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Datum: 28.03.2024

Neuer Mietspiegel beschlossen

Ortsübliche Vergleichsmieten in Bamberg stehen auf der Homepage der Stadt Bamberg zum Download.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat den neuen qualifizierten Mietspiegel 2024 für die Stadt Bamberg beschlossen. Er tritt ab dem 01.04.2024 in Kraft und ist jetzt auf der städtischen Homepage unter www.stadt.bamberg.de/mietspiegel abrufbar.

Beim Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Mit seiner Hilfe kann man also ermitteln, wie hoch in der Stadt Bamberg üblicherweise die Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist.

Grundlage bildete eine repräsentative Stichprobenbefragung von zufällig ausgewählten Haushalten sowie eine Vermieterbefragung. Diese wurden hinsichtlich der jeweiligen Mietverhältnisse interviewt. Dabei stand die Miethöhe sowie Ausstattung und Lage der Wohnungen im Mittelpunkt. Erstellt wurde der Mietspiegel von der Firma ALP aus Hamburg im Auftrag der Stadt Bamberg. Der Vermietervertreter Haus&Grund Bamberg sowie der Mieterverein Bamberg e.V. haben dem Mietspiegel 2024 zugestimmt.

Wie liest man den Mietspiegel?

Der Mietspiegel umfasst Wohnungen in vier Größenkategorien und sechs Baualtersklassen. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete ist die jeweilige Wohnung nach diesen Merkmalen in das entsprechende Feld des Mietspiegels einzuordnen.

Hauptanwendungsfeld für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem die Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete unter Berücksichtigung von vorgegebenen Regelungen verlangen können. Mietspiegel können daneben auch beim Neuabschluss von Mietverträgen eine Orientierungshilfe darstellen.

Gemäß § 558d ist der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Der Mietspiegel 2024 wurde mittels Stichprobe fortgeschrieben. Auf Grundlage der selben Methodik und mittels Beschluss im Stadtrat vom 20.03.2024 wurde die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB XII und SGB II (Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel) zum 01.04.2024 aufgestellt. Nach vier Jahren, also zum 01.01.2026, ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.