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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1405-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der sukzessiven Entwicklung und Bebauung des Ulanenparks stellte die GAL-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 6. März 2017 den Antrag, auf dem Gelände des Ulanenparks ein Baugruppen-Modell zu etablieren (siehe Anlage).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.

Die STADTBAU GMBH BAMBERG hat im Bebauungsplangebiet Nr. 242 F („Ulanenpark“) nach dem Stand der aktuellen Planung ein sehr breitgefächertes Wohnraumangebot, z. B.:

- Seniorenwohnen als Eigentumsmaßnahme

- Eigentumswohnungen

- Reihenhäuser

- Seniorenwohnen als Mietobjekt

- Sozial geförderten Wohnraum

- Mietreihenhäuser

- etc.

 

Im Wohn- und Gesundheitszentrum wird ein Quartiersmanagement installiert, welches durch die Sozialstiftung betreut und unterhalten wird.

 

Des Weiteren werden in einem Gemeinschaftshaus Räumlichkeiten zum Treffen, Feiern, Veranstaltungen usw. vorgehalten.

Durch diese sehr heterogenen Projekte gewährleistet die STADTBAU eine bürgerorientierte Stadtentwicklung.

Generationsübergreifendes Wohnen wird allein durch das Angebot der unterschiedlichen Wohnformen realisiert.

Ein spezielles Grundstück wird nicht explizit ausgewiesen.

 

Zu 2. bis 4.

Für die Umsetzung eines gemeinschaftlichen Bauherrenmodells ist ein nicht unerheblicher Koordinationsaufwand erforderlich. Haushaltsrechtlich handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung. Diese Aufgabe kann daher mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht geleistet werden. Aus Sicht des Baureferates wäre für die Bewältigung dieser Aufgabe eine Vollzeitstelle erforderlich. Der nach Geschäftsordnung erforderliche Deckungsvorschlag liegt nicht vor bzw. ist derzeit nicht gegeben. Diese Sachlage ist bereits in der Sitzung des Finanzsenates am 06.12.2017 dargestellt worden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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