Beschlussvorlage - VO/2020/3192-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Sanitärbereich und Sauna (1. OG) sowie Werkstatt und Lager (EG) für den Campingplatz Bamberg, Am Campingplatz 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.07.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Ein bestehendes Mehrzweckgebäude mit Lager und Werkstatt soll abgebrochen und an gleicher Stelle durch ein neues, zweigeschossiges Mehrzweckgebäude ersetzt werden. Im Erdgeschoss ist eine Garage für diverse Fahrzeuge zur Instandhaltung des Campingplatzes, sowie Getränkelager, eine Werkstatt und eine Garage für PKW geplant. Im Obergeschoss ist eine Sauna mit den erforderlichen sanitären Einrichtungen für die Campingplatzbesucher sowie 6 Einzelbädern vorgesehen. Diese Einzelbäder können individuell von den Campingplatzbesuchern für die Dauer ihres Aufenthaltes gebucht werden und sind auf vielen Campingplätzen schon Standard.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 7,99 m Länge: 23,62/27,46 m Firsthöhe: 8,40 m
Antragseingang: 18.02.2020
vollständig: 03.03.2020
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Dargestellt ist im FNP (Teilplan Landschaftsplan) eine allgemeine Grünfläche mit dem qualifizierten Standortmerkmal eines Campingplatzes. Das Vorhaben befindet sich in einem nachrichtlich übernommenen Hochwassergebiet. Ferner liegt das geplante Objekt in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet.
Das Vorhaben ist ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Öffentliche Belange werden gem. § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt
Das geplante Gebäude entspricht der für einen Campingplatz typischen Infrastruktureinrichtung. Die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben kann planungsrechtlich befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: / 1 anrechenbar: / 1 nachzuweisen: / -
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: / 0 anrechenbar: / 0 nachzuweisen: / -
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt, Auflagen und Hinweise des WWA werden in die Baugenehmigung aufgenommen.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: