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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4413-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Errichtung einer Außentheke zur Getränkeausgabe aus Fertigmodulen. Ein Raummodul und eine Kühlzelle werden vor Ort zusammengestellt und durch ein gemeinsames Pultdach und eine Fassade ergänzt.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 4,50 m Länge: 5,00 m  3,30 m - 2,90 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  21.04.2021

          vollständig:  08.06.2021

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Aus planungsrechtlicher Sicht liegt mit diesem Vorhaben eine Verdoppelung der ursprünglich beantragten Verkaufsbude vor. Zwar liegen keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange in Bezug auf das Planungsrecht vor, allerdings ist die Wahrung des Außenbereichsschutzes sicherzustellen.

Das Vorhaben darf nur im Bereich der bereits versiegelten terrassenartigen Fläche realisiert werden und das Dach ist extensiv zu begrünen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: kein Mehrbedarf 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: kein Mehrbedarf

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

 

Auflagen aus dem Wasserrecht und dem Immissionsschutz werden mit in die Baugenehmigung aufgenommen.

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung unter der Maßgabe zu,

dass eine Dachbegrünung angelegt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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