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Unterstützungen und Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende

Liebe Kulturschaffende,

die Kulturszene in Bamberg ist ganz massiv von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Derzeit ist noch unklar, wie es mit den Aufenthaltsbeschränkungen weitergeht und ab wann Veranstaltungen wieder möglich sind und auch in welchem Ausmaß und zu welchen Bedingungen. Damit Sie diesen „Shutdown“ überstehen können und in der „Nach-Corona-Zeit“ wieder tatkräftig zum Kultur- und Veranstaltungsangebot in unserer Stadt beitragen können, haben wir Ihnen noch einmal die Programme zur finanziellen Unterstützung zusammengefasst. Ministerpräsident Markus Söder hat in der Regierungserklärung am vergangenen Montag angekündigt, dass es weitere Hilfen für die Kulturszene geben soll, so vor allem eine Unterstützung von jeweils 1.000 € für drei Monate für Künstlerinnen und Künstler, die in die Künstlersozialkasse einzahlen. Nähere Einzelheiten zum Antragsverfahren haben wir derzeit leider noch nicht. Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig auf den Webseiten des Wirtschaftsministeriums/Kultusministeriums und in der Presse. Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir die Infos und ggf. links weitergeben. Auch auf Bundesebene soll heute das Thema „Förderung von Kulturschaffenden in der Corona-Krise“ wohl noch einmal beraten werden.

Bereits heute können wir Ihnen die Modalitäten für das neue Unterstützungsprogramm der Sparkasse Bamberg mitteilen. Die Sparkasse Bamberg wird die Ausschüttung der Stiftung der Sparkasse für Kunst, Kultur und Denkmalpflege aufstocken und es gibt einen „Sonderantragstermin“ für projektbezogene Förderungen mit Fristende am 6. Mai 2020. Außerdem wurde von der Sparkasse ein extra Spendenfonds aufgelegt für gemeinnützige Vereine in der Stadt und dem Landkreis Bamberg. Es wird in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Förderung bis zu 500.000 € in Aussicht gestellt. Nähere Einzelheiten dazu siehe unten.

Fördermöglichkeiten:

AKTUELL: Info des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigten und vom Ministerrat Ende April 2020 beschlossenen Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler.

Auch für Kunstminister Bernd Sibler ist diese Unterstützung ein echtes Anliegen: „Mit diesem Programm helfen wir von Seiten des Freistaats Bayern, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Künstlerinnen und Künstler abzufedern und Existenzen zu sichern. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu unserem reichen Kulturleben, wir wollen sie nicht alleine lassen und ein verlässlicher Partner auch in der Krise sein.“

Das vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder angekündigte und vom Ministerrat Ende April 2020 beschlossene Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 90 Millionen Euro soll nun mit zusätzlich 50 Millionen Euro und damit einem Finanzvolumen von insgesamt 140 Millionen Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kompensation von Honorarausfällen infolge der Corona-bedingten Schließungen von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsausfällen aufgelegt werden. Wie von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kunstminister Bernd Sibler am 14. Mai mitgeteilt, wird das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler für einen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten umgesetzt:

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Mit diesem „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern, was etwa punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern (z.B. Schauspielerinnen und Schauspielern) eine Unterstützung ermöglicht.

Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Die Anpassung des Programms soll der Lebenswirklichkeit der Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden.

Die Online-Antragstellung ist unter diesem Link möglich: https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern

Bearbeitet werden die Anträge bei den Bezirksregierungen, die sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern.

Für Informationen und Fragen steht eine Hotline zur Verfügung. Die Beratung findet durch das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München statt . Sie erreichen Sie unter der Nummer 089 233 289 22. Sie ist von Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr erreichbar.

Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen (Bearbeitungsstand etc.) von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.

Soforthilfe des Bundes und des Freistaates Bayern

Für die Soforthilfe des Freistaates Bayern und des Bundes gibt es ein gemeinsames Antragsformular. Nähere Informationen dazu und das kombinierte Online-Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Der Antrag kann nur online gestellt werden.
Inzwischen wurden höhere Förderbeträge für die Programme festgelegt. Falls Sie also schon einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, können Sie einen neuen Förderantrag stellen, müssen aber im elektronischen Antragsformular ankreuzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben.

Bamberger Rettungsschirm

Damit Bamberger Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Kunstschaffende durch die Corona-Krise keinen Liquiditätsengpass erleiden, hat die Stadt Bamberg den „Bamberger Rettungsschirm“ in Höhe von 1,5 Mio Euro aufgelegt. Dieser gewährt als Unterstützung ein zinsloses Darlehen bis zu 20.000 €.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Bamberg und auf Facebook „Wirtschaftsförderung Bamberg“.
Momentan ist das Volumen des „Bamberger Rettungsschirm“ fast ausgeschöpft. Es gibt jedoch eine Warteliste für alle noch eingehenden Anträge.

Unterstützungsfonds der Sparkasse für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine aus der Stadt und dem Landkreis Bamberg haben die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung bis zu 5.000 € zu stellen. Die finanziellen Engpässe sind nachzuweisen. Der erste Antragstermin ist der 29. Mai 2020. Ein nächster Termin ist für den Herbst 2020 geplant. Ein Gremium aus Vertretern der Stadt, dem Landkreis und der Sparkasse Bamberg entscheidet über die eingereichten Anträge. Weitere Informationen und das Antragsformular ...

Aufstockung der Ausschüttung der Stiftung der Sparkasse für Kunst, Kultur und Denkmalpflege

Die Sparkassen-Stiftung nimmt zusätzliche projektbezogene Förderanträge bis 6. Mai 2020 entgegen. Die Stiftungsratssitzung, die über die Vergabe der Mittel entscheidet, ist für den 25. Mai 2020 geplant. Dazu erhalten Sie wichtige Infos und die Anträge ...

Außerdem wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) vereinfacht und seit 01.03.2020 die sog. „Corona-Grundsicherung“ eingeführt. Für die Dauer von sechs Monaten entfällt die Vermögensprüfung und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt (s. auch beiliegende Medieninformation von Stadt und Landkreis Bamberg).

Weitere Hilfsangebote und Informationen:

Bayerisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (bayernkreativ) - Übersicht über Hilfsangebote und Handlungsleitfaden

Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)

Deutscher Kulturrat
Übersicht über Hilfsangebote, allgemeine Informationen und Statements

Fonds Soziokultur - Förderprogramm ,,Inter-Aktiv“
Sonderförderprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 250.000 € für gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besondere Formate in „kontaktfreien“ Zeiten entwickeln möchten (bis zu 5.000 € als 100 %-Förderung). Die Abgabefrist für Projekte: 2. Mai 2020 (Projektbeginn ab 11. Mai).

Crowdfunding

Elinor Kunstnothilfe
Die Kunstnothilfe lässt sich schnell und unkompliziert online beantragen. Sie ist eine finanzielle Hilfestellung um den Lebensunterhalt sicherzustellen.

European Cultural Foundation: Culture of Solidarity
Der „Culture of Solidarity Fund“ unterstützt kulturelle Initiativen, die mitten in der Krise die europäische Solidarität und die Idee Europas als einen gemeinsamen öffentlichen Raum stärken (genaue Anforderungen an Antragsteller s. Homepage).

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Soforthilfe für Personen, die ausschließlich freiberuflich oder kurz befristet beschäftigt tätig sind und durch Covid-19-bedingte Veranstaltungs- und Produktionsabsagen Honorarausfälle erlitten haben (für Künstler*innen, die mindestens an einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben.

Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger er (GBDA)
Hilfsfonds für bedürftige Künster*innen, der in Not geratene Theaterschaffende unterstützt (auch Nichtmitglieder der GBDA sind antragsberechtigt).

Aktionsbündnis Darstellende Künste
Soforthilfe für Künsterl*innen, die sich auf Grund der Krise in einer Notlage befinden (und Mitglied in einem der auf der Homepage genannten Aktionsbündnis-Vereine sind).

Sängerhilfe (Oper Magazin + Manfred Strohscheer Stiftung)
Corona-Hilfe für freischaffende Sänger*innen und Beschäftigt des Musiktheaters.

Deutsche Orchesterstiftung
Nothilfe für freiberufliche Musiker*innen, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind.

VG Wort
Im Rahmen der aktuellen Situation durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie können in Not geratene Wortautoren und Verleger ein zinsloses Darlehen bis max. 1.000 € beantrage.

Für Musikschaffende
Die GEMA hat einen Hilfsfonds bereitgestellt.

Für die Film und Medienbranche
Die Bundes- und Landesförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnehmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt und Programmprämien erhöht.

Informationen zum neuen Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler

Antrag auf Beihilfe “Gemeinsam helfen in der Corona-Krise“

Wir hoffen, dass Sie ein passendes Unterstützungsangebot finden und melden uns wieder, sobald es Neuigkeiten gibt. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Halten Sie durch und wir freuen uns schon jetzt auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.