Beschlussvorlage - VO/2021/4158-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Carports Bamberg, Am Hahnenweg 57
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.04.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Geplant ist ein Carport mit Pultdach als profilgleicher Anbau an einer bestehenden und genehmigten Garagenzeile.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 4,00 Länge: 6,00 2,81 m bzw. 3,00 m
Antragseingang: 25.05.2020
vollständig: 15.07.2020
Das Bauvorhaben ist ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Dargestellt ist im Flächennutzungsplan, Teilplan Art der Nutzung, eine Wohnbaufläche und im Teilplan Landschaftsplan ein Wohnsiedlungsbereich in Form einer Wohnbaufläche.
Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans, somit sind öffentliche Belange in Bezug auf das Planungsrecht nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass für die bestehenden und genehmigten Garagen der gleiche planungsrechtliche Grundsatz herangezogen worden ist. Der jetzt geplante Carport in Form einer profilgleichen Verlängerung des Bestands, stellt aus städtebaulicher Sicht den baulichen Abschluss der Garagensituation dar und kann befürwortet werden.
Bemerkung:
Der dort rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 50 B vom 24.03.1960 setzt für den geplanten Standort nur eine überbaubare Fläche fest, somit ist in diesem Fall in Bezug auf die geplante geplante Nutzung als Carport Außenbereich nach § 35 BauGB anzusetzen.
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Klima- und Umweltamt (Naturschutz) hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Besonderheiten:
Noch weiter in Richtung Außenbereich steht auf demselben Grundstück eine nicht genehmigte und nicht genehmungsfähige, carportartige Holzkonstruktion. Diese muss kraft Beseitigungsanordnung der Stadt Bamberg entfernt werden. Der Eigentümer will das abzubrechende Material für die Errichtung des antragsgegenständlichen Carports verwenden. Die Verknüpfung der beiden Vorgänge ist über städtebaulichen Vertrag abzusichern.
II. Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu unter der Maßgabe, dass zugleich die bestehende Holzkonstruktion im Außenbereich zurückgebaut und die Gesamtabfolge durch städtebaulichen Vertrag abgesichert wird
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: