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Inhalt

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzbehörde der Stadt Bamberg ist das Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden. Das Spektrum reicht von schweren, lokal begrenzten Unfällen bis hin zu großflächigen Naturereignissen, Hochwasser u. ä. oder möglichen terroristischen Anschlägen. Vorbereitende Maßnahmen wie Alarmierungsplanung oder die allgemeine Katastrophenschutzplanung sowie die Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen werden in der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz erarbeitet, während für das Krisenmanagement im Falle einer Katastrophe die Führungsgruppe Katastrophenschutz zuständig ist.

Organisation

Entscheidend für die erfolgreiche Bewältigung einer Katastrophe ist eine rasch aufgebaute und wirksame Einsatzleitung durch die Stadt Bamberg als Katastrophenschutzbehörde. Die Behörde hat grundsätzlich ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden (Art. 5 BayKSG) der gleichen oder einer niedrigeren Stufe.

Die Führung und Einsatzleitung im Katastrophenfall durch die Katastrophenschutzbehörde gliedert sich in drei Führungsebenen:

Obere Führungsebene: Führungsgruppe Katastrophenschutz - FüGK

Die Katastrophenschutzbehörde trägt die Gesamtverantwortung für den organisatorischen und politisch-administrativen Ablauf des Einsatzes. Die Leitung und Verantwortung während eines Einsatzes hat Oberbürgermeister Andreas Starke als Behördenleiter.

Zur Bewältigung der Aufgaben im Katastrophenfall bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Die kleine, flexible und rasch alarmierbare FüGK setzt sich grundsätzlich aus Mitarbeitern der Behörde zusammen. Sie wird bei Bedarf lageabhängig durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Einrichtungen, Vertreter der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Einsatzorganisationen und durch Sachverständige erweitert.

Die FüGK leitet den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Ihr obliegt die Feststellung des Katastrophenfalles (Art. 4 BayKSG), die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Anforderung auswärtiger Hilfe und die Gesamtkoordination der Maßnahmen. Darüber hinaus trifft sie Entscheidungen, die über die Aufgaben der Örtlichen Einsatzleitung hinausgehen oder denen besondere Bedeutung zukommt.

Zur Unterstützung der FüGK ist weiterhin ein Kommunikationsgruppe Führung - KomFü - als "Service-Dienstleister" eingerichtet. Diese besteht aus dem Leiter der Einheit sowie weiteren ehrenamtlich tätigen Helfern. Diese Helfer werden insbesondere eingesetzt, um die ständige Erreichbarkeit der FüGK sicherzustellen und verfügen aus diesem Grund über eine entsprechende Kommunikationsausstattung. Ihnen stehen dazu Funk- und EDV-Ausstattung, Telefon, Telefax etc. zur Verfügung.

Die Ausbildung findet einerseits auf der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried statt, andererseits im Rahmen gemeinsamer interner Schulungen der FüGK und der eigenen Einheit.

Mittlere Führungsebene: Örtliche Einsatzleitung - ÖEL

Die Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) ist die taktisch-operative Führung an der Schadensstelle. Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde koordiniert sie alle Maßnahmen vor Ort und hat ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften (Art. 6 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörden sollen bereits vorab, also unabhängig von einem konkreten Schadensereignis, fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennen.

Auch unterhalb der Katastrophenschwelle kann ein vorab benannter Örtlicher Einsatzleiter zum Einsatz kommen und die für den Einsatzerfolg so wichtige Einsatzleitung vor Ort übernehmen (Art. 15 BayKSG). Dies geschieht, wenn durch eine einheitliche Einsatzleitung vor Ort das geordnete Zusammenwirken aller eingesetzten Kräfte wesentlich erleichtert werden kann. Der Örtliche Einsatzleiter wird hier als verlängerter Arm der Kreisverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde tätig.

Untere Führungsebene

Die organisationsinterne Führung der Einsatzkräfte aus den verschiedenen Organisationen und Aufgabenbereichen - Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk etc. - stellt die dritte Führungsebenen dar. Die unmittelbare Schadensbekämpfung vor Ort wird von den zur Katastrophenhilfe verpflichteten Organisationen wahrgenommen. Die Führung der Einsatzkräfte richtet sich häufig nach organisationsinternen Regelungen. In die Organisationskompetenz der Träger der Fachaufgaben wird nicht eingegriffen.