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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3239-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Neben dem bereits bestehenden Hospizgebäude und der Hospizakademie soll ein Kinder- und Jugendhospiz errichtet werden. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein freistehendes, zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit Flachdach. Neben 11 Pflegezimmern, 10 Angehörigenzimmern und diversen Aufenthaltsräumen sind sanitäre Räume und Büros geplant.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 19,00 m Länge: 30,54 m / 7,45 m / 23,57 m   7,00 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  25.02.2020

          vollständig:  10.03.2020

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

 Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 62 A von 19.03.1971 vor. Gebietscharakter: Fläche für den Gemeinbedarf (Krankenhaus)

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

          Es wird gemäß Antrag bei dem Vorbescheidsantrag von der Nachbarbeteiligung abgesehen.

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 17 anrechenbar: /    nachzuweisen: 17

 Nachweis auf Baugrundstück: 24 

 


Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 7 anrechenbar: /         nachzuweisen: 7

 Nachweis auf Baugrundstück: 7

 

 

Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

Besonderheiten:

Auf der Fläche des neuen Gebäudes befindet sich ein Parkplatz des Klinikums. Die dort wegfallenden Stellplätze sollen in dem neuen Parkhaus des Klinikums nachgewiesen werden.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu und ermächtigt die Verwaltung den Bauantrag im Verwaltungsweg zu genehmigen, soweit er dem Vorbescheid entspricht.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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