Beschlussvorlage - VO/2018/1850-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau der Gaststätte Bamberg, Bughof 50
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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19.09.2018
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das Obergeschoss des bestehenden Gaststätten- und Sanitärgebäudes soll abgebrochen und in gleicher Größe wieder aufgebaut werden. Es werden damit die sanitären Verhältnisse des Personals und die Küche vergrößert, insbesondere wird Barrierefreiheit geschaffen. Die Gastraumfläche wird unwesentlich vergrößert.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 13, 03m Länge: 31,95 m Gesamthöhe: 6,80 m
Antragseingang: 28.05.2018
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) Abs. 2 – sonstiges Vorhaben
Das Vorhaben befindet sich in einer eingeschränkt zugänglichen Grünzone mit Nutzungsschwerpunkt Freibad. Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Grünfläche Freibadnutzung), öffentliche Belange sind somit nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist (wie bisher) gesichert. Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 41anrechenbar: 41 nachzuweisen: keine zusätzlich
Nachweis auf Baugrundstück: 47
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 34anrechenbar: / nachzuweisen: 34
Nachweis auf Baugrundstück: 34
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: