Beschlussvorlage - VO/2020/2993-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Nutzungsänderung von Brauhaus zu Mehrfamilienhaus Bamberg, Am Knöcklein 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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12.02.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das bestehende Gebäude setzt sich aus zwei Gebäudeflügeln zusammen. Der Nordflügel wurde als Brauhaus der Karmeliten errichtet (1767-1768). Beim Südflügel (1975-1976) handelt es ich um ein Beispiel der zeittypischen Anpassungsarchitektur. Das Gebäude wurde insgesamt als Internat genutzt, bevor es im Jahre 2014 zu einem Gästehaus/Hotel umgenutzt wurde. Geplant ist nun die Nutzungsänderung des Gebäudes zu 18 Wohneinheiten.
Das Vorhaben fällt eigentlich in das laufende Verwaltungshandeln. Weil es aber in den Gesamtzusammenhang der Nutzungsänderungen im Bereich des Karmelitenklosters gehört, wird es im Bausenat behandelt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 16,07 m/14,08 m Länge: 30,26 m Firsthöhe: 17,40 m
Antragseingang: 10.07.2019
vollständig: 19.01.2020
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Da das geplante Vorhaben mit der Eigenart der näheren Umgebung im Einklang steht,
ist der Grundsatz des Einfügegebots erfüllt und das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Nachbarn, die die Eingabepläne nicht unterschrieben haben, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 21 anrechenbar: 9 nachzuweisen: 12
Nachbargrundstück: 12
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 33 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 33
Nachweis auf Baugrundstück: 33
Kinderspielplatz:
nachgewiesen - da das Gebäude nur von Verkehrsflächen umgeben ist, kann der Spielplatz dort nicht errichtet werden. Der Spielplatz im Klostergarten des ehemaligen Klosters wird daher entsprechend vergrößert. Dies wird durch städtebaulichen Vertrag abgesichert.
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: