Beschlussvorlage - VO/2010/0679-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendhilfeetat 2010: Verteilung der Zuschüsse aus dem Globalansatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Grimm Rupert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
28.01.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Im Zuge der erforderlichen Sparmaßnahmen hat der Deckungskreis des Stadtjugendamtes für 2010 einen Ausgabeansatz von 14.420.753,00 €. Bei Gesamteinnahmen von 5.415.620,00 € errechnet sich somit ein Zuschussbedarf in Höhe von 9.005.133,00 €.
Dies bedeutet im Ausgabeansatz (nur Deckungskreis 510) eine Reduzierung im Hinblick auf die angeforderten Mittel um mehr als 1,4 Mio. €. Diese Kürzungen des Jugendhilfeetats sind haushaltstechnisch bei verschiedenen Haushaltsstellen durchgeführt worden, hauptsächlich jedoch bei den Hilfen zur Erziehung. Aufgrund der fachlichen Notwendigkeiten und Rechtsansprüche, welche das SGB VIII vorsieht sowie der erzieherischen und sozialpädagogischen Erfordernisse auch im Hinblick auf den Kinderschutz muss das Stadtjugendamt die damit zusammenhängenden Hilfen gewähren, auch wenn die Leistungen bestimmter Hilfen bereits zu Beginn des Haushaltsjahres höher sind als die verfügbaren Haushaltsmittel.
So sind die Haushaltsansätze bei den erzieherischen Hilfen in Form der Heilpädagogischen Tagesstätten, der stationären Hilfen für Minderjährige und seelisch Behinderte sowie der Vollzeitpflege und der Tagespflege, als auch bei den Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen mit den aus 2009 übernommenen Hilfeempfängern bereits zum Jahresanfang nicht nur ausgeschöpft, sondern überzogen. Somit könnte eigentlich, zumindest aus finanzieller Sicht keine weitere Hilfe genehmigt werden, so notwendig diese auch ist. Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Gespräch mit dem Referat 2 geführt, wobei die kritische Lage erörtert wurde, nachdem mehrfach auf die persönliche Haftung hingewiesen wurde, sollten Aufträge oder Verpflichtungen eingegangen werden, welche haushaltsmäßig nicht gedeckt sind. Dies wäre aber nach dem aktuell genehmigten Budget für das Jugendamt von Anfang an Fakt neuen Einzelfallhilfen.
Viele Leistungen, die ein Jugendamt zu erbringen hat, sind gesetzlich verankert und im Prinzip nicht disponibel. Wenn Eltern nicht genug verdienen, so haben sie einen Anspruch darauf, dass sie den Elternbeitrag für die Kindertagesstätte bezahlt bekommen. Einen ebensolchen Anspruch auf anderweitige Unterbringung haben auch Kinder und Jugendliche, welche häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Aber auch Eltern, die in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder hoffnungslos überfordert sind benötigen die Unterstützung in Form ambulanter Hilfen in den Familien.
Damit das Stadtjugendamt handlungsfähig bleibt, wurde ein Schriftsatz an das Finanzreferat gefertigt und mit sämtlichen Aufstellungen versehen, aus welchen die aktuellen Zahlungsverpflichtungen des Jugendamtes hervorgehen. Zusätzlich wurde angemerkt, um welche Art von Leistung es sich handelt. Mit den aktuell laufenden Maßnahmen sind bis auf rund 100.000,00 € die Mittel des gesamten Deckungskreises bereits ausgeschöpft. Um nicht persönlich haftbar gemacht zu werden, wurde im Vorlauf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses ein entsprechender Beschluss des Finanzsenates beantragt. Wir haben unseren Schriftsatz diesem Sitzungsvortrag in Kopie zur Kenntnis beigefügt.
Im Globalansatz 2 sind bei der Haushaltsstelle 4070.7000 die Träger und Einrichtungen (sogenannte bedingt freiwillige Leistungen), mit denen vertragliche Verpflichtungen bestehen. Dies betrifft den Stadtjugendring mit seiner Geschäftsführung und den Jugendtreff SuperGau sowie den Verein für Jugendhilfe. Die hier in Ansatz gebrachten Mittel sind nach Rücksprache mit den Trägern für die Vertragserfüllung durch die Stadt Bamberg erforderlich. Insgesamt wurden hier vom Stadtjugendamt 191.000,00 € angefordert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2010 wurde lediglich der Vorjahresbetrag zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die vom Stadtjugendring angeforderten Beträge in Höhe von 78.500,00 € für die Geschäftsführung und von 85.000,00 € für den Jugendtreff SuperGau geringfügig gekürzt werden mussten. Der Betrag für den Verein für Jugendhilfe konnte nicht weiter reduziert werden, da dieser sowieso schon um 7.000,00 € niedriger angesetzt war als 2009.
Der Betrag für die Leistungen aus Verträgen ist somit gemäß nachfolgender Tabelle auf die 3 Einrichtungen zu verteilen.
Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige
Leistungen aus Verträgen |
HSt. |
Entwurf 2010 |
Ansatz 2009 |
Zuschuss an Stadtjugendring f.
Betriebskosten und Verbandsförderung |
4515.7001 |
77.500,00 |
76.500,00 |
Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt |
4604.7091 |
84.000,00 |
78.000,00 |
Zuschuss an Verein für Jugendhilfe |
4552.7015 |
28.000,00 |
35.000,00 |
Summe |
|
189.500,00 |
189.500,00 |
Da die vertraglichen Verpflichtungen für diese Einrichtungen Abschlagszahlungen vorsehen, müssen bestimmte Teilmittel auf den jeweiligen Haushaltsstellen durch Entnahme aus dem Globalansatz zur Verfügung stehen. Um die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen bis zur vollständigen Freigabe dieses Ansatzes im Oktober 2009 leisten zu können, wird die Freigabe des Globalansatzes 2 (4070.7000) in Höhe von 75 % (= 142.125,00 €) erforderlich. Mit Beschluss des Stadtrates vom Dezember wurde jedoch festgelegt, dass die Mittelfreigabe mit 50% nach Rechtskraft der Haushaltssatzung erfolgen soll. Diese Regelung ist für den Stadtjugendring so nicht tragbar, da dieser nicht in der Lage ist, die Gehälter und Sachkosten für die Geschäftsstelle und den Jugendtreff drei bis vier Monate vorzufinanzieren. Es muss deswegen in diesem Punkt der Stadtratsbeschluss entsprechend abgeändert werden.
Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2010 wieder beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 4070.7020 erfasst. Für 2010 stehen hier insgesamt 162.479,00 € zur Verfügung. Eine Erhöhung von Zuschüssen in diesem rein freiwilligen Bereich wurde somit (bis auf den Mobilen Fachdienst) nicht vorgenommen, obwohl wir bei manchen Aufgaben, welche die freien Träger übernehmen, gerne mehr investieren würden.
In Anbetracht der finanziellen Situation des Jugendhilfeetats wurde bei der Besprechung im Finanzreferat die Frage aufgeworfen, ob man sich diese freiwilligen Zuschüsse noch leisten kann. Nachdem aber durch die Bereitstellung des Ansatzes in den Haushaltsberatungen bei den Trägern der Eindruck entstanden ist, dass sie mit den Zuwendungen auch 2010 rechnen können, kann nach Auffassung der Verwaltung dies nunmehr nicht vom Jugendhilfeausschuss revidiert werden. Die Verteilung soll deshalb wie in den Vorjahren erfolgen.
