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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/2993-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Das bestehende Gebäude setzt sich aus zwei Gebäudeflügeln zusammen. Der Nordflügel wurde als Brauhaus der Karmeliten errichtet (1767-1768). Beim Südflügel (1975-1976) handelt es ich um ein Beispiel der zeittypischen Anpassungsarchitektur. Das Gebäude wurde insgesamt als Internat genutzt, bevor es im Jahre 2014 zu einem Gästehaus/Hotel umgenutzt wurde. Geplant ist nun die Nutzungsänderung des Gebäudes zu 18 Wohneinheiten.

Das Vorhaben fällt eigentlich in das laufende Verwaltungshandeln. Weil es aber in den Gesamtzusammenhang der Nutzungsänderungen im Bereich des Karmelitenklosters gehört, wird es im Bausenat behandelt.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 16,07 m/14,08 m  Länge: 30,26 m  Firsthöhe: 17,40 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  10.07.2019

          vollständig: 19.01.2020

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

      Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

      Da das geplante Vorhaben mit der Eigenart der näheren Umgebung im Einklang steht,

ist der Grundsatz des Einfügegebots erfüllt und das Vorhaben kann aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht befürwortet werden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

Nachbarn, die die Eingabepläne nicht unterschrieben haben, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 21      anrechenbar: 9    nachzuweisen: 12

 Nachbargrundstück: 12

 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 33 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 33

 Nachweis auf Baugrundstück: 33

 

 

 

 Kinderspielplatz:

nachgewiesen  - da das Gebäude nur von Verkehrsflächen umgeben ist, kann der Spielplatz dort nicht errichtet werden. Der Spielplatz im Klostergarten des ehemaligen Klosters wird daher entsprechend vergrößert. Dies wird durch städtebaulichen Vertrag abgesichert.

 

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 Besonderheiten:

     

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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