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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0523-61

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Beratungsfolge

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-Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.Sitzungsvortrag:

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Konversionssenates vom 05.07.2016 wurde der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 418 vom 05.07.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 29.08.2016 bis einschließlich 04.10.2016 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein, die sich sowohl auf das Bebauungsplan- als auch Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren beziehen. Sie werden daher in beiden Verfahren parallel behandelt. Da sie jedoch keine Änderung der Grundzüge der Planung bewirken, wird die Planung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

Redaktionell wurde auf Anregung der Stellplatzschlüssel für die III+D-geschossige Bestandsbebauung westlich der Föhrenstraße und einem Wohnhaus östlich der Föhrenstraße reduziert auf 1 Stellplatz/Wohneinheit. Im übrigen östlichen Gebiet gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg.

 

Es gingen folgende Schreiben ein:

 

2.1Seitens der Öffentlichkeit ging folgendes Schreiben ein:

2.1.1Bürger Amit Schreiben vom 03.10.2016

 

2.2 Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2.2.1Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bambergmit Schreiben vom 04.10.2016

2.2.2Stadt Bamberg, Amt für Umwelt, Brand- und

Katastrophenschutzmit Schreiben vom 07.09.2016

2.2.3Stadt Bamberg, Bauordnungsamt, Denkmalpflegemit Schreiben vom 29.08.2016

2.2.4Stadt Bamberg, Immobilienmanagementmit Schreiben vom 04.10.2016

2.2.5Stadtbau GmbH Bamberg, E.T.A.-Hoffmann-Platz 2

96047 Bambergmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.6Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasser-

Versorgungs GmbHmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.7Freiwillige Feuerwehr Bamberg

Stadtbrandrat Herr Moyano

Margaretendamm 40, 96052 Bambergmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.8Regierung von Oberfranken, Postfach 110165

96420 Bayreuthmit Schreiben vom 25.08.2016

2.2.9Deutsche Telekom Technik GmbH

Niederlassung Süd, Herr Pütz

Memmelsdorfer Straße 209a, 96052 Bambergmit Schreiben vom 28.09.2016

2.2.10Luftamt Nordbayern, Herr Pierdzig

Flughafenstraße 118, 90411 Nürnbergmit Schreiben vom 23.08.2016

2.2.11Bundesnetzagentur, Referat 226 (Richtfunk)

Herr Hübner

E-Mail: Bernd-Michael.huebner@BNetzA.demit Schreiben vom 23.08.2016

2.2.12Zweckverband f. Rettungsdienst und Feuerwehr-

alarmierung Bamberg – Forchheim

Paradiesweg 1, 96049 Bambergmit Schreiben vom 23.08.2016

2.2.13PLEDOC GmbH, Frau Nitz

Gladbecker Straße 404, 45326 Essenmit Schreiben vom 30.08.2016

2.2.14Bayernwerke AG

Hallstadter Straße 119, 96052 Bambergmit Schreiben vom 06.09.2016

2.2.15IHK für Oberfranken Bayreuth, 95440 Bayreuthmit Schreiben vom 14.09.2016

2.2.16Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Garmischer Straße 19, 81373 Münchenmit Schreiben vom 16.09.2016

2.2.17Bundespolizeiakademie

Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeckmit Schreiben vom 30.09.2016

2.2.18VCD KV Bamberg, Herrn Volk

Bamberg@vcd.orgmit Schreiben vom 06.10.2016

2.2.19Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Frau Hilger

Sophienstraße 6, 80333 Münchenmit Schreiben vom 30.09.2016

 

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (s. Anlage).

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Konversionssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Konversionssenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung.

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. L. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung

c)      der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauorndung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

den Bebauungsplan Nr. 418 vom 16.11.2016, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 16.11.2016.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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