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Informationen zu Voll- und Teilservice

Die richtigen Behälter

Die Behälter für die Abfuhr Ihrer Abfälle erhalten Sie auf Antrag durch Bamberg Service zur Verfügung gestellt. Dabei gibt es aktuell schwarze bzw. grüne Behälter für den Restmüll, braune Behälter für Biomüll und blaue Behälter für Altpapier.

Behältergrößen

Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Müllabfuhr ist, dass allen Bewohner:innen ausreichend Müllbehälter zur Verfügung stehen, die groß genug sind, um den anfallenden Müll aufzunehmen.

Müllbehälter, die überfüllt sind, sodass der Deckel nicht mehr schließt oder das maximale Gesamtgewicht überschritten wird, werden nicht geleert. Planen Sie daher ausreichend.


Abhängig vom benötigten Volumen stehen Ihnen dabei folgende Behältergrößen zur Verfügung:

BehältertypRestmüllBiomüllAltpapier
Mülltonnen
80 Liter ja


120 Liter
ja
ja
ja
240 Liter
ja
ja
ja
Müllgroßbehälter
770 Liter
ja

ja
1100 Liter
ja

ja

Bitte beachten Sie bei der Auswahl der benötigten Behälter, dass das Behältervolumen der Biotonne das Volumen der Restmülltonne nur dann überschreiten darf, wenn keine gleich große Biotonne zur Verfügung gestellt werden kann.

Neben dem Volumen spielt auch das Gewicht des Mülls eine wesentliche Rolle bei der Auswahl der passenden Tonne. Gerade bei nassen Bioabfällen (z.B. aus der Küche oder Rasenschnitt) oder bei Windelmüll ist das zulässige Gesamtgewicht der entsprechenden Tonne schnell erreicht. Das jeweils zulässige Gewicht in Abhängigkeit vom Volumen beträgt:

BehältertypMax. Füllgewicht
Max. Gesamtgewicht
Mülltonnen
80 Liter 32 kg
50 kg
120 Liter
48 kg
60 kg
240 Liter
96 kg
110 kg
Müllgroßbehälter
770 Liter
308 kg
360 kg
1100 Liter
440 kg
510 kg


Voll- und Teilservice

Die Abfuhr der Altpapier- und Biomüllbehälter sowie der offiziellen Restmüll-, Biomüll- und Windelsäcke erfolgt im Teilservice. Das heißt, die Behälter bzw. Säcke müssen selbst am Entleerungsort bereitgestellt werden und nach der Leerung wieder zum Standplatz zurückgebracht werden.

Dies gilt auch für die Müllgroßbehälter (770/1.100 Liter) für Altpapier.

Die Restmüllbehälter werden von den Mitarbeiter:innen von Bamberg Service im Vollservice bedient. Die Tonnen werden also vom Standplatz geholt, entleert und wieder an ihren Platz zurückgestellt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Anforderungen aus diesem Merkblatt an den Standplatz und den Transportweg erfüllt sind.

Entleerungsort

Die Müllbehälter werden im Allgemeinen nicht direkt an ihrem normalen Standplatz geleert, sondern müssen zur Leerung selbst (Teilservice) oder durch die Mitarbeiter:innen von Bamberg Service (Vollservice) zum Entleerungsort gebracht werden.

Der Entleerungsort ist dabei der nächstgelegene Platz an einer öffentlichen Straße, welcher mit üblichen Müllsammelfahrzeugen angefahren werden kann.

Am Entleerungsort müssen die Behälter so aufgestellt werden, dass sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden und Verkehrsteilnehmer möglichst wenig behindern. Außerdem müssen sie für die Mitarbeiter:innen von Bamberg Service leicht erreichbar sein. Sie dürfen also nicht durch parkende Autos verstellt sein. Stellen Sie die Behälter bitte griffbereit auf, das heißt mit den Griffen in Richtung Fahrbahn.

Anforderung an Zufahrtsstraßen

Damit eine Straße durch Müllsammelfahrzeuge (übliche Maße: Länge: 10,50 Meter, Breite: 2,55 Meter zzgl. je 0,50 Meter Sicherheitsabstand rechts und links, Höhe: 3,70 Meter, zulässiges Gesamtgewicht: 28 Tonnen, max. Achslast: 11,5 Tonnen) befahren werden kann, muss sie in der Regel folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Straße muss eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen. Dies gilt auch für Kanaldeckel, Schachtabdeckungen und Entwässerungseinrichtungen.
  • Die Fahrbahnbreite in geraden Straßen ohne Begegnungsverkehr muss mindestens 3,55 Meter betragen. Ist Begegnungsverkehr möglich, muss die Straße mindestens 4,75 Meter breit sein.
  • In Kurven, Einmündungen oder bei Fahrbahnverschwenkungen (z. B. Pflanzinseln oder Parkplätze) müssen die Schleppkurven der Fahrzeuge berücksichtigt werden und die Fahrbahnbreiten entsprechend höher sein. Aufgrund der überhängenden Schüttung benötigen Müllsammelfahrzeuge mehr Platz als „normale“ LKW.
  • Die Straßen müssen so gestaltet sein, dass ein seitliches Abrutschen oder Umstürzen der Fahrzeuge zuverlässig verhindert wird. Dies gilt insbesondere in der Nähe von Gräben und Böschungen.
  • Die Fahrbahn muss eine durchgängige Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 Metern aufweisen.
  • Die notwendige Fahrbahnbreite und -höhe darf nicht durch hineinwachsende Bäume, Büsche, Dachvorsprünge, Straßenlaternen usw. eingeengt werden. Pflanzen sind regelmäßig entsprechend zurückzuschneiden.
  • Bodenschwellen und Steigungen müssen so ausgebildet sein, dass die Müllsammelfahrzeuge nicht aufsitzen können.
  • In Sackgassen müssen geeignete Wendekreise oder -schleifen bestehen, auf denen dreiachsige Müllsammelfahrzeuge in einem Zug wenden können. Sofern aus topografischen oder baulichen Gründen andere Bauformen, wie Wendehämmer, realisiert werden müssen, muss ein Wenden mit maximal zweimaligem Zurücksetzen möglich sein. Ein Befahren von Sackgassen ohne Wendemöglichkeit ist für Müllsammelfahrzeuge verboten! Ausnahmen gelten für Sackgassen, die vor dem 01.10.1979 erbaut wurden

    Zufahrtstraßen müssen so angelegt sein, dass kein Rückwärtsfahren notwendig ist.


  • Notwendige Durchfahrtsbreiten, Wendeanlagen und Kurvenbereiche dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder abgestellte Gegenstände beeinträchtigt werden.

    Erfüllt die Straße, an die Ihr Grundstück angrenzt, die genannten Anforderungen an Zufahrtsstraßen nicht, wird die Straße nicht von den Müllsammelfahrzeugen von Bamberg Service befahren. Die Müllbehälter müssen dann an der nächstgelegenen, geeigneten Straße bereitgestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz von kleineren Fahrzeugen.


Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Zufahrtsstraße durch Müllsammelfahrzeuge befahren werden kann, wenden Sie sich bitte per Telefon oder E-Mail an Bamberg Service.

Befahren von Privatstraßen

Prinzipiell werden durch die Müllsammelfahrzeuge nur öffentliche Straßen befahren. In Ausnahmefällen ist jedoch auch ein Befahren von Privatstraßen und Privatgrundstücken möglich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Unabhängig von der individuellen Einzelfallprüfung müssen dafür folgende Grundvoraussetzungen zwingend erfüllt sein:

  • Eine Bereitstellung an einer öffentlichen Straße ist nicht möglich oder aus Sicht von Bamberg Service im Einzelfall nicht sinnvoll.
  • Das Befahren der Privatstraße bzw. des Privatgrundstücks ist gefahrlos möglich, insbesondere erfüllen die privaten Verkehrswege uneingeschränkt die Anforderungen an Zufahrtsstraßen.
  • Es liegt eine Haftungsfreistellungserklärung des/der Grundstückseigentümer:in vor, die Bamberg Service von jeglicher Haftung und Schadensersatzpflicht, auch gegenüber Dritten, freistellt, die infolge des Befahrens des Privatgrunds mit Müllsammelfahrzeugen entsteht.
    Die Freistellung umfasst insbesondere auch Schäden am Ober- und Unterbau des Grundstücks aufgrund des Gewichts der Fahrzeuge.

Der richtige Behälterstandort

Auch wenn die Müllbehälter weder Miete zahlen noch der schönste Anblick auf einem Grundstück sind, muss ihr Standort gut durchdacht und geplant werden. Ein geeigneter Standort ist leicht zugänglich. Damit verringert sich die Unfallgefahr für Benutzer und Beschäftigte der Abfallwirtschaft und Ihre Wände und Türen werden vor Schäden geschützt.

Mit einem durchdachten Behälterstandort sparen Sie Geld für teure Nachbesserungen und leisten durch die gute, barrierefreie Erreichbarkeit für die Bewohner: innen einen wichtigen Beitrag zur Abfalltrennung und damit zum Umweltschutz.

Der ideale Standort liegt nahe an der Straße, ist schattig und vor Witterungseinflüssen geschützt. Sofern möglich, sollten Standorte im Freien so weit wie möglich von Eingangstüren und Fenstern entfernt sein, um Geruchs- und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Stellplätze in Gebäuden müssen ebenerdig liegen und die Anforderungen des Art. 43 der Bayerischen Bauordnung erfüllen.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bamberg legt die Stadt Bamberg den genauen Standort nach Anhörung der verpflichteten Person fest. Der Standort muss den Anforderungen nach § 15 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung entsprechen. Diese Anforderungen sind in diesem Merkblatt im Einzelnen festgelegt.

Anforderungen an Transportwege und Behälterstandplätze

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Voraussetzung, damit Restmüllbehälter durch Bamberg Service im Vollservice bedient werden. Andernfalls müssen auch Restmüllbehälter selbst am Entleerungsort bereitgestellt werden.

Behälterstandplätze für Altpapier- und Biomüllbehälter sollen soweit möglich den Anforderungen dieses Merkblattes entsprechen.

Entfernung zum Entleerungsort

Behälterstandplätze sind möglichst nahe am Entleerungsort anzulegen, das heißt, die einfache Entfernung vom Entleerungsort zum Behälterstandort darf 15 Meter nicht übersteigen.

Ist die Entfernung größer als 15 Meter, erfolgt auch für die Restmüllbehälter kein Vollservice! In diesem Fall müssen auch die Restmüllbehälter selbst am Entleerungsort bereitgestellt werden.

Mindestmaße für Standplätze und Transportwege

    • Behälterstandplätze müssen über eine ausreichende Stellfläche für die verwendeten Behälter verfügen. Die Abmessungen der Tonnen mit geschlossenem Deckel betragen:
      BehältertypBreiteTiefeHöhe
      Mülltonnen
      80 Liter 48 cm
      56 cm
      101 cm
      120 Liter
      51 cm
      56 cm
      101 cm
      240 Liter
      58 cm
      74 cm
      101 cm
      Müllgroßbehälter
      770 Liter
      137 cm
      80 cm
      137 cm
      1100 Liter
      137 cm
      112 cm
      147 cm


Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Maßen um ungefähre Werte handelt und die Größen je nach Alter und Hersteller leicht variieren können.
Für Mülltonnen bis 240 Liter ist bei der Planung von Mülltonnenboxen zu beachten, dass diese zur Beförderung gekippt werden müssen.

  • Berücksichtigen Sie bei der Planung der Größe Ihres Behälterstandorts nicht nur den aktuellen Behälterbedarf, sodass Sie auf ein steigendes Abfallaufkommen oder die Einführung einer weiteren Abfalltonne, z. B. für Wertstoffe, reagieren können. Für Wohnanlagen sollte die Größe des Behälterstandplatzes mindestens 2 % der Gesamtwohnfläche betragen.
  • Vor Behältern bzw. zwischen Behälterreihen sind Bewegungsflächen von 1,20 Meter für Mülltonnen (80/120/240 Liter) bzw. 1,50 Meter für Müllgroßbehälter (770/1.100 Liter) erforderlich.
  • Zwischen Behältern und zwischen Behältern und Seitenwänden sollte ein Abstand von 0,20 Metern bestehen.
  • Mindesthöhe: 2,10 Meter. Die Mindesthöhe des Standplatzes und der Transportwege ist durchgängig auf allen zu be-gehenden Flächen einzuhalten und darf nicht durch an der Decke verlaufende Installationsleitungen oder ähnlichem unterschritten werden. Die Mindesthöhe von Durchgängen und Türen soll mindestens 2,10 Meter betragen und darf 1,95 Meter nicht unterschreiten.
  • Mindestbreite für Wege, Durchgänge und Türen: 1,00 Meter für Mülltonnen (80/120/240 Liter) und 1,50 Meter für Müllgroßbehälter (770/1.100 Liter). Sofern der Weg nicht gerade verläuft, sind die Breiten insbesondere in Kurven entsprechend zu erhöhen, da die Behälter ausscheren.
  • Wände in schmalen Durchgängen, Ecken sowie herausragende Wandteile, wie Installationen, sind mit Schutzleisten bzw. Rammschutz auszustatten um Beschädigungen zu vermeiden. Die Leisten sind auf Höhe der Griffe und der Räder anzubringen.

Beschaffenheit von Transportwegen und Standplätzen

  • Wege und Standplätze müssen mit einem trittsicheren, ebenen Belag befestigt sein. Der Belag muss auch bei Nässe rutschhemmend sein. Die Rutschfestigkeit muss dauerhaft gewährleistet sein.
  • Der Oberflächenbelag muss leicht zu reinigen und für die Durchführung von Winterdienst geeignet sein. Die Oberflächenbefestigung muss eine ausreichende Dauerhaftigkeit und Tragfähigkeit aufweisen, sodass sich keine Fahrspuren und Rillen bilden (das zulässige Gesamtgewicht der Müllgroßbehälter beträgt bis zu 510 kg).
  • Transportwege und Standplätze müssen frei von Schlaglöchern, Rillen, größeren Unebenheiten oder sonstigen Stolperstellen sowie Moos- oder Pflanzenbewuchs sein. Sie müssen frei von Mulden und Absenkungen sein, in denen sich Pfützen bilden können (Gefahr von Glatteisbildung im Winter).
  • Kies- und Schotterflächen, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine oder Pflasterbeläge mit offenen Fugen größer als 1,5 cm sind ungeeignet.
  • Standplätze müssen eben angelegt sein und sollen auf einem Niveau mit dem angrenzenden Gelände liegen.
  • Sofern der Behälterstandplatz nicht ebenerdig erreichbar ist, sind Rampen mit einer maximalen Steigung von 10 % auszubilden. Für Müllgroßbehälter (770/1.100 Liter) soll die Steigung 3 % nicht übersteigen.

    Der Transport von Behältern über Stufen oder Treppen ist unzulässig.


  • Für den Transport von Müllgroßbehälter (770/1.100 Liter) zur Straße ist grundsätzlich eine Bordsteinabsenkung erforderlich. Es empfiehlt sich, den Behälterstandort so zu planen, dass der Transport über bereits bestehende oder geplante Absenkungen erfolgen kann. Sofern keine Absenkung besteht, ist diese kostenpflichtig bei Bamberg Service, Abteilung Straßen- und Brückenbau zu beantragen.


Freier Zugang zu den Behältern


  • Am Abfuhrtag müssen Wege und Standplätze frei von Gegenständen und Hindernissen, wie z. B. hereinwachsenden Hecken und Bäumen, Fahrrädern, Kinderwagen, parkenden Autos oder Schneehaufen sein.
  • Am Leerungstag sind die Tonnen griffbereit aufzustellen, das heißt mit den Griffen in Abholrichtung. Die Tonnen müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht durch andere Tonnen, unzulässige Beistellungen (z. B. Müllsäcke oder Kartonagen) oder sonstige Gegenstände verstellt sein.
  • Grundstückstore, Türen und Behälterboxen müssen am Abfuhrtag unverschlossen sein. Eine Überlassung oder Abholung von Schlüsseln oder das Öffnen erst nach Klingeln ist nicht möglich. Sofern das Öffnen mit üblichen 3- oder 4-Kantschlüsseln möglich ist, können Tore, Türen oder Boxen verschlossen sein.

    Sind zum Bereitstellungszeitpunkt die Behälter nicht frei zugänglich, erfolgt keine Abholung vom Standplatz. Sofern die Behälter in diesem Fall nicht rechtzeitig selbst am Entleerungsort bereitgestellt werden, erfolgt keine Leerung. Sämtliche Tore und Türen auf dem Transportweg sind mit Türfeststellern auszurüsten, die ohne Bücken zu bedienend sind (keine Holzkeile). Glastüren müssen aus Sicherheitsglas bestehen, um Verletzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Brandschutztüren sind mit Türfeststellern entsprechend der technischen Regeln zu versehen.


  • Um das Verhaken von Tonnen oder Kleidung zu vermeiden, sollen abgerundete Türgriffe und Handläufe verwendet werden.

Sicherheit im Herbst und Winter

  • Wege und Standplätze müssen ausreichend und gleichmäßig beleuchtet sein. Im Idealfall ist die Beleuchtung mit Bewegungsmeldern ausgestattet. Lichtschalter müssen ohne Umwege leicht und gefahrlos erreichbar sein.
  • Zur Vermeidung von Rutschgefahr bei Nässe sind die Wege und Standplätze am Abholungstag ab 6.30 Uhr frei von Laub zu halten.
  • Bei Schnee, Eis oder Reifglätte sind Wege und Standplätze ab 6.30 Uhr zu räumen und zu streuen.

Sind Transportwege und Standplätze nicht rechtzeitig geräumt und gestreut oder aufgrund von Laub rutschig, erfolgt keine Abholung vom Standplatz. Sofern die Behälter in diesem Fall nicht rechtzeitig selbst am Entleerungsort bereitgestellt werden, erfolgt keine Leerung.

Besondere Anforderungen bei der Verwendung von Behälterschränken

  • Grundstückseigentümer:innen können nach eigenem Ermessen Müllbehälter in Behälterschränken oder Tonnenboxen unterbringen.
  • Behälterschränke müssen fest mit dem Untergrund verbunden sein und dürfen auch bei geöffneten Türen nicht kippen.
  • Vor Behälterschränken muss ausreichend Platz sein, sodass die vorgeschriebenen Wegbreiten auch bei geöffneten Türen erhalten bleiben.
  • Zum Zeitpunkt der Abholung müssen die Tonnen griffbereit eingestellt sein, das heißt mit Griffen in Abholungsrichtung. Dies gilt auch, wenn Tonnen auf Standblechen stehen.
  • Die Sockelhöhe eines Behälterschranks bzw. der Abstand eines Standblechs zum Boden darf bei Mülltonnen (80/120/240 Liter) maximal 0,10 Meter betragen. Bei Verwendung von Müllgroßbehälter (770/1.100 Liter) darf kein Sockel bzw. Abstand zum Boden vorhanden sein.
  • Vor Abholung müssen Behälterdeckelketten gelöst werden und Einhängevorrichtungen entfernt werden. Vergessen Sie nicht, die Behälter griffbereit in oder vor den Behälterschrank zu stellen.

Checkliste für Behälterstandplätze