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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3192-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Ein bestehendes Mehrzweckgebäude mit Lager und Werkstatt soll abgebrochen und an gleicher Stelle durch ein neues, zweigeschossiges Mehrzweckgebäude ersetzt werden. Im Erdgeschoss ist eine Garage für diverse Fahrzeuge zur Instandhaltung des Campingplatzes, sowie Getränkelager, eine Werkstatt und eine Garage für PKW geplant. Im Obergeschoss ist eine Sauna mit den erforderlichen sanitären Einrichtungen für die Campingplatzbesucher sowie 6 Einzelbädern vorgesehen. Diese Einzelbäder können individuell von den Campingplatzbesuchern für die Dauer ihres Aufenthaltes gebucht werden und sind auf vielen Campingplätzen schon Standard.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 7,99 m  Länge: 23,62/27,46 m  Firsthöhe: 8,40 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  18.02.2020

          vollständig:  03.03.2020

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

Dargestellt ist im FNP (Teilplan Landschaftsplan) eine allgemeine Grünfläche mit dem qualifizierten Standortmerkmal eines Campingplatzes. Das Vorhaben befindet sich in einem nachrichtlich übernommenen Hochwassergebiet. Ferner liegt das geplante Objekt in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet.

 

Das Vorhaben ist ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.

Öffentliche Belange werden gem. § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt

 

Das geplante Gebäude entspricht der für einen Campingplatz typischen Infrastruktureinrichtung. Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann planungsrechtlich befürwortet werden.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: /  1 anrechenbar: /  1 nachzuweisen: /  -

 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: /  0          anrechenbar: /    0                nachzuweisen: /  -

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt, Auflagen und Hinweise des WWA werden in die Baugenehmigung aufgenommen.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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