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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0732-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Ausgangslage

 

Die Kreuzung Ludwigstraße/Zollnerstraße wurde Im Jahr 2015 hinsichtlich Sicherheitsdefizite überprüft (Sitzung Routine Verkehr am 25.2.2015).

 

Ergebnis:

Die Eckausrundung für die Fahrbeziehung (Rechtsabbieger)  Ludwigstraße Zollnerstraße ist sehr eng.

Vor allem größere Fahrzeuge müssen hier sehr weit ausholen.

Abbildung: (Schleppkurve Schubgelenkbus)

 

 

Diese Fahrweise wird nicht von allen Fahrzeuglenkern so ausgefahren, so dass es immer wieder zum Überfahren des Geh- und Radweges kommt.

 

Folgende Punkte wurden beanstandet:

  • Überfahrung des Geh- und Radweges durch ausweichende Rechtsabbieger.
  • Gemeinschaftlich genutzte Verkehrsfläche bei Grünsignal zwischen Linkseinbieger aus der Zollnerstraße und Rechtabbieger aus der Ludwigstr. (nicht RiLSA-konform)

 

Abbildung: (gemeinsame Konfliktfläche zwischen Linksabbieger aus der Zollnerstraße und Rechtsabbieger aus der Ludwigstraße)

 

Es wurde sofortiger Handlungsbedarf erkannt. Um das Befahren des Geh- und Radweges wirksam zu verhindern, wurde ein Pfosten im Gehweg Zollnerstraße gesetzt.

Gleichzeitig mit grün signalisierte Ströme sind bei einer signalisierten Kreuzung so zu führen, dass sie keinen gemeinsamen Konfliktpunkt haben.

Derzeit…

-          Signalabfolge

-          Altes Steuergerät keine Änderung der Programmierung

 

Um eine gemeinsame Konfliktfläche zu vermeiden, standen kurzfristig zwei Alternativen zur Auswahl:

 

Alternative 1:

Abdecken des Rechtsabbiege-Grünpfeils für den Rechtsabbieger Ludwigstraße Zollnerstraße

 

Alternative 2:

Auflösung der Linksabbiegespur Zollnerstraße. Es verbleibt eine kombinierte Spur für alle Fahrtrichtungen.

 

Die Abwägung ist in diesem Fall nicht einfach. Es wurden die vormittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunden untersucht.

Die Bewertung der Verkehrsqualität erfolgte gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) 2015. In diesem werden die Grenzwerte der mittleren Wartezeit im Kraftfahrzeugverkehr bei Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage folgendermaßen definiert.

 

Grenzwerte der

mittleren Wartezeit für die

Verkehrsqualitätsstufen im Kraftfahrzeugverkehr QSV bzw. LOS

Kfz-Verkehr mittlere Wartezeit

 

tw [s]

ÖPNV auf

 

Sonderfahrstreifen

Mittlere Wartezeit tw [s]

A

20

5

B

35

15

C

50

25

D

70

40

E

> 70

60

F

-[1]

> 60

 

Bei Knotenpunkten sowohl mit als auch ohne Lichtsignalanlage wird in der Stufe E die Kapazität des Knotenpunkts erreicht. In den zeitlich begrenzten Verkehrsspitzenzeiten (wie z. B. Frühspitzenstunde, Nachmittagsspitzenstunde) ist mindestens die Stufe D anzustreben.

 

Abbildung: Lageplan mit Bezeichnung der Fahrbeziehungen

 

Bewertung der beiden Varianten:

 

 

Fahrbeziehung

11

21

22

31

32

41

42

Morgenspitze

C

C

C

B

B

D

C

Abendspitze

C

D

E

B

B

C

C

Variante 1: Hilfssignal entfällt

 

 

Fahrbeziehung

11

21

22

31/32

41

42

Morgenspitze

C

A

C

C

C

C

Abendspitze

C

A

E

D

C

C

Variante 2: Zusammenlegung der Fahrstreifen in der Zollnerstraße

 

 

Abwägungsergebnis:

In beiden Varianten ist die Morgenspitze unproblematisch. Maßgebend ist die Abendspitze.

Hier zeigt sich, dass in Variante 1 (Wegfall des Hilfssignals) zwei nebeneinander liegende Fahrspuren (21, 22) die Qualitätsstufe D und E haben. Dadurch besteht die Gefahr, dass bei Störungen des Verkehrsablaufes dies noch größere Auswirkungen auf den benachbarten Knoten am Bahnhof hat [Überstauung].

Es wurde deshalb die Variante 2 (Zusammenlegung der Fahrstreifen in der Zollnerstraße) gewählt. Bei dieser Variante kann das Rechtsabbiegen Ludwigstraße Zollnerstraße weiterhin stattfinden, während auch für die Fahrtrichtung aus der Zollnerstraße grün gezeigt wird.

 

Abbildung: (Fahrkurve rechtsabbiegender Gelenkbus ohne Konflikt mit Fahrverkehr aus der Zollnerstraße)

 

Grundsätzliche wären auch andere Optimierungen der LSA möglich gewesen. Dies hätte jedoch größere Eingriffe in die LSA-Technik erfordert. Da es sich hier um eine alte LSA-Technik handelt, die in absehbarer Zeit ausgetauscht werden soll, wurde von solchen Varianten abgesehen, da sie nur im Zusammenhang mit einem Austausch des LSA-Steuergerätes umsetzbar gewesen wären.

 

Mittelfristig wurde angestrebt, einen kleinen Teil des angrenzenden Grundstücks zu erwerben, um die Eckausrundung baulich verbessern zu können.

 

Abbildung: (Fahrkurve rechtsabbiegender Gelenkbus ohne Konflikt mit Fahrverkehr aus der Zollnerstraße bei Erhalt der Linksabbiegespur in der Zollnerstraße)

 

Abbildung: (neue Bordsteinführung und notwendiger Grunderwerb)

 

Das Immobilienmanagement hat sich in der Zwischenzeit bemüht, entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen und den notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Bislang ohne Erfolg.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Inzwischen wurde die veraltete LSA-Technik erneuert (Erneuerung des LSA-Steuergerätes).

Weiterhin soll im Kreuzungsbereich im Rahmen des Straßenunterhaltes die Fahrbahndecke erneuert werden.

Damit steht die Möglichkeit offen, die Fahrbahnmarkierung und die LSA-Programmierung zu optimieren.

In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Varianten geprüft. Dabei wurde auch die jetzt mögliche Optimierung der LSA-Programmierung berücksichtigt:

 

Variante 1

Auflösung der Linksabbiegespur Zollnerstraße. Es verbleibt eine kombinierte Spur für alle Fahrtrichtungen.

 

Variante 2

Abdecken des Rechtsabbiege-Grünpfeils für den Rechtsabbieger Ludwigstraße Zollnerstraße

 

Variante 3

Grunderwerb und Anpassung des Bordsteines

 

 

Der Knotenpunkt ist hoch belastet. Sowohl durch Kfz- als auch durch Radverkehr. Dazu kommt die ungünstige Knotenpunktsgeometrie (versetzte Einmündung der Klosterstraße).

 

Für die Drei Varianten wurden die vormittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunden untersucht.

 

Bewertung der drei Varianten:

 

 

Fahrbeziehung

11

21

22

31

32

41

42

Morgenspitze (optimiert)

C

b

b

C

C

B

C

Abendspitze (optimiert)

C

B

B

C

C

b

C

Variante 1: Hilfssignal entfällt

 

 

Fahrbeziehung

11

21

22

31/32

41

42

Morgenspitze (optimiert)

C

A

C

C

C

C

Abendspitze (optimiert)

C

A

D

E

b

C

Variante 2: Zusammenlegung der Fahrstreifen in der Zollnerstraße

 

 

Fahrbeziehung

11

21

22

31

32

41

42

Morgenspitze (optimiert)

C

A

B

C

C

B

C

Abendspitze (optimiert)

C

A

B

C

C

B

C

Variante 3: Grunderwerb

 

 

Damit liegt eine verkehrstechnischer Nachweis für den Knotenpunkt vor. Dieser Nachweis gilt jedoch nur für den Knoten selbst. Bei enger Knotenpunktsabfolge und/oder langem Rückstau ist deshalb der Knoten zusammen mit dem benachbarten Knoten zu betrachten. Es wurde deshalb eine Mikroverkehrssimulation des Knotens an der Zollnerstraße zusammen mit dem Knoten am Bahnhof durchgeführt. Diese beiden Knoten sind verkehrlich eng miteinander verknüpft.

 

Ergebnis:

 

 

 

 

 


[1] Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrssrke q über der Kapazität C liegt ( q > C)

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
  2. Der Umweltsenat beschließt die Variante 1 (Abdecken/Außerbetriebsetzung des Rechtsabbiege – Grünpfeils für den Rechtsabbieger Ludwigstraße Zollnerstraße, die Linksabbiegespur in der Zollnerstraße bleibt erhalten) und beauftragt die Verwaltung, die Signalisierung an diese Lösung anzupassen.
  3. Der Umweltsenat beauftragt die Verwaltung, weiterhin die Variante 3 (Grunderwerb) anzustreben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 3.500,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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