Die exakte Aufteilung der Zuwendungen, die sich damit nach wie vor auf dem Niveau von 2003 befinden, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Zu beachten ist hierbei, dass das Eiba-Projekt des Diakonischen Werkes absprachegemäß nicht mehr mit den bisherigen 6.100,00 € gefördert wird, sondern diese Mittel auf 4 Projekte aufzuteilen sind. Dies ist deshalb erforderlich, das diese ESF-geförderten Projekte eine Kofinanzierung der öffentlichen Jugendhilfe zwingend benötigen, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Nachdem eine Ausweitung dieser Art von Zuwendungen derzeit nicht möglich ist, musste mit den Trägern vereinbart werden, dass dieser Betrag ab 2010 auf die 4 Projekte (Zirkuswerkstatt, Hauswirtschaftsdienste, Kompetenzagentur und Eiba – Projekt für arbeitslos Jugendliche) aufgeteilt wird. Die Träger werden hierzu noch gesonderte Anträge beim Stadtjugendamt einreichen.
Globalansatz 1 – 4070.7020 rein freiwillige Leistungen |
HSt. |
Entwurf 2010 |
Ansatz 2009 |
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring |
4512.7011 |
18.000,00 |
18.000,00 |
Aufwendungszuschuss Spielmobil |
4603.7001 |
51.130,00 |
51.130,00 |
Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der
offenen Jugendarbeit |
4604.7090 |
40.000,00 |
40.000,00 |
Eiba Jugendarb.los. DW |
4521.7020 |
0,00 |
6.100,00 |
Kinderschutzbund |
4525.7001 |
5.113,00 |
5.113,00 |
Mütterzentrum Känguruh |
4620.7000 |
6.136,00 |
6.136,00 |
Haus St. Elisabeth, Mofa |
4701.7012 |
20.000,00 |
20.000,00 |
JAS – Martin-Wiesend-Schule |
4521.7044 |
15.000,00 |
5.000,00 |
Projekte der
berufsbezogenen Jugendarbeit (3 Projekte in 2009; für 2010 sollen hier 4
Projekte gefördert werden) |
4521.7030 4521.7031 |
6.100,00 |
7.500,00 |
Projekt Halt |
4525.7002 |
|
2.400,00 |
N.N. |
|
1.000,00 |
1.100,00 |
Summe |
|
161.479,00 |
162.479,00 |
Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon war bisher nur das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 6.000,00 €, beginnend ab März jeden Jahres, vereinbart sind. Durch den erhöhten Zuschuss für den MoFa ist auch hier bereits vor dem 30.09. ein Abschlag erforderlich. Deshalb wird aus diesem Globalansatz auch heuer wieder eine sofortige Freigabe des Ansatzes benötigt. Es wird die sofortige Freigabe von 52.000,00 € (~33%) beantragt, obwohl Stadtrat die Freigabe erst nach Genehmigung des Haushaltes durch die Regierung vorgesehen hat.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der JHA nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
2. Der JHA stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Verteilung der Mittel aus dem Globalansatz wie folgt:
Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige
Leistungen aus Verträgen |
HSt. |
Entwurf 2010 |
Ansatz 2009 |
Zuschuss an Stadtjugendring f.
Betriebskosten und Verbandsförderung |
4515.7001 |
77.500,00 |
76.500,00 |
Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt |
4604.7091 |
84.000,00 |
78.000,00 |
Zuschuss an Verein für Jugendhilfe |
4552.7015 |
28.000,00 |
35.000,00 |
3. Dem Stadtrat wird empfohlen, 75 % der Mittel dieses Globalansatzes bei Haushaltsstelle 4070.7000 (=142.125,00 €) sofort frei zu geben.
4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die grundsätzliche Bereitstellung der Mittel aus dem Globalansatz bei 4070.7020 laut nachstehender Tabelle unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2009. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil und den MoFa, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind.
Globalansatz 1 – 4070.7020 rein freiwillige Leistungen |
HSt. |
Entwurf 2010 |
Ansatz 2009 |
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring |
4512.7011 |
18.000,00 |
18.000,00 |
Aufwendungszuschuss Spielmobil |
4603.7001 |
51.130,00 |
51.130,00 |
Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der
offenen Jugendarbeit |
4604.7090 |
40.000,00 |
40.000,00 |
Eiba Jugendarb.los. DW |
4521.7020 |
0,00 |
6.100,00 |
Kinderschutzbund |
4525.7001 |
5.113,00 |
5.113,00 |
Mütterzentrum Känguruh |
4620.7000 |
6.136,00 |
6.136,00 |
Haus St. Elisabeth, Mofa |
4701.7012 |
20.000,00 |
20.000,00 |
JAS – Martin-Wiesend-Schule |
4521.7044 |
15.000,00 |
5.000,00 |
Projekte der
berufsbezogenen Jugendarbeit (3 Projekte in 2009; für 2010 sollen hier 4
Projekte gefördert werden) |
4521.7030 4521.7031 |
6.100,00 |
7.500,00 |
Projekt Halt |
4525.7002 |
|
2.400,00 |
5. Das Stadtjugendamt wird beauftragt, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. für 2010 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen.
6. Dem Stadtrat wird empfohlen, Mittel dieses Globalansatzes in Höhe von 52.000,00 € bei Haushaltsstelle 4070.7020 (Abschlagszahlungen der Spielmobileinsätze und erster Abschlag für den MoFa) sofort frei zu geben.
7. Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger des Globalansatzes bei 4070.7020 im Verwaltungswege vorzunehmen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
1. |
keine Kosten |
X |
2. |
Kosten in Höhe von 351.979,99 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im
geltenden Finanzplan gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat
zur Stellungnahme.
Stellungnahme
des Finanzreferates:
Zu dem Beschlussanträgen des Stadtjugendamtes
(Sitzungsvorlage VO/2010/0679-51, Ziffer II) wird wie folgt Stellung genommen:
§
Die Anträge
unter Ziffern 1, 2, 4 und 7 stehen im Ermessen des Fachamtes. Ausweislich
des Beschlusses des Stadtrates vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0566-20 (Ziffer
II/2) obliegt die Verteilung der Mittel aus den Globalansätzen für bedingt
freiwillige sowie für rein freiwillige Leistungen des Jugendamtes (HSt.
40700.70000, 40700.70200) dem Jugendhilfeausschuss; die entsprechenden
Vorschläge unterbreitet federführend das Referat 5 / Amt 51.
Seitens des Referates 2 werden gegen die Verteilung
der Finanzmittel als solche keine Einwände erhoben.
§
Dagegen kann den Anträgen
auf sofortige Mittelfreigabe (Ziffern 3 und 6) nicht ohne Vorbehalt
zugestimmt werden. Der geltende Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009 zu den
haushaltsrechtlichen Sperren bei den Gr. 70 und 71 (Zuwendungen für lfd.
Zwecke, Sitzungsvorlage VO/2009/0576-20) konkretisiert den vorerwähnten
Beschluss zu den freiwilligen Leistungen im Hinblick auf die Mittelfreigaben
und ist nicht nur mit den Referaten und Ämtern i. R. der Haushaltsberatungen im
September/Oktober 2009 erörtert worden, sondern zugleich unmittelbarer Ausfluss
der aktuellen Haushaltslage und als Antwort des Referates 2 auf die
dramatischen Einnahmeeinbrüche v. a. bei der Gewerbesteuer unverzichtbar.
Der Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0576-20
regelt im Grundsatz, dass Haushaltsansätze, die als freiwillige
„Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale, gemeinnützige oder ähnliche
Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige
Institutionen im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe
70 ausgewiesen sind, bis zum 30.09.2010 gesperrt bleiben.
Unter Ziffer 3
beantragt das Jugendamt die sofortige Freigabe von 75 % (= 142.125
€) des Planansatzes für bedingt freiwillige Leistungen bei HSt.
40700.70000 i. H. v. 189.500 €.
Anders als in der Sitzungsvorlage des Stadtjugendamtes
dargestellt, sieht der o. a. Sperrbeschluss ohnehin eine 75-%-ige (und nicht
nur eine 50-%-ige) Mittelfreigabe für diese Haushaltsstelle vor, allerdings mit
Blick auf die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (Art. 69 GO) erst
nach Rechtskraft der Haushaltssatzung (vgl. Ausnahmeregelungen zum
Sperrbeschluss, Ziffer 2.5), im Übrigen zum 01.10.2010.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg trat im
Haushaltsjahr 2009 mit Bekanntmachung im Rathausjournal Nr. 10/2009 am
08.05.2009 in Kraft. Auch im HJ 2010 darf mit einem ähnlichen Zeithorizont
gerechnet werden, so dass – abgesehen von möglichen
Haushaltsausgaberesten – bei den Haushaltsstellen der Gr. 70 in den
ersten vier Monaten generell keine Finanzmittel verfügbar sind,
die nicht nachweislich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen benötigt
werden (vgl. Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0576-20, Ausnahme
Nr. 2.1).
Ergebnis:
Die Zustimmung zur sofortigen Mittelfreigabe bei HSt.
407000.70000 (Globalansatz für bedingt freiwillige Leistungen) wird nur
insoweit erteilt, als das Jugendamt durch Vorlage vertraglicher
Vereinbarungen den Nachweis zu erbringen vermag, dass Abschlagszahlungen aus
rechtlichen Gründen bereits vor Rechtskraft der Haushaltssatzung (d. h. im
Regelfall in den ersten vier Monaten des KJ 2010) zu leisten sind. Der
erwiesenermaßen vorzeitig auszuzahlende Betrag wird vom Referat 2/Amt 20 sofort
freigegeben.
Einer Aufhebung oder Änderung des vorerwähnten
Stadtratsbeschlusses zu den Haushaltssperren bedarf es dazu nicht; dem Antrag
des Fachamtes wird insoweit vom Referat 2 (vorsorglich) die Zustimmung
verweigert.
Unter Ziffer 6
beantragt das Jugendamt die sofortige Freigabe eines Teilbetrages zu 52.000
€ des Planansatzes bei HSt. 40700.70200.
Anders als in der Sitzungsvorlage des Stadtjugendamtes
dargestellt, sieht der o. a. Sperrbeschluss für diese Haushaltsstelle bereits
eine 50-%-ige Mittelfreigabe nach Rechtskraft der Haushaltssatzung vor
(vgl. Ausnahmeregelungen zum o. a. Sperrbeschluss, Ziffer 2.4); lediglich die
andere Hälfte des Planansatzes (und nicht etwa der Gesamtbetrag) bleibt bis zum
01.10.2010 gesperrt.
Die Haushaltsstelle 40700.70200 weist einen
Globalansatz für rein freiwillige Leistungen i. H. v. 162.479 €
aus.
Ergebnis:
Die Zustimmung zur sofortigen Mittelfreigabe bei HSt.
407000.70200 kann nicht erteilt werden, weil für rein freiwillige
Leistungen naturgemäß keine rechtlichen Leistungspflichten bestehen (können).
§
Unter Ziffer
5) wird das Stadtjugendamt beauftragt und ermächtigt, mit dem Verein
Chapeau Claque für 2010 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze
abzuschließen. Wie soeben dargelegt, ist eine sofortige (auch anteilige)
Mittelfreigabe des Globalansatzes für rein freiwillige Leistungen bei HSt.
40700.70200 nicht möglich. Ein Vertrag mit dem Verein Chapeau Claque ist erst
nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 durch die Regierung von Oberfranken
möglich (vgl. Art. 69 Abs. 1 GO).
Bamberg, 28.01.2010
Referat 2
I. V.
Peter Distler
Verwaltungsdirektor
SG 200: __________________
(Thomas
Friedrich)
SG 200: __________________
(Helmut Regus)