Berichtsvorlage - VO/2021/4433-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Ökologische Kriterien bei Bauvorhaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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07.07.2021
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- Sitzungsvortrag:
Grundsätzlich ist es wichtig und richtig, wenn Bauvorhaben nachhaltig und ökologisch in Baustoffen und Energiekonzept realisiert werden. Steuerungsinstrument hiefür ist insbesondere die Kompetenz der Architektin/des Architekten, die/der seine/n ihre/n Bauherr/i/n sachkundig berät. Zusätzlich gibt es spezialisierte Energieberater. Außerdem werden beispielsweise durch KfW-Förderprogramme Anreize gesetzt.
Diese Thematik ist grundsätzlich zu unterscheiden vom Bauordnungsrecht. Wie der Name schon sagt, werden hier Sicherheit und Ordnung geregelt. Das Bauantragsverfahren und die
Tätigkeit der Bauordnung dienen nicht der Verfolgung ökologischer und energetischer Ziele.
Ausnahme hiervon ist lediglich das Gebäudeenergiegesetz. Hier beschränkt sich die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtbehörden auf die Einhaltung des GEG mittels Erfüllungser-klärung.
Der Bausenat wiederum ist bei der Vorlage von Bauanträgen im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zuständig für die planungsrechtliche Einordnung sowie die städtischen Satzungen (Stellplatzsatzung, Spielplatzsatzung…).
Zu dieser Thematik liegt ein Antrag der Grünes Bamberg und SPD Stadtratsfraktionen vom 09.03.2021 vor. Darin wird beantragt, den Bausenat künftig Informationen zu Baustoffen und
Energiekonzepten von Bauanträgen zur Verfügung zu stellen (Anlage). Hierzu ist festzu-
stellen, dass die angesprochenen Angaben wie z. B. Baustoffe und haustechnische Anlagen,
bzw. gebäudeeigene Energieversorgungen nur sehr rudimentär in den Bauantragsunterlagen
enthalten sind, weil diese Themen nicht dem Prüfprogramm der Bayerischen Bauordnung
unterliegen. Hinzu kommt, dass Bauantragssteller gerade in diesen Bereichen auch nach
der Baugenehmigung die Baustoffe und den Energieträger auch jederzeit wieder wechseln
dürfen, eben weil diese Punkte nicht Gegenstand der Baugenehmigung sind, bzw. nur
jeweils die Anforderungen von Statik und Brandschutz erfüllt werden müssen.
Des Weiteren ist der Informationsgewinn für den Bausenat sehr gering, weil der Energieverbrauch der Gebäude zu 99% durch den Gebäudebestand bestimmt ist und von den Bauanträgen auch wiederum maximal 10% im Senat behandelt werden.
Die beantragte „energetische Beurteilung“ und „ressourcenorientierte Beurteilung“ von
sitzungsgegenständlichen Bauanträgen ist eine freiwillige Leistung, für deren Erbringung kein
Personal zur Verfügung steht. Entsprechende Planstellen müssten im Zuge der Haushaltsbe-ratungen geschaffen werden.
Im Übrigen ist der Bau- und Werksenat nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung der Stadt Bamberg nur zuständig für Planungsrecht sowie den Vollzug städtischer Satzungen (s. o.). Alles andere ist laufendes Verwaltungshandeln, das der Stadtrat nicht an sich ziehen und über das er keine Beschlüsse fassen kann. Insbesondere kann in ein geplantes Energiekonzept eines Antragstellers nicht eingegriffen werden, weder durch die Bauverwaltung noch durch den Bausenat.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die gewünschten Detailinformationen nicht verfügbar sind,
kein Personal zur Verfügung steht, kein praktischer Nutzen für den Bausenat entsteht und der Senat nicht zuständig ist.
Die Umsetzung des Antrages ist daher nicht möglich.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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53,4 kB
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