sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden sich die möglichen Standflächen durch die Vorgaben des Sicherheitskonzepts im Vergleich zu den Vorjahren eher verringern, so dass eine Erhöhung der Standgebühren nicht zwingend auch zu Mehreinnahmen insgesamt führen wird. Zudem ist noch unklar, inwieweit die angepeilte Erhöhung der Standgebühren bei den Standbetreibern auch umgesetzt werden kann. Über den aktuellen Sachstand hierzu und die voraussichtlichen finanziellen Konsequenzen wird mündlich in der Sitzung berichtet.

 

5.4              Weitere Einnahmemöglichkeiten:

              Bezüglich aller weiteren Vorschläge und Prüfungsaufträge aus dem Stadtrat und dem Finanzsenat (Zutritt zum Festgebiet nur gegen Eintritt, Erhebung einer Sicherheitsabgabe auf den Getränkepreis, Erhöhung des städtischen Zuschusses, Beteiligung der Stadt an der GmbH, Einstufung der Sandkerwa als Veranstaltung von öffentlichem Interesse etc.) darf auf den Sitzungsvortrag vom 25.11.2015 verwiesen werden, der diese Fragen ausführlich behandelt.

 

              Die Verwaltung hat überdies bei anderen vergleichbaren Kommunen in der Region nachgefragt, wie dort die Durchführung großer Veranstaltungen organisiert und finanziert ist. Dabei hat sich ein sehr klares Bild ergeben: Sowohl in Erlangen (Berg-Kirchweih) als auch in Forchheim (Anna-Fest) und in Fürth (Michaelis-Kirchweih) sind jeweils die Städte selbst Veranstalter. Dies trifft auf die Sandkerwa in Bamberg bekanntermaßen nicht zu, so dass die jeweilige Organisation und Finanzierung nur sehr eingeschränkt als Vergleichsmaßstab herangezogen werden kann.

 

              Bei der Finanzierung ergeben sich in den anderen Städten immer dann Finanzierungslücken, wenn Mehrbedarf, z.B. durch Sicherheitsauflagen, entsteht. Insoweit ist die Situation also durchaus vergleichbar. Das Ergebnis der Befragungen ist in der anliegenden Tabelle (Anlage 3) dargestellt.

 

5.5              Zusammenfassende Beurteilung der Finanzierungsmöglichkeiten:

              Die Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung sind eingeschränkt. Die Veranstalter können und werden ihr Potential zur Einnahmensteigerung noch weiter ausschöpfen. Die Verwaltung hat keine zielführenden eigenen Möglichkeiten, Mehreinnahmen zur Gegenfinanzierung zu generieren. Insbesondere die Frage der Vermietung der Warnanlage an weitere Veranstalter und somit der Erlös von Mitteln stellt sich bei einer gemieteten Anlage aufgrund der oben dargestellten Sachlage nicht mehr.

 

              Insgesamt kann jedoch festgehalten werden, dass die BSV sich mit den dargestellten Maßnahmen glaubhaft um die Akquise weiterer Einnahmen zur Finanzierung der Veranstaltung bemüht. Ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen greifen und - damit in der Folge - welcher Zuschussbedarf evtl. am Ende tatsächlich verbleibt, lässt sich seriös erst nach Durchführung der Sandkerwa 2016 feststellen. Auch inwieweit für die künftigen Jahre noch weitere strukturelle Maßnahmen nötig und möglich sind, bleibt einer eingehenden Analyse im Nachgang der Veranstaltung vorbehalten.

             

  1. Zusammenfassung und Fazit:

Angesichts der hohen Anschaffungskosten einer Lautsprecheranlage, der kurzen Nutzungsdauer, dem sehr begrenzten Nutzerkreis, zusätzlicher Kosten für den jährlichen Auf-, Abbau, die Einlagerung und Wartung sowie des Risikos technischer Überalterung während der Nutzungsdauer kommt lediglich eine Mietlösung in Betracht.

 

Aufgrund der komplexen Anforderungen an die Lautsprecheranlage mit einer an die konkreten Bedingungen vor Ort ausgerichteten Steuerungstechnik scheidet eine Weitervermietung an andere Veranstalter von Großereignissen realistischerweise aus.

 

Nach intensiver Marktsondierung und Einholung von Angeboten liegt ein verwertbares Angebot zur Miete der Lautsprecheranlage vor. Dieses Angebot wird als fachlich und preislich gut geeignet eingeschätzt. Die relativ lange Vertragslaufzeit von 6 Jahren ist vor dem Hintergrund der hohen Gestehungskosten der Anlage und der notwendigen Planungssicherheit für den Anbieter nachvollziehbar.

 

Die konkrete Abwicklung des Mietgeschäftes mit der anbietenden Firma sollte durch die städtische Tochtergesellschaft BCE erfolgen, da dies sowohl wirtschaftlich vorteilhaft, als auch im Hinblick auf die satzungsgemäßen Aufgaben der Gesellschaft als „Veranstaltungsdienstleister der Stadt“ und die fachliche Kompetenz sachlich richtig wäre. Voraussetzung hierfür wäre, dass die BSV wiederum sich gegenüber der BCE vertraglich zur Anmietung Lautsprecheranlage zu adäquaten Konditionen verpflichtet.

 

Soweit die BSV nach Durchführung der Sandkerwa gegenüber der Verwaltung nachweist, dass insgesamt eine Finanzierungslücke besteht, wäre in entsprechender Höhe ein Zuschuss an die BSV den bereit gestellten Mitteln in Höhe von bis 30.000 € zu leisten.

 

Hinsichtlich der Beurteilung von Gegenfinanzierungsmöglichkeiten gilt, dass die diesbezüglichen Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt gegeben sind. Etwaige Maßnahmen der Verwaltung in Form einer Gebührenerhöhung wären nicht zielführend, sondern eher kontraproduktiv. Die Veranstalter hingegen werden ihr Potential zur Einnahmensteigerung in Form höherer Standgebühren und Festbeiträge noch weiter ausschöpfen. Möglichkeiten des Sponsorings und der Akquise von Spenden werden intensiv geprüft und ggfs. weiterverfolgt. Ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen greifen und - damit in der Folge - welcher Zuschussbedarf evtl. am Ende tatsächlich verbleibt, lässt sich seriös erst nach Durchführung der Sandkerwa 2016 feststellen.

 

Abschließend ist festzustellen, dass sich alle Beteiligten seit Monaten intensiv dafür eingesetzt haben, für die Sandkerwa 2016 die sicherheitsrechtlichen Voraussetzung zu schaffen und zum anderen die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen möglichst optimal zu gestalten. Die im Sitzungsvortrag geschilderte Vorgehensweise zur Beschaffung einer Lautsprecher-Warnanlage und die entsprechende Freigabe der hierfür vorgesehenen Mittel werden daher seitens der Verwaltung dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Lautsprecheranlage wesentliche und unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung der Sandkerwa als größter Distriktkirchweih Bambergs und als einer der traditionsreichsten Großveranstaltung der Region ist.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

              Der Stadtrat stimmt dem geschilderten Verfahren zur Miete einer Lautsprecherwarnanlage für die Sandkerwa in Bamberg durch die Bamberg Congress und Event GmbH zu den im Sitzungsvortrag genannten Konditionen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die bereit gestellten Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro nach Prüfung aussagekräftiger Unterlagen, die eine entsprechende Deckungslücke belegen, als Zuschuss an die Sandkerwa Veranstaltungs GmbH auszuzahlen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von max. 30.000,00 Euro, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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