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Inhalt

Beirat für Senioren und Seniorinnen

  • Über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen ergeben sich vielfältige Gelegenheiten, Einfluss zu nehmen auf die zweckmäßige Umsetzung der Belange einer älteren Generation.
  • Er berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger und Mitbürgerinnen.
  • Er nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen; die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Dem Beirat für Senioren und Seniorinnen gehören an:

  • der/die Oberbürgermeister/in der Stadt Bamberg als Vorsitzende/r
  • je ein Mitglied der Fraktionen,, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften des Stadtrates Bamberg
  • die Leitung des Sozialreferates der Stadt Bamberg
  • die/der Seniorenbeauftragte der Stadt Bamberg.

Sozialräume

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Mitglieder des Beirates für Senioren und Seniorinnen

In den Beirat für Senioren und Seniorinnen können entsenden

  • die Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden oder deren/dessen Stellvertretung
  • die Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Bamberg ihre Leiterin/ihren Leiter bzw. deren/dessen Stellvertretung
  • die Ortsverbände der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Bamberg je eine Vertreterin oder einen Vertreter
  • der VdK – Kreisverband Bamberg – eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Weiterhin gehören dem Beirat für Senioren und Seniorinnen zwölf Bürgerinnen oder Bürger an, die in ihrer Gemeinde wählbar im Sinne des Gemeindewahlrechts und an seniorenpolitischen Themen der Stadt Bamberg besonders interessiert sind.

Dem Beirat für Senioren und Seniorinnen steht ein Arbeitskreis zur Seite, der die Sitzungen des Beirates vorbereitet, Vorschläge für den Beirat für Senioren und Seniorinnen ausarbeitet und Angelegenheiten, die ihm vom Beirat für Senioren und Seniorinnen zugewiesen wurden, selbständig erledigt.

Der Arbeitskreis besteht aus:

  • dem/der Vorsitzende/n der Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs als Vorsitzendem
  • fünf Mitgliedern, die vom Beirat für Senioren und Seniorinnen für die Dauer der Wahlperiode aus den zwölf Mitgliedern nach § 3 Abs. 4 der Satzung des Beirates für Senioren und Seniorinnen gewählt werden
  • dem/der Seniorenbeauftragten.

Der Arbeitskreis tagt nach Bedarf. Er entscheidet mehrheitlich und hat das Recht, die Einberufung des Beirates für Senioren und Seniorinnen jederzeit zu verlangen. Der Arbeitskreis tagt nicht öffentlich.


Hier finden Sie Informationen der ARGE zum Thema Pflege im Quartier: