Städtebau
Hauptaufgabe der Bebauungsplanung ist die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen.
Hinzu kommen:
- Änderungen des Flächennutzungsplanes in Parallelverfahren zu Bebauungsplänen
- Aufstellung von Satzungen nach §34 Abs. 4 BauGB (Einbeziehungssatzung, Ortsabrundungssatzung, etc.)
- Erlaß von Veränderungssperren
- Betreuung von Städtebaulichen Verträgen
- Betreuung von Vorhaben- und Erschließungsplänen
- Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- Erstellung von Rahmenplänen
- Vorbereitung und Betreuung von städtebaulichen Wettbewerben
- Städtebauliche Beratung über Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken
- Planungsrechtliche Beurteilung von Baugesuchen und Bauanfragen