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Datum: 22.03.2024

Angekündigte Änderung beim Vollservice für die Restmülltonne wird ab 2. April umgesetzt

Aus Gründen des Arbeitsschutzes erfolgt die Entleerung der schwarzen Restmülltonne im Vollservice nur noch bei satzungskonformer Bereitstellung.

Der April 2024 rückt näher und damit ein wichtiger Stichtag für die Nutzer der schwarzen Restmülltonne: Bei der Entleerung der schwarzen Tonne gilt ab 2. April, dass diese nur dann von Bamberg Service im Vollservice abgeholt und zurückgestellt wird, wenn die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung eingehalten werden. Damit werden zwingende Vorgaben des Arbeitsschutzes umgesetzt. Die Stadt Bamberg hatte seit Dezember 2023 umfassend über diese Änderung informiert.

Das Leeren von Mülltonnen ist ein „Knochenjob“. Bis zu 15 Kilometer legt ein Mülllader von Bamberg Service am Tag zurück, damit aus gefüllten Restmülltonnen wieder leere werden. Für die schwarze Restmülltonne gibt es in der Stadt Bamberg nämlich den sogenannten Vollservice: Das bedeutet, dass die Mitarbeiter von Bamberg Service die Restmüllbehälter vom Standplatz holen, in das Müllfahrzeug entleeren und wieder an ihren Platz zurückstellen. Im Lauf der Jahre hat sich allerdings eine Praxis eingebürgert, die aus dem „Knochenjob“ auch noch einen gefährlichen machen: Aus Kellern mit steilen Treppen, niedrigen Deckenhöhen und Tiefgaragen mit steilen Rampen holen die Mitarbeiter von Bamberg Service teilweise die Restmülltonnen heraus. Dazu kommen beengte Transportwege, die teils unbefestigt und schlecht ausgeleuchtet oder in Einzelfällen sogar bis zu 200 Meter lang sind. In diesem Ausmaß und Umfang ist der Vollservice allerdings nicht in der städtischen Abfallwirtschaftssatzung vorgesehen. In vielen Fällen entspricht er darüber hinaus nicht den Vorgaben einschlägiger Arbeitsschutzvorschriften. Folge: Die Mitarbeiter von Bamberg Service sind einem stark erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko ausgesetzt.

Ab April 2024 wird daher der Vollservice für die schwarze Restmülltonne konsequent satzungskonform umgesetzt, um die Gefährdung und die Belastung für die Beschäftigten wieder auf ein aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zumutbares Maß zu bringen. Dies stellt zugleich einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf Gebührengerechtigkeit dar.

Einfachste Lösung: Teilservice wie bei der braunen und blauen Tonne

Ab 2. April 2024 erfolgt der Vollservice nur noch für diejenigen Müllbehälterstandorte, die den Erfordernissen der Abfallwirtschaftssitzung genügen. Für viele Haushalte bedeutet dies, dass sich die Situation der Müllentsorgung an ihren Grundstücken und Anwesen im Stadtgebiet ändern wird. Alleine die laut Satzung maximal zulässigen 15 Meter Transportweg zwischen Standplatz und Entleerungsort werden bei fast einem Drittel der im Stadtgebiet aufgestellten Restmüllbehälter deutlich überschritten. Es sind darüber hinaus weitere Kriterien zu erfüllen, damit dem Arbeitsschutz für die Mitarbeiter von Bamberg Service und der Gebührengerechtigkeit Genüge geleistet werden kann (siehe Infokasten).

Wer bis jetzt keine Maßnahmen am Standplatz ergriffen hat, damit dieser den Erfordernissen für den Vollservice entspricht, muss die schwarze Restmülltonne - genau wie jetzt schon die braune Biotonne und die blaue Altpapiertonne - selbst am Straßenrand bereitstellen („Teilservice“). Die Abfuhr des Restmülls bleibt also in jedem Fall gewährleistet. Wer nicht auf den Vollservice verzichten möchte, kann selbstverständlich weiterhin entsprechende Änderungen an seinem Müllbehälterstandplatz ergreifen.

Info

Unter dem Begriff „Standplatz“ ist grundsätzlich der Platz zu verstehen, an dem der Müllbehälter auf dem anschlusspflichtigen Privatgrund abgestellt ist.

Nachfolgend die wichtigsten Kriterien, die der Standplatz aufweisen muss:

  • Standplatz vom Entleerungsort maximal 15 Meter entfernt
  • Keine Treppen und Stufen, Rampen mit einer maximalen Steigung von 10 % (bei 4-Radbehältern möglichst maximal 3 %)
  • Durchgängige Mindestbreite von 1,00 Meter (2-Rad) bzw. 1,50 Meter (4-Rad)
  • Wege und Standplätze am Abfuhrtag frei von Hindernissen (z. B. Kinderwagen, Fahrräder), Schnee, Eis und Laub
  • Standplatz eben und auf einem Niveau mit angrenzendem Gelände
  • Keine Kies- oder Schotterflächen, Rasengittersteine, unebenes Pflaster oder große offene Fugen
  • Wege und Standplätze trittsicher, eben, rutschhemmend und dauerhaft befestigt
  • Keine Rillen, Schlaglöcher, Stolperstellen, Bewuchs, Mulden oder Absenkungen im Belag
  • Durchgängige Mindesthöhe 2,10 Meter, bei Durchgängen und Türen 1,95 Meter
  • Vor Behältern ausreichende Bewegungsfläche von 1,20 Meter (2-Rad) bzw. 1,50 Meter (4- Rad)
  • Tonnen zum Abholzeitpunkt griffbereit, frei zugänglich und unverschlossen

Bei Verwendung von Behälterschränken:

  • Behälterschränke kippsicher befestigt
  • Tonnen griffbereit eingestellt
  • Kein Sockel (4-Rad) bzw. maximal 0,10 Meter (2-Rad)
  • Deckelketten und Einhängungen bei Abholung entfernt

Umfassendes Informations- und Beratungsangebot

Die Abteilung Entsorgung von Bamberg Service hat in Abstimmung mit dem Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die verschiedensten Medien vor dem Umsetzungsstart ausführlich informiert. Im Januar 2024 wurde allen Wohnungs- und Hauseigentümern ein Schreiben postalisch zugestellt, in dem auf die bevorstehende Änderung hingewiesen wird.

Zusätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auf der Internetseite das „Merkblatt Müllbehälterstandplätze im Voll- und Teilservice“ mit einer Checkliste herunterzuladen. In diesem Merkblatt sind alle relevanten Punkte für eine ordnungsgemäße Müllabfuhr aufgelistet und verständlich erläutert. Mit der Checkliste kann man schnell feststellen, ob an dem jeweiligen Anwesen Handlungsbedarf besteht. Bei den letzten Abfuhrterminen vor der Umsetzung in die Praxis wurden an nicht satzungskonformen Stellplätzen entsprechende Hinweise an den Mülltonnen angebracht.