Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerung in der Abteilung Entwässerung von Bamberg Service ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) sowie der Entwässerungsgebührensatzung zuständig für:
- Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten
- Genehmigung von vorübergehenden Abwassereinleitungen / Bauwasserhaltungen
- Überwachung von Dichtheitsprüfungen
- Durchsetzung der Überwachungspflicht
- Beratung bei der Sanierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen
- Beratung bei entwässerungstechnischen Fragen / Rückstauproblemen
- Messung und Festlegung der versiegelten und befestigten Flächen im Stadtgebiet hinsichtlich der Niederschlagswassergebühr
- Regenwassernutzung
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Regenwasserversickerung
- Abscheideranlagen (für Fette & Leichtflüssigkeiten)
- Kontrolle der genehmigungspflichtigen Bauvorhaben auf Einhaltung der Entwässerungssatzung der Stadt Bamberg.
- Prüfungs- und Nachweispflicht § 17 Abs. 3
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren muss, insbesondere bei Neubauvorhaben und bei Änderungen an bestehenden Entwässerungsanlagen, zusätzlich zum Hochbau ein separater Antrag auf Entwässerungsgenehmigung zum Bau bzw. der Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage gestellt werden (§ 11 EWS). Dieser Antrag ist 2-fach beim BSB einzureichen.