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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1850-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Das Obergeschoss des bestehenden Gaststätten- und Sanitärgebäudes soll abgebrochen und in gleicher Größe wieder aufgebaut werden. Es werden damit die sanitären Verhältnisse des Personals und die Küche vergrößert, insbesondere wird Barrierefreiheit geschaffen. Die Gastraumfläche wird unwesentlich vergrößert.

Größe des Bauvorhabens:

Breite: 13, 03m Länge: 31,95 m Gesamthöhe: 6,80 m 

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 28.05.2018

        vollständig:

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) Abs. 2 – sonstiges Vorhaben

Das Vorhaben befindet sich in einer eingeschränkt zugänglichen Grünzone mit Nutzungsschwerpunkt Freibad. Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Grünfläche Freibadnutzung), öffentliche Belange sind somit nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist (wie bisher) gesichert. Das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 41anrechenbar: 41 nachzuweisen: keine zusätzlich

Nachweis auf Baugrundstück: 47

 

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 34anrechenbar: /        nachzuweisen: 34

Nachweis auf Baugrundstück: 34

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

     

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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