Beschlussvorlage - VO/2016/0056-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuerrichtung eines 4. Bettenturms, 5. Bauabschnitt Bamberg, Buger Str. 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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02.03.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Bauherrin beantragt die Errichtung eines 4. Bettenturmes, der städtebaulich den bereits bestehenden Türmen angepasst und gestalterischen diesen angenähert wird. In dem Neubau sollen max. 295 Betten untergebracht werden, insgesamt werden dann 986 Planbetten im Klinikum zur Verfügung stehen.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: ca. 44,00 m Länge ca. 52,50 m ca. 48,00 m
Antragseingang: 06.11.2015
vollständig: - - -
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
i.V.m. dem einfachen Baulinienplan Nr. 62 A vom 19.03.1971
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)
i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Flächen für den Gemeinbedarf - Krankenhaus)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung:
Die restlichen Nachbarn wurden im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung beteiligt. Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Frist ist bereits abgelaufen, daher sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen.
Kfz – Stellplätze – Gesamtstellplatzbedarf für das Klinikum:
erforderlich: 424 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 424
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 424 Nachbargrundstück: -/-
tatsächlich vorhanden: 1115
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Fahrradstellplätze – Gesamtstellplatzbedarf für das Klinikum:
erforderlich: 292 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 292
Nachweis auf Baugrundstück: 292
tatsächlich vorhanden: 432
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |