Ausnahmegenehmigung zum Parken / Sperren von Parkplätzen
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken oder eine Genehmigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen (absolutes Haltverbot, z.B. für einen Umzug), dann können Sie das bei uns beantragen. Ob eine Erteilung möglich ist, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) dürfen Verkehrsschilder nicht aufgestellt werden.
Hinweis: Die Haltverbotsschilder müssen selbst beschafft, aufgestellt und nach dem Termin unverzüglich wieder entfernt werden.