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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0983-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Am Tännig, Fl.Nr. 4443, ein Betriebsgebäude (Holzkonstruktion mit Pultdach, Dachneigung 10 Grad) errichten. Die Halle wird ausschließlich zur Einlagerung von Geräten zur Bewirtschaftung der städtischen Forstflächen genutzt.

Größe des Bauvorhabens:

-       Breite:  6,46 mLänge:  15,20 mBruttogrundfläche:     98,19 m²

-       Breite:  7,80 mLänge:  16,00 müberdachte Fläche:  124,80 m

-       Traufhöhe:  ca. 4,00 mFirsthöhe:  ca. 5,00 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang:24.04.2017

vollständig:             19.06.2017

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

   Außenbereich (§ 35 BauGB)

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:

 

Im Teilplan Art der Nutzung ist eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Nachrichtlich

übernommen ist ein Wasserschutzgebiet mit der erweiterten Wasserschutzzone A.

 

Der Teilplan Landschaftsplan sieht eine land- und forstwirtschaftliche Fläche mit dem

Schwerpunkt Ackerbau vor. Ferner ist als landschaftliches Gliederungselement eine Fläche

mit besonderer Bedeutung für das Stadtklima dargestellt. Weiter liegt das Vorhaben im

Wirkungsbereich des von Norden nach Süden verlaufenden und bedeutsamen regionalen

Grünzuges. Am nordwestlichen Rand des Flurstückes liegen Teile des sonstigen Biotops

Nr. 118 nach der Stadtbiotopkartierung von 1989.


Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Durch die Bereitstellung von geeigneten Infrastruktureinrichtungen soll die ausreichende und nachhaltige Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Flächen sichergestellt werden. Dadurch können optimale Pflege und Unterhaltung der angrenzenden Waldgebiete aufrechterhalten werden. Aus planungsrechtlicher Sicht sind keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Das Vorhaben ist auch im Verbund mit dem weiter südlich gelegenen Forsthaus (Am Tännig 16) zu werten.

Aus planungsrechtlicher Sicht kann das Betriebsgebäude daher befürwortet werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

nicht erforderlich

 

Fahrradstellplätze:

nicht erforderlich

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

 

Besonderheiten:

Das Bauvorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO verfahrensfrei. Das Einreichen eines Bauantrages ist somit nicht erforderlich. In Ermangelung eines Bauantragsvorgangs kann der Bau- und Werksenat auch keinen Beschluss zu einer Baugenehmigung fassen. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, wird der Vorgang im Angesicht der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates aber dem Bausenat hiermit zur Kenntnis gebracht.

 

Wasserrecht:
Das Baugrundstück liegt in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Hier ist bauen nur in Ausnahmefällen und mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Die Prüfung durch das Wasserwirtschaftsamt hierzu wird zurzeit durchgeführt.

 

Naturschutz:
Vonseiten des Naturschutzes besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem Bauvorhaben. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht gegeben, da das forstwirtschaftliche Betriebsgebäude von Gehölzen umwachsen sein wird. Für die überbaute Fläche (Feldgehölz am Sendelbach) ist eine gleichgroße Fläche zur Kompensation des Eingriffes in Natur und Landschaft im Stadtgebiet bereitzustellen (Ackerstreifen, der der Selbstbegrünung überlassen wird).

Anmerkung:

Die Auflage des Naturschutzes ist in Ermangelung eines Baubescheides in einem naturschutzrechtlichen Bescheid festzusetzen.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt die Voranfrage zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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