Planungsrechtliche Beurteilung
Um die Einhaltung der Ziele der Stadtplanung gewährleisten zu können, werden Baugesuche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens dem Stadtplanungsamt zur Stellungnahme vorgelegt.
Im Sachgebiet Baugesuchsbeurteilung wird die Übereinstimmung mit den städtebaulichen Zielen geprüft und das gemeindliche Einvernehmen mit beabsichtigten Planungen erteilt.