"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4153-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Feststellungsbeschluss

 

I. Sitzungsvortrag:

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 01.12.2020 (VO/2020/3677-61) wurde die öffentlicheAuslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf für den Bereich „Campingplatz Bug“ in der Fassung vom 01.12.2020, der Entwurf der Begründung vom 01.12.2020 sowie der Entwurf des Umweltberichts vom 19.05.2020 und der Schalltechnischen Untersuchung vom 11.06.2019 lagen nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 12.01.2021bis einschließlich 12.02.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Stadtplanungsamt aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Zum Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf, dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts gingen keine Stellungnahmen ein, die eine Ergänzung oder Änderung der Planung bewirkt haben.

 

Behandlung der Stellungnahmen

 

Im Beteiligungszeitraum gingen insgesamt 24 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

 

2.1.            Der Stadtrat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit.

 

2.2.            Der Stadtrat beschließt die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen.

 

2.3.            Der Stadtrat beschließt die Teiländerung des Flächennutzungsplans laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2021 sowie die Begründung vom 14.04.2021 einschließlich ihrer Anlagen.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...