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Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bamberg ist bemüht, die Website www.stadt.bamberg.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV).

Die Internetangebote sollen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar sein. Sie sollen bedienbar sein. Dies gilt für technische Aspekte (Browser, Betriebssystem). Dies gilt auch für inhaltliche Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen gem. § 3BayBITV (BITV 2.0) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BayEGovV

  • Alternativtexte für grafische Bedienelemente sind nicht überall hinterlegt. Grafiken haben teils einen unverständlichen Alt-Text (z.B. den Dateinamen) (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Autocomplete Funktion (automatisches Ausfüllen) für Formularfelder (Name, Vorname, etc.) fehlen oder sind nicht durchlaufend ausgezeichnet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
  • Bereiche sind nicht immer überspringbar. Links ohne Icons sind nur farblich markiert und nicht unterstrichen. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.1)
  • Eingeblendete Inhalte sind teilweise schwer bedienbar, hauptsächlich bei dem Hauptmenü und zugehörigen Untermenüs. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.13)
  • Das Menü lässt sich ohne Maus schlechter bedienen. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1)
  • Der Zweck eines Links ist an manchen Stellen nicht beschrieben, sondern lautet lediglich "weiterlesen". Es fehlen Informationen zu den Dateiformaten. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.4)
  • Vereinzelt ist der html-Code nicht valide, z.B. werden Felder doppelt vorgelesen oder Worte buchstabiert. Verschiedene Browser könnten Inhalte unterschiedlich darstellen oder der Aufbau der Seite dauert länger. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.1)

Vorlesefunktion

Als zusätzlichen Service bietet die Stadt Bamberg auf www.stadt.bamberg.de die Vorlesefunktion der Firma ReadSpeaker an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.06.2021 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/einfuehrung/selbstbewertung.html.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit von www.stadt.bamberg.de auffallen, können Sie uns dies mitteilen: internet@stadt.bamberg.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

  • Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
    St.-Martin-Straße 47
    81541 München
    E-Mail: bitv@bayern.de
    Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html