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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4756-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die vorliegende Planung bezieht sich auf einen Teilbereich Lagarde 15 und sieht einen Neubau

eines Wohngebäudes mit 4 Vollgeschossen und 16 Wohneinheiten vor. Die Dachflächen werden

extensiv begrünt und von den Stadtwerken STWB mit Photovoltaik – Anlagen versehen.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 22,00 m  Länge: 16,40 m   13,25 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  31.05.2021

          vollständig:  18.05.2021

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 328 C

  rechtsverbindlich seit: 09.10.2020

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Urbanes Gebiet (§ 6a BauGB)

 

 vorgesehene Abweichung:

 

Planungsrechtliche und beantragte Befreiung:

 

1.  Überschreiten der Baugrenze bis 1,5 m auf max. einem Drittel der Fassadenlänge für

     untergeordnete Gebäudeteile wie Balkone, Loggien, Vordächer, etc.

 

Planungsrechtliche Einschätzung einer Befreiung:

Der Befreiung kann planungsrechtlich zugestimmt werden.

 

 

        2.  Das Vorhaben sieht eine Sammel-Nebenanlage für die Gebäude 15 u. 16 zur Unterbringung der Fahrräder vor. Weder Bemaßung, Grundfläche noch Höhe des Nebengebäudes sind angegeben. Das Vorhaben ist auf einer anderen Flurnummer geplant. 

 

Planungsrechtliche Einschätzung einer Befreiung:

Da im Bebauungsplan keine Festsetzungen zu Nebengebäude getroffen wurden, sind diese grundsätzlich nach Art. 57 BayBO bis 75 m³ Raumvolumen als verfahrensfrei einzustufen. Das geplante Vorhaben überschreitet diese Grenze und kann aber aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden. Gemäß der im Bebauungsplan Nr. 328 C integrierten Grünordnung unter Nr. 17.5 sind die Dächer von Nebengebäuden zu mind. 80 % mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung zu versehen. Die Stärke der Substratschicht muss mind. 8 cm betragen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.

 

Die Nutzung der Nebenanlage auf dem Nachbargrundstück ist grundbuchrechtlich auch zugunsten der Stadt Bamberg abzusichern.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 16 anrechenbar: /  nachzuweisen: 16

 Nachweis erfolgt in der Gemeinschaftsgarage gemäß Mobilitätskonzept auf der Fl.-Nr. 5093/40             

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 40 anrechenbar: /         nachzuweisen: 40

 Nachweis auf Baugrundstück: 40

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen auf Fl.-Nr. 5093/50 – muss grundbuchrechtlich (auch zugunsten der Stadt        Bamberg) gesichert werden

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

          Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

Der Konversions- und Sicherheitssenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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