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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle ist der erste Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalisten. Sie dient als Bindeglied zwischen den Dienststellen der Verwaltung und den Medien. Im Vordergrund steht immer die umfassende und sachliche Information.

Die Stabsstelle ist für die Überwachung des Erscheinungsbildes (Corporate Design) zuständig. Sie organisiert und koordiniert die Produktion von städtischen Broschüren, Flyern und Plakaten und berät die Dienststellen der Stadtverwaltung bei der Erstellung von Druckerzeugnissen. Zudem ist die Gestaltung der städtischen Internetseiten in der Pressestelle angesiedelt.

Drehen im Weltkulturerbe - Drehen in Bamberg

Ein Leitfaden der Stadt Bamberg für Film- und Fernsehproduktionen

Bamberg bietet für Dreharbeiten historische und moderne Kulissen. In der Weltkulturerbe-Stadt Bamberg gibt es prominente Wahrzeichen wie den Dom, Alte Hofhaltung, Residenz, Brückenrathaus und vieles mehr.

Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden "mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film" vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das "Panoramafreiheit". Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.

Bei Aufnahmen in geschlossenen Räumen oder in umzäuntem Gelände muss jeweils der zuständige "Hausherr" zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Wenn es sich um Gebäude der Stadt Bamberg handelt, kann die Pressestelle den Kontakt zu den Dienststellen und Ämtern herstellen sowie bei der Motivsuche behilflich sein.

Wenn Sie für Dreharbeiten Ausnahmegenehmigungen brauchen, weil Sie mit Ihrem Auto in der Fußgängerzone oder im eingeschränkten Halteverbot parken müssen, oder wenn Straßen gesperrt werden sollen, dann wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt. Bitte planen Sie einen Vorlauf von drei Wochen ein.

 

Gebühren

Wir freuen uns, wenn Bamberg zur Kulisse für Film- und Fernsehproduktionen wird. Dennoch können Dreharbeiten zu nicht unerheblichen Einschränkungen und Behinderungen im öffentlichen (und für Anwohner auch im privaten) Raum führen und bedeuten Zusatzaufwand für die öffentliche Verwaltung. Im Wesentlichen fallen dafür zwei Arten von Gebühren an:

Sondernutzungsgebühren

Sondernutzungsgebühren fallen für die Nutzung öffentlichen Verkehrsgrundes (Straßen, Plätze usw.) an. Ihre Höhe bemisst sich entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg vom 13.11.2006 nach Drehort, Dauer und Umfang der Sondernutzung:

Die Straßen in der Stadt Bamberg sind in drei Kategorien gegliedert. Näheres dazu im Gebührenverzeichnis der Sondernutzungsgebührensatzung:

  • Sondernutzungsgebührensatzung - Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (13.11.2006)


Weitere Informationen:

Verwaltungsgebühren

Für die Erlaubnis der Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund, Genehmigungen von Straßensperrungen, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Aufstellen von Verkehrschildern etc. fallen Verwaltungsgebühren an. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt der Stadt Bamberg.

Bestandteile der Verwaltungsgebühren können insbesondere sein:

  • Straßensperrungen Kosten nach Ort, Art und Umfang
  • Aufstellen von Verkehrszeichen
  • Parkgenehmigungen für Fahrzeuge

Weitere Informationen: