Beschlussvorlage - VO/2020/3239-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheid: Errichtung eines Kinder- und Jugendhospiz Bamberg, Lobenhofferstr. 10a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.07.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Neben dem bereits bestehenden Hospizgebäude und der Hospizakademie soll ein Kinder- und Jugendhospiz errichtet werden. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein freistehendes, zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude mit Flachdach. Neben 11 Pflegezimmern, 10 Angehörigenzimmern und diversen Aufenthaltsräumen sind sanitäre Räume und Büros geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 19,00 m Länge: 30,54 m / 7,45 m / 23,57 m 7,00 m
Antragseingang: 25.02.2020
vollständig: 10.03.2020
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 62 A von 19.03.1971 vor. Gebietscharakter: Fläche für den Gemeinbedarf (Krankenhaus)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Es wird gemäß Antrag bei dem Vorbescheidsantrag von der Nachbarbeteiligung abgesehen.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 17 anrechenbar: / nachzuweisen: 17
Nachweis auf Baugrundstück: 24
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 7 anrechenbar: / nachzuweisen: 7
Nachweis auf Baugrundstück: 7
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Auf der Fläche des neuen Gebäudes befindet sich ein Parkplatz des Klinikums. Die dort wegfallenden Stellplätze sollen in dem neuen Parkhaus des Klinikums nachgewiesen werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: