"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0679-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.  Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der erforderlichen Sparmaßnahmen hat der Deckungskreis des Stadtjugendamtes für 2010 einen Ausgabeansatz von 14.420.753,00 €. Bei Gesamteinnahmen von 5.415.620,00 € errechnet sich somit ein Zuschuss­bedarf in Höhe von 9.005.133,00 €.

 

Dies bedeutet im Ausgabeansatz (nur Deckungskreis 510) eine Reduzierung im Hinblick auf die angeforderten Mittel um mehr als 1,4 Mio. €. Diese Kür­zungen des Jugendhilfeetats sind haushaltstechnisch bei verschiedenen Haushaltsstellen durchgeführt worden, hauptsächlich jedoch bei den Hilfen zur Erziehung. Aufgrund der fachlichen Notwendigkeiten und Rechtsansprüche, welche das SGB VIII vorsieht sowie der erzieherischen und sozialpädagogi­schen Erfordernisse auch im Hinblick auf den Kinderschutz muss das Stadtju­gendamt die damit zusammenhängenden Hilfen gewähren, auch wenn die Leistungen bestimmter Hilfen bereits zu Beginn des Haushaltsjahres höher sind als die verfügbaren Haushaltsmittel.

 

So sind die Haushaltsansätze bei den erzieherischen Hilfen in Form der Heil­pädagogischen Tagesstätten, der stationären Hilfen für Minderjährige und seelisch Behinderte sowie der Vollzeitpflege und der Tagespflege, als auch bei den Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen mit den aus 2009 übernommenen Hilfeempfängern bereits zum Jahresanfang nicht nur ausgeschöpft, sondern überzogen. Somit könnte eigentlich, zumindest aus finanzieller Sicht keine weitere Hilfe genehmigt werden, so notwendig diese auch ist. Aufgrund die­ser Tatsache wurde ein Gespräch mit dem Referat 2 geführt, wobei die kriti­sche Lage erörtert wurde, nachdem mehrfach auf die persönliche Haftung hingewiesen wurde, sollten Aufträge oder Verpflichtungen eingegangen wer­den, welche haushaltsmäßig nicht gedeckt sind. Dies wäre aber nach dem aktuell genehmigten Budget für das Jugendamt von Anfang an Fakt neuen Einzelfallhilfen.

 

Viele Leistungen, die ein Jugendamt zu erbringen hat, sind gesetzlich veran­kert und im Prinzip nicht disponibel. Wenn Eltern nicht genug verdienen, so haben sie einen Anspruch darauf, dass sie den Elternbeitrag für die Kinder­tagesstätte bezahlt bekommen. Einen ebensolchen Anspruch auf anderweitige Unterbringung haben auch Kinder und Jugendliche, welche häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Aber auch Eltern, die in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder hoffnungslos überfordert sind benötigen die Unterstützung in Form ambulanter Hilfen in den Familien.

 

Damit das Stadtjugendamt handlungsfähig bleibt, wurde ein Schriftsatz an das Finanzreferat gefer­tigt und mit sämtlichen Aufstellungen versehen, aus welchen die aktuellen Zahlungsverpflichtungen des Jugendamtes hervorgehen. Zusätzlich wurde angemerkt, um wel­che Art von Leistung es sich handelt. Mit den aktuell laufenden Maßnahmen sind bis auf rund 100.000,00 € die Mittel des gesamten Deckungskreises bereits ausgeschöpft. Um nicht persönlich haftbar gemacht zu werden, wurde im Vorlauf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses ein entsprechender Beschluss des Finanzsenates bean­tragt. Wir haben unseren Schriftsatz diesem Sitzungsvortrag in Kopie zur Kenntnis beige­fügt.

 

 

Im Globalansatz 2 sind bei der Haushaltsstelle 4070.7000 die Träger und Ein­richtungen (sogenannte bedingt freiwillige Leistungen), mit denen vertragliche Verpflichtungen bestehen. Dies betrifft den Stadtjugendring mit seiner Ge­schäftsführung und den Jugendtreff SuperGau sowie den Verein für Jugend­hilfe. Die hier in Ansatz gebrachten Mittel sind nach Rücksprache mit den Trägern für die Vertragserfüllung durch die Stadt Bamberg erforderlich. Insge­samt wurden hier vom Stadtjugendamt 191.000,00 € angefordert. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2010 wurde lediglich der Vorjahresbetrag zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die vom Stadtjugendring angeforder­ten Beträge in Höhe von 78.500,00 € für die Geschäftsführung und von 85.000,00 € für den Jugendtreff SuperGau geringfügig gekürzt werden mussten. Der Betrag für den Verein für Jugendhilfe konnte nicht weiter redu­ziert werden, da dieser sowieso schon um 7.000,00 € niedriger angesetzt war als 2009.

 

Der Betrag für die Leistungen aus Verträgen ist somit gemäß nachfolgender Tabelle auf die 3 Einrichtungen zu verteilen.

 

Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige Leistungen aus Verträgen

HSt.

Entwurf  2010

Ansatz  2009

Zuschuss an Stadtjugendring f. Betriebskosten und Verbandsförderung

4515.7001

77.500,00

76.500,00

Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt

4604.7091

84.000,00

78.000,00

Zuschuss an Verein für Jugendhilfe

4552.7015

28.000,00

35.000,00

Summe

 

189.500,00

189.500,00

 

Da die vertraglichen Verpflichtungen für diese Einrichtungen Abschlagszah­lungen vorsehen, müssen bestimmte Teilmittel auf den jeweiligen Haushalts­stellen durch Entnahme aus dem Globalansatz zur Verfügung stehen. Um die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen bis zur vollständigen Freigabe dieses Ansatzes im Oktober 2009 leisten zu können, wird die Freigabe des Globalansatzes 2 (4070.7000) in Höhe von 75 % (= 142.125,00 €) erforderlich. Mit Beschluss des Stadtrates vom Dezember wurde jedoch festgelegt, dass die Mittelfreigabe mit 50% nach Rechtskraft der Haushaltssatzung erfolgen soll. Diese Regelung ist für den Stadtjugendring so nicht tragbar, da dieser nicht in der Lage ist, die Gehälter und Sachkosten für die Geschäftsstelle und den Jugendtreff drei bis vier Monate vorzufinanzieren. Es muss deswegen in diesem Punkt der Stadtratsbeschluss entsprechend abgeändert werden.

 

Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2010 wie­der beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 4070.7020 erfasst. Für 2010 stehen hier insgesamt 162.479,00 € zur Verfügung. Eine Erhöhung von Zuschüssen in diesem rein freiwilligen Bereich wurde somit (bis auf den Mobilen Fachdienst) nicht vorgenommen, obwohl wir bei manchen Aufgaben, welche die freien Träger übernehmen, gerne mehr investieren würden.

 

In Anbetracht der finanziellen Situation des Jugendhilfeetats wurde bei der Besprechung im Finanzreferat die Frage aufgeworfen, ob man sich diese freiwilligen Zuschüsse noch leisten kann. Nachdem aber durch die Bereitstellung des Ansatzes in den Haushaltsberatungen bei den Trägern der Eindruck entstanden ist, dass sie mit den Zuwendungen auch 2010 rechnen können, kann nach Auffas­sung der Verwaltung dies nunmehr nicht vom Jugendhilfeausschuss revi­diert werden. Die Verteilung soll deshalb wie in den Vorjahren erfolgen.

 

Die exakte Aufteilung der Zuwendungen, die sich damit nach wie vor auf dem Niveau von 2003 befinden, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Zu be­achten ist hierbei, dass das Eiba-Projekt des Diakonischen Werkes ab­sprachegemäß nicht mehr mit den bisherigen 6.100,00 € gefördert wird, son­dern diese Mittel auf 4 Projekte aufzuteilen sind. Dies ist deshalb erforderlich, das diese ESF-geförderten Projekte eine Kofinanzierung der öffentlichen Jugendhilfe zwingend benötigen, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Nachdem eine Ausweitung dieser Art von Zuwendungen derzeit nicht möglich ist, musste mit den Trägern vereinbart werden, dass dieser Betrag ab 2010 auf die 4 Projekte (Zirkuswerkstatt, Hauswirtschaftsdienste, Kompetenzagen­tur und Eiba – Projekt für arbeitslos Jugendliche) aufgeteilt wird. Die Träger werden hierzu noch gesonderte Anträge beim Stadtjugendamt einreichen.

 

Globalansatz 1 – 4070.7020                 rein freiwillige Leistungen

HSt.

Entwurf  2010

Ansatz   2009

Zuschuss für Freizeitmaßnahmen

der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring

4512.7011

18.000,00

18.000,00

Aufwendungszuschuss Spielmobil

4603.7001

51.130,00

51.130,00

Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der

offenen Jugendarbeit

4604.7090

40.000,00

40.000,00

Eiba Jugendarb.los. DW

4521.7020

0,00

6.100,00

Kinderschutzbund

4525.7001

5.113,00

5.113,00

Mütterzentrum Känguruh

4620.7000

6.136,00

6.136,00

Haus St. Elisabeth, Mofa

4701.7012

20.000,00

20.000,00

JAS – Martin-Wiesend-Schule

4521.7044

15.000,00

5.000,00

Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit (3 Projekte in 2009; für 2010 sollen hier 4 Projekte gefördert werden)

4521.7030

4521.7031

6.100,00

7.500,00

Projekt Halt

4525.7002

 

2.400,00

N.N.

 

1.000,00

1.100,00

Summe

 

161.479,00

162.479,00

 

Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon war bis­her nur das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 6.000,00 €, beginnend ab März jeden Jah­res, vereinbart sind. Durch den erhöhten Zuschuss für den MoFa ist auch hier bereits vor dem 30.09. ein Abschlag erforderlich. Deshalb wird aus diesem Globalansatz auch heuer wieder eine sofortige Freigabe des Ansatzes benö­tigt. Es wird die sofortige Freigabe von 52.000,00 € (~33%) beantragt, obwohl Stadtrat die Freigabe erst nach Genehmigung des Haushaltes durch die Re­gierung vorgesehen hat.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.                  Der JHA nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

2.                  Der JHA stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Verteilung der Mittel aus dem Globalansatz wie folgt:

Globalansatz 2 - 4070.7000 bedingt freiwillige Leistungen aus Verträgen

HSt.

Entwurf  2010

Ansatz  2009

Zuschuss an Stadtjugendring f. Betriebskosten und Verbandsförderung

4515.7001

77.500,00

76.500,00

Betriebszuschuss an Jugendtreff Gaustadt

4604.7091

84.000,00

78.000,00

Zuschuss an Verein für Jugendhilfe

4552.7015

28.000,00

35.000,00

 

3.         Dem Stadtrat wird empfohlen, 75 % der Mittel dieses Globalansatzes bei Haushaltsstelle 4070.7000 (=142.125,00 €) sofort frei zu geben.

4.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die grundsätzliche Bereitstel­lung der Mittel aus dem Globalansatz bei 4070.7020 laut nachstehender Ta­belle unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2009. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil und den MoFa, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind.

Globalansatz 1 – 4070.7020                 rein freiwillige Leistungen

HSt.

Entwurf  2010

Ansatz   2009

Zuschuss für Freizeitmaßnahmen

der Mitgliedsverbände im Stadtjugendring

4512.7011

18.000,00

18.000,00

Aufwendungszuschuss Spielmobil

4603.7001

51.130,00

51.130,00

Zuschüsse an Verbände f. Einrichtungen der

offenen Jugendarbeit

4604.7090

40.000,00

40.000,00

Eiba Jugendarb.los. DW

4521.7020

0,00

6.100,00

Kinderschutzbund

4525.7001

5.113,00

5.113,00

Mütterzentrum Känguruh

4620.7000

6.136,00

6.136,00

Haus St. Elisabeth, Mofa

4701.7012

20.000,00

20.000,00

JAS – Martin-Wiesend-Schule

4521.7044

15.000,00

5.000,00

Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit (3 Projekte in 2009; für 2010 sollen hier 4 Projekte gefördert werden)

4521.7030

4521.7031

6.100,00

7.500,00

Projekt Halt

4525.7002

 

2.400,00

5.         Das Stadtjugendamt wird beauftragt, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. für 2010 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen.

6.         Dem Stadtrat wird empfohlen, Mittel dieses Globalansatzes in Höhe von 52.000,00 € bei Haushaltsstelle 4070.7020 (Abschlagszahlungen der Spiel­mobileinsätze und erster Abschlag für den MoFa) sofort frei zu geben.

7.         Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zu­wendungsempfänger des Globalansatzes bei 4070.7020 im Verwaltungswege vorzunehmen.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 351.979,99 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 


 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Zu dem Beschlussanträgen des Stadtjugendamtes (Sitzungsvorlage VO/2010/0679-51, Ziffer II) wird wie folgt Stellung genommen:

 

§                    Die Anträge unter Ziffern 1, 2, 4 und 7 stehen im Ermessen des Fachamtes. Ausweislich des Beschlusses des Stadtrates vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0566-20 (Ziffer II/2) obliegt die Verteilung der Mittel aus den Globalansätzen für bedingt freiwillige sowie für rein freiwillige Leistungen des Jugendamtes (HSt. 40700.70000, 40700.70200) dem Jugendhilfeausschuss; die entsprechenden Vorschläge unterbreitet federführend das Referat 5 / Amt 51.

Seitens des Referates 2 werden gegen die Verteilung der Finanzmittel als solche keine Einwände erhoben.

 

§                    Dagegen kann den Anträgen auf sofortige Mittelfreigabe (Ziffern 3 und 6) nicht ohne Vorbehalt zugestimmt werden. Der geltende Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009 zu den haushaltsrechtlichen Sperren bei den Gr. 70 und 71 (Zuwendungen für lfd. Zwecke, Sitzungsvorlage VO/2009/0576-20) konkretisiert den vorerwähnten Beschluss zu den freiwilligen Leistungen im Hinblick auf die Mittelfreigaben und ist nicht nur mit den Referaten und Ämtern i. R. der Haushaltsberatungen im September/Oktober 2009 erörtert worden, sondern zugleich unmittelbarer Ausfluss der aktuellen Haushaltslage und als Antwort des Referates 2 auf die dramatischen Einnahmeeinbrüche v. a. bei der Gewerbesteuer unverzichtbar.

Der Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0576-20 regelt im Grundsatz, dass Haushaltsansätze, die als freiwillige „Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg unter der Ausgabengruppe 70 ausgewiesen sind, bis zum 30.09.2010 gesperrt bleiben.

 

*             Unter Ziffer 3 beantragt das Jugendamt die sofortige Freigabe von 75 % (= 142.125 €) des Planansatzes für bedingt freiwillige Leistungen bei HSt. 40700.70000 i. H. v. 189.500 €.

Anders als in der Sitzungsvorlage des Stadtjugendamtes dargestellt, sieht der o. a. Sperrbeschluss ohnehin eine 75-%-ige (und nicht nur eine 50-%-ige) Mittelfreigabe für diese Haushaltsstelle vor, allerdings mit Blick auf die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (Art. 69 GO) erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung (vgl. Ausnahmeregelungen zum Sperrbeschluss, Ziffer 2.5), im Übrigen zum 01.10.2010.

Die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg trat im Haushaltsjahr 2009 mit Bekanntmachung im Rathausjournal Nr. 10/2009 am 08.05.2009 in Kraft. Auch im HJ 2010 darf mit einem ähnlichen Zeithorizont gerechnet werden, so dass – abgesehen von möglichen Haushaltsausgaberesten – bei den Haushaltsstellen der Gr. 70 in den ersten vier Monaten generell keine Finanzmittel verfügbar sind, die nicht nachweislich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden (vgl. Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009, Nr. VO/2009/0576-20, Ausnahme Nr. 2.1).

 

Ergebnis:

Die Zustimmung zur sofortigen Mittelfreigabe bei HSt. 407000.70000 (Globalansatz für bedingt freiwillige Leistungen) wird nur insoweit erteilt, als das Jugendamt durch Vorlage vertraglicher Vereinbarungen den Nachweis zu erbringen vermag, dass Abschlagszahlungen aus rechtlichen Gründen bereits vor Rechtskraft der Haushaltssatzung (d. h. im Regelfall in den ersten vier Monaten des KJ 2010) zu leisten sind. Der erwiesenermaßen vorzeitig auszuzahlende Betrag wird vom Referat 2/Amt 20 sofort freigegeben.

Einer Aufhebung oder Änderung des vorerwähnten Stadtratsbeschlusses zu den Haushaltssperren bedarf es dazu nicht; dem Antrag des Fachamtes wird insoweit vom Referat 2 (vorsorglich) die Zustimmung verweigert.

 

*             Unter Ziffer 6 beantragt das Jugendamt die sofortige Freigabe eines Teilbetrages zu 52.000 € des Planansatzes bei HSt. 40700.70200.

Anders als in der Sitzungsvorlage des Stadtjugendamtes dargestellt, sieht der o. a. Sperrbeschluss für diese Haushaltsstelle bereits eine 50-%-ige Mittelfreigabe nach Rechtskraft der Haushaltssatzung vor (vgl. Ausnahmeregelungen zum o. a. Sperrbeschluss, Ziffer 2.4); lediglich die andere Hälfte des Planansatzes (und nicht etwa der Gesamtbetrag) bleibt bis zum 01.10.2010 gesperrt.

Die Haushaltsstelle 40700.70200 weist einen Globalansatz für rein freiwillige Leistungen i. H. v. 162.479 € aus.

 

Ergebnis:

Die Zustimmung zur sofortigen Mittelfreigabe bei HSt. 407000.70200 kann nicht erteilt werden, weil für rein freiwillige Leistungen naturgemäß keine rechtlichen Leistungspflichten bestehen (können).

 

§                    Unter Ziffer 5) wird das Stadtjugendamt beauftragt und ermächtigt, mit dem Verein Chapeau Claque für 2010 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen. Wie soeben dargelegt, ist eine sofortige (auch anteilige) Mittelfreigabe des Globalansatzes für rein freiwillige Leistungen bei HSt. 40700.70200 nicht möglich. Ein Vertrag mit dem Verein Chapeau Claque ist erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 durch die Regierung von Oberfranken möglich (vgl. Art. 69 Abs. 1 GO).

 

 

Bamberg, 28.01.2010

Referat 2

I. V.

 

 

Peter Distler

Verwaltungsdirektor

 

 

SG 200:      __________________

                      (Thomas Friedrich)

 

 

 

SG 200:      __________________

                        (Helmut Regus)

Loading...