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Betreuungsstelle - Rechtliche Betreuung

Willkommen auf der Seite der städtischen Betreuungsstelle. Hier finden Sie einen Überblick, wichtige Dokumente und Kontakte zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und mehr.

Was bedeutet "Rechtliche Betreuung"?

Unabhängig von Alter und Lebenslage kann jeder Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung in eine Situation geraten, in der er sich nicht mehr selbst um seine Dinge kümmern kann. In diesem Fall braucht es verantwortungsbewusste Angehörige oder andere Menschen, die die Angelegenheiten rechtswirksam regeln können.

Falls der Betroffene nicht bereits im Vorfeld einen Bevollmächtigten bestimmt hat, stellt das Betreuungsgericht dieser Person (ab dem 18. Lebensjahr) einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite. Im Mittelpunkt der Betreuung stehen stets die Wünsche des Betroffenen. Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann der Betreuer oder die Betreuerin auch gegen den Willen des Betroffenen handeln. Die Betreuung soll ein selbstbestimmtes Leben nach den eigenen Vorstellungen ermöglichen.

Ausführlichere Information und Dokumente in verschiedenen Sprachen:


Aufgaben der Betreuungsstelle

  • informiert und berät zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • berät Betreute, Betreuer und Bevollmächtigte
  • berät zu anderen geeignete Hilfen, die die Betreuung vermeiden können, und vermittelt diese
  • unterstützt Betroffene im Rahmen der erweiterten Unterstützung nach § 8 und § 11 BtOG
  • unterstützt das Betreuungsgericht
  • beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Ehegattennotvertretung und Patientenverfügung

  • Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen im Vorfeld, also in „guten Zeiten“, eine Vertrauensperson festlegen, die bei Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit – beispielsweise durch Unfall, Erkrankung oder Alter – im Ernstfall schnell und unkompliziert handeln und Entscheidungen treffen kann. Die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung ist in einem solchen Fall dann nicht erforderlich.

  • Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist von der Vollmacht zu unterscheiden. In der Betreuungsverfügung kann der Wunsch festgehalten werden, welche Person zu einem späteren Zeitpunkt als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin vom Betreuungsgericht bestellt werden oder aber auf gar keinen Fall eingesetzt werden soll. Mit dem Dokument selbst ist keine rechtliche Vertretung möglich.
Gegen eine Gebühr von 10 Euro können Vollmachten und Betreuungsverfügungen bei der Betreuungsstelle der Stadt Bamberg öffentlich beglaubigt werden.

  • Ehegattennotvertretung

Ehegattennotvertretung in Gesundheitsfragen: Alle Voraussetzungen, Rechte und Pflichten, sowie das zugehörige Formular finden Sie hier:


  • Patientenverfügung

Mittels einer Patientenverfügung lassen sich Vorgaben zu einer künftigen Behandlung machen, die für Ärzte bindend sind. Das Patientenrecht wurde diesbezüglich in den letzten Jahren erheblich gestärkt. Grundsätzlich ist es ratsam, dass eine Patientenverfügung zusammen mit einer Vollmacht erstellt wird, da es in der Praxis der Bevollmächtigte ist, der den Inhalten der Patientenverfügung zur Geltung zu verhelfen hat. Ansonsten wird geraten, sich aufgrund der medizinischen Sachverhalte innerhalb einer Patientenverfügung insbesondere mit dem Hausarzt abzusprechen. Eine Patientenverfügung sollte alle ein bis zwei Jahre neu unterschrieben werden, damit die Ärzte im Bedarfsfall sich sicher sein können, dass es sich um überdauernde Wünsche des Patienten handelt, die als Maßgabe für die künftige Behandlung dienen sollen.

Ehrenamtliche Betreuung

Bamberger Bürgerinnen und Bürger, die ein spannendes und verantwortungsvolles Ehrenamt suchen, können sich ehrenamtlich als Betreuer und Betreuerinnen engagieren. Sie helfen den betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und unterstützen sie in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen. Zu den Aufgaben können beispielsweise gehören: Geld verwalten, Gespräche mit Pflegekräften und Ärzten führen, Pflegeleistungen oder Sozialhilfe beantragen etc.

Organisationsgeschick, Offenheit, Interesse am Mitmenschen, Toleranz, Respekt gegenüber dem Willen des Betreuten und Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen sind wichtige Voraussetzungen für dieses Ehrenamt.

Formale Voraussetzungen zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung sind die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Schuldnerverzeichnis.

Die Bamberger Betreuungsvereine stehen den ehrenamtlich Tätigen mit Rat und Tat zur Seite. Beratung erhalten ehrenamtliche Betreuer auch bei der Betreuungsstelle und beim Betreuungsgericht.

Interessierte an diesem vielseitigen Ehrenamt wenden sich bitte an die Betreuungsstelle der Stadt Bamberg.

Die Bamberger Betreuungsvereine

Die in Bamberg tätigen Betreuungsvereine führen selbst Betreuungen und sind zudem zuständig für:

  • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Vollmachtnehmern
  • Information über Vollmacht und Betreuungsverfügung

 

  • AWO Sozialnetz Betreuungsverein

  • Betreuungsverein Chapeau Claque e.V.

  • Betreuungsverein des SkF Bamberg e.V.

  • professionelle Sozialarbeit e.V.

  • Rummelsberger Betreuungsverein