Beschlussvorlage - VO/2021/4756-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 16 Wohneinheiten (Haus 16) Bamberg, Fl. Nr. 5093/46
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Entscheidung
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20.10.2021
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I. Sitzungsvortrag:
Die vorliegende Planung bezieht sich auf einen Teilbereich Lagarde 15 und sieht einen Neubau
eines Wohngebäudes mit 4 Vollgeschossen und 16 Wohneinheiten vor. Die Dachflächen werden
extensiv begrünt und von den Stadtwerken STWB mit Photovoltaik – Anlagen versehen.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 22,00 m Länge: 16,40 m 13,25 m
Antragseingang: 31.05.2021
vollständig: 18.05.2021
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 328 C
rechtsverbindlich seit: 09.10.2020
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Urbanes Gebiet (§ 6a BauGB)
vorgesehene Abweichung:
Planungsrechtliche und beantragte Befreiung:
1. Überschreiten der Baugrenze bis 1,5 m auf max. einem Drittel der Fassadenlänge für
untergeordnete Gebäudeteile wie Balkone, Loggien, Vordächer, etc.
Planungsrechtliche Einschätzung einer Befreiung:
Der Befreiung kann planungsrechtlich zugestimmt werden.
2. Das Vorhaben sieht eine Sammel-Nebenanlage für die Gebäude 15 u. 16 zur Unterbringung der Fahrräder vor. Weder Bemaßung, Grundfläche noch Höhe des Nebengebäudes sind angegeben. Das Vorhaben ist auf einer anderen Flurnummer geplant.
Planungsrechtliche Einschätzung einer Befreiung:
Da im Bebauungsplan keine Festsetzungen zu Nebengebäude getroffen wurden, sind diese grundsätzlich nach Art. 57 BayBO bis 75 m³ Raumvolumen als verfahrensfrei einzustufen. Das geplante Vorhaben überschreitet diese Grenze und kann aber aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden. Gemäß der im Bebauungsplan Nr. 328 C integrierten Grünordnung unter Nr. 17.5 sind die Dächer von Nebengebäuden zu mind. 80 % mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung zu versehen. Die Stärke der Substratschicht muss mind. 8 cm betragen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.
Die Nutzung der Nebenanlage auf dem Nachbargrundstück ist grundbuchrechtlich auch zugunsten der Stadt Bamberg abzusichern.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 16 anrechenbar: / nachzuweisen: 16
Nachweis erfolgt in der Gemeinschaftsgarage gemäß Mobilitätskonzept auf der Fl.-Nr. 5093/40
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 40 anrechenbar: / nachzuweisen: 40
Nachweis auf Baugrundstück: 40
Kinderspielplatz:
nachgewiesen auf Fl.-Nr. 5093/50 – muss grundbuchrechtlich (auch zugunsten der Stadt Bamberg) gesichert werden
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: