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Flächennutzungs- und Landschaftsplanung

Der Flächennutzungsplan bildet die planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung der Stadt Bamberg. Flächenhaft zeigt der Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt, wo Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industriegebiete, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen und sonstige Nutzungen vorgesehen sind. Basierend auf prognostizierten Bedarfen und städtebaulichen Überlegungen werden neben vorhanden auch künftig geplante Nutzungen dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan behördenverbindlich und dient als Grundlage für Bebauungspläne.

Der Landschaftsplan hat Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen im Fokus. Er stellt Inhalte und Ziele für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge dar und ist ein Wegweiser für den Umgang mit Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Der Teilplan Landschaftsplan stellt einen eigenständigen Plan dar. Die wichtigsten Inhalte des Landschaftsplans sind in den Flächennutzungsplan Teilplan Art der Nutzung integriert.

Der geltende Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Bamberg wurde 1996 rechtswirksam. Zum Planwerk des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans gehört auch eine ausführliche Begründung gem. § 5 BauGB (Baugesetzbuch).

Auf Grund sich ändernder Rahmenbedingungen oder geänderter Zielvorstellungen, werden in Teilbereichen immer wieder Änderungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Oft werden diese parallel zu Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der genehmigte Flächennutzungsplan wird fortