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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/0835-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Schreiben vom 07.07.2008 stellten die Stadtratsmitglieder Monika Bieber, Wolfgang Metzner, Wolfgang Wußmann, Klaus Stieringer und Eddy Weiß folgenden fraktionsübergreifenden Antrag:

 

1.              Die Verwaltung nimmt Kontakt mit der Stadt Weimar auf und lässt sich über die Erfahrungen mit der Kulturförderabgabe berichten.

2.              Gleichzeitig lässt die Verwaltung über das Bay. Innenministerium überprüfen, ob eine ähnliche Satzung für Bamberg Aussicht auf Erfolg hätte.

3.              Dem Stadtrat ist baldmöglich über die Ergebnisse zu berichten (s. Anlage 1).

 

Herr Oberbürgermeister Andreas Starke schlug deshalb in seiner Antwort vom 01.08.2008 folgenden „Fahrplan“ vor:

 

1.              Erfahrungsaustausch mit der Stadt Weimar,

2.              Prüfung einer möglichen Rentabilität,

3.              erster „Bamberger Satzungsentwurf“,

4.              Koordinierungsgespräch mit den beteiligten Dienststellen,

5.              Grundsatzsenat,

6.              eventuelles Genehmigungsverfahren.

 

Die Kontaktaufnahme des Kämmereiamtes (Sachgebiet Steuern) mit der Stadt Weimar erbrachte folgendes Ergebnis:

 

Die Stadt Weimar (Thüringen) erhebt seit 2006 die Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandsteuer (Rechnungsergebnis 2006 = 701.027,- EUR durch eine Verwaltungsfachangestellte mit einem Arbeitszeitanteil von 60-70 %) auf der Grundlage von zwei kommunalen Satzungen und spielt damit auf diesem Gebiet in Thüringen eine Vorreiterrolle.

 

 

 

 

a)              Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte

 

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Abgabepflichtigen für Eintrittsentgelte von im Stadtgebiet befindlichen Museen, Schlössern, Sammlungen, Ausstellungen, Theatern und Wandertheatern und kulturellen Veranstaltungen in festen wie fliegenden Bauten.

             

Abgabepflichtig ist der Erwerber einer Eintrittskarte, ausgenommen Kinder und Schüler. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt ist der Betreiber der Einrichtung, die das Eintrittsentgelt vom Besucher erhebt, verpflichtet.

 

Die Abgabe beträgt 0,50 EUR je ausgegebener Eintrittskarte bis 15 EUR Eintrittsentgelt, 0,70 EUR je Eintrittskarte bis 40,00 EUR Eintrittsentgelt und 0,90 EUR pro Eintrittskarte ab 40,01 EUR Eintrittsentgelt. Bei Eintrittskarten im Rahmen eines Abonnements wird die Abgabe in Höhe von 0,25 EUR pro Eintrittskarte erhoben, max. 2,00 EUR pro Abonnement.

 

b)              Kulturförderabgabe für Übernachtungen

 

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Übernachtungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in Einrichtungen, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen.

 

Abgabepflichtig sind alle Übernachtungsgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet.

 

Die Steuer beträgt bei Beherbergungsbetrieben bis 49 Zimmer 1,00 EUR je Nacht und gemietetem Zimmer, bei Beherbergungsbetrieben ab 50 Zimmer 2,00 EUR je Nacht und gemietetem Zimmer.

 

In Bayern gibt es die Kulturförderabgabe bisher in noch keiner einzigen Kommune. Die neue Abgabe müsste als sog. „Aufwandsteuer“ nach Art. 3 Abs. 2 KAG konzipiert werden, da sie ansonsten dem Fremdenverkehrs- oder Kurbeitrag zuwiderlaufen würde (Art. 6, 7 KAG).

Die Zahl der Übernachtungen (=388.416 ÜN in Bamberg im Jahr 2009) müsste das Siebenfache der Einwohnerzahl, also 490.000 ÜN bei ca. 70.000 EW übersteigen, damit die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags zulässig wäre (Art. 6 Abs. 1 KAG).

 

Satzungen über örtliche Aufwandsteuern bedürfen nach Art. 2 Abs. 3 KAG der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn durch diese Satzung erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer (hier: Kulturförderabgabe) eingeführt würde. Diese Genehmigung bedarf der Zustimmung des Bay. Staatsministeriums des Innern. Genehmigung und Zustimmung dürfen nur versagt werden, wenn die Satzung höherrangigem Recht widerspricht oder wenn die Steuer öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder staatliche Interessen des Staates beeinträchtigt.

 

Für Steuern sind nach der Abgabensystematik keine zweckgebundenen Ausgabeverwendungen vorgeschrieben. Sie dienen haushaltsrechtlich grundsätzlich der reinen Einnahmenbeschaffung. Eine konkrete Zweckbindung wie bei Gebühren und Beiträgen kennt die Systematik bei Steuern nicht.

 

Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnte die Stadt Bamberg durch eine Kulturförderabgabe jährliche Einnahmen von ca. 250.000 EUR akquirieren. Demgegenüber stünden dauerhafte Kosten für einen Arbeitsplatz zwischen 46.400-64.080 EUR gegenüber. Bei der Einführung einer neuen Abgabe ist jedoch erfahrungsgemäß zu Beginn ein höherer Personaleinsatz notwendig, der sich dann im Laufe der Zeit auf ein niedrigeres Niveau anpasst. Neben der grundsätzlichen personellen Ausstattung wäre auch die Zuständigkeit (Referat 2 oder Referat 4) und die daraus resultierende räumliche Situation zu klären.

 

Das Kämmereiamt (Sachgebiet Steuern) erarbeitete zwei Satzungsentwürfe (s. Anlagen 2 und 3).

 

Am 13.02.2009 fand ein Koordinierungsgespräch zwischen Referat 4, Amt 17, Amt 20, Amt 20/201, Amt 80 und Amt 45 statt (siehe Anlage 4).

 

Das Amt 20/201 fertigte auf Grund der Kontaktadressen des Amts 45 die im Koordinierungsgespräch festgelegten Anhörungsschreiben an die Betroffenen aus. Amt 17 leitete das Anhörungsschreiben seinerseits an die am 03.03.09 stattgefundene Mitgliederversammlung des Bay. Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (Kreisstelle Bamberg) weiter. Das Amt 20/201 erhielt insgesamt sechs Antwortschreiben von möglichen Betroffenen einer Kulturförderabgabe. Allen Stellungnahmen gemeinsam ist die vehemente Ablehnung einer neuen Aufwandsteuer in Bamberg. Mit allen Mitteln wollen die Betroffenen dieses Vorhaben verhindern.

 

Zusammenfassung der Gründe (gegen) eine neue Kulturförderabgabe in Bamberg aus der Anhörung:

 

•              Preiserhöhung bei Übernachtungen durch gestiegene Lebensmittelkosten, Personalaufwendungen Energiekosten, Steuern (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer) korrelieren mit einer zusätzlichen Kulturförderabgabe und könnten zu massiven Umsatzeinbußen führen (z.B. großer Umsatzrückgang seit Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19%).

•              Eventuelle Gefährdung der Existenzen von Hotelbetrieben in der derzeitigen Wirtschaftskrise durch eine zusätzliche Kulturförderabgabe.

•              Kulturförderabgabe müsse auch bei Stadtführungen erhoben werden, um alle gleich zu behandeln.

•              Die freie Kultur- und Theaterszene hält die Eintrittspreise für „ausgereizt“ und fürchtet massive Umsatzeinbußen durch die neue Kulturförderabgabe neben den Kosten für Saalmiete, GEMA, Künstlersozialkasse, Technik, Werbungskosten, Vorverkaufsgebühr. Eine Abwanderung dieses kulturellen Angebots in das Umland (Landkreis Bamberg) wird von den Betroffenen prognostiziert.

•              E.T.A.- Hoffmann- Theater ist budgetierter Regiebetrieb der Stadt Bamberg. Die überörtliche Rechnungsprüfung legte im Abschlussbericht 2007 eine Preiserhöhung zur Einnahmenerhöhung nahe. Ab 2008 wurden die Preise für singuläre Einzelkarten daher um linear 1 EUR angehoben. Eine zusätzliche Kulturförderabgabe würde zu rückläufigen Besucherzahlen und damit zu Einnahmeverlusten führen. Der zusätzliche Kostenfaktor für Verwaltungs-, Sach- und Personalaufwand dürfe nicht unterschätzt werden.

•              Die Bürger würden bereits heute durch die Abgaben von Bund, Ländern und Gemeinden stark belastet und vertrügen in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise keine neue zusätzliche Kulturförderabgabe.

•              Kulturförderabgabe wirke psychologisch abschreckend auf Übernachtungsgäste und kulturell Interessierte.

•              Die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Steuertatbestand sei fraglich, da auch der „Durchschnittsbürger“ kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen könne.

•              Eine etwaige Zweckbindung der Kulturförderabgabe für kulturelle Aufgaben widerspreche dem Charakter einer Aufwandsteuer.

•              Die Firma Veranstaltungsservice Bamberg GmbH möchte im Fall der Einführung einer Kulturförderabgabe die Aktivitäten in Bamberg reduzieren und die Veranstaltungen auf das weitere Arbeitsgebiet in ganz Nordbayern verschieben.

•              Gemeinnützige, kirchliche, politische und nicht gewerbsmäßige Veranstalter seien durch Steuervergünstigungen aller Art gegenüber den privaten, gewerblichen Veranstaltern ohnehin begünstigt und würden von einer Kulturförderabgabe verschont.

•              Kritisiert wurde das in § 11 des Satzungsentwurfs verankerte Recht der Stadt Bamberg zur Betretung von Veranstaltungs- und Geschäftsräumen zur Einsicht in Unternehmensunterlagen, Kassenabschlüssen, Besucherzahlen etc. zur Durchsetzung der Abgabengerechtigkeit.

 

Fazit der Anhörung: Die Kulturförderabgabe stößt bei den Betroffenen auf eine breite Front der Ablehnung und wird von den Betroffenen nicht akzeptiert, sondern mit allen Mitteln bekämpft werden.

 

Mit Anfrage vom 11.05.2009 wurde die Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bamberg um Stellungnahme gebeten, ob eine Genehmigung der neuen Steuersatzungen „Kulturförderabgabe“ nach Durchführung des formellen Satzungserlassverfahrens dem Grunde nach erteilt werden könnte.

 

Mit Schreiben vom 04.02.2010 (siehe Anlage 5) teilte die Regierung von Oberfranken der Stadt Bamberg mit, dass nach intensiver Prüfung und in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministeriums des Innern eine Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte rechtlich unzulässig wäre und eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen erheblichen rechtlichen Bedenken begegnen würde.

 

Eine Genehmigung der vorgelegten Satzungen zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte und Übernachtungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2010 stellten die Stadtratsmitglieder Monika Bieber, Wolfgang Metzner, Klaus Stieringer und Wolfgang Wußmann einen weiteren fraktionsübergreifenden Antrag hinsichtlich der Einführung einer Kulturförderabgabe bei der Stadt Bamberg. Wegen der Einzelheiten darf auf die Anlage 6 verwiesen werden.

 

Ergänzend wird angemerkt, dass die Stadt Erlangen mit Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2010 die Einführung einer „Kulturtaxe“ in Höhe von 1,- € je Übernachtung abgelehnt hat.

 

Auf Grund der Entscheidung der Regierung von Oberfranken vom 04.02.2010 wird vorgeschlagen, von der Einführung einer Kulturförderabgabe in der Stadt Bamberg abzusehen.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Vom Sitzungsvortrag wurde Kenntnis genommen:

 

2.              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Bamberg folgenden Beschluss:

a) Vor dem Hintergrund der Entscheidung der Regierung von Oberfranken vom 04.02.2010 wird von der Einführung einer Kulturförderabgabe in der Stadt Bamberg abgesehen.

b) Die Anträge der Stadtratsmitglieder Monika Bieber, Wolfgang Metzner, Wolfgang Wußmann, Klaus Stieringer und Eddy Weiß vom 07.07.2008 und der Stadtratsmitglieder Monika Bieber, Wolfgang Metzner, Klaus Stieringer und Wolfgang Wußmann vom 24.03.2010 sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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