Verwarn- und Bußgeld für Parkverstöße
Bundeseinheitlich geltende Bußgeldkatalog-Verordnung
Die Verkehrsüberwachung leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parküberwachungsdienstes der ruhende Verkehr kontrolliert. Hierbei liegt der Schwerpunkt bei der Beseitigung von Behinderungen für den fließenden Verkehr. Wo in zweiter Reihe auf der Fahrbahn geparkt wird, "Zebrastreifen" blockiert werden und selbst Rettungswege durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden, kann leider nur eine "Knolle" oder der Abschlepphaken mehr als mahnende Worte erreichen.
Bei allen Verstössen ist die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder in der bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und steht nicht im Ermessen der Überwachungskräfte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parküberwachungsdienstes erhalten keine "Fangprämien" und erledigen auch nur ihren Job - und der ist manchmal nicht sehr angenehm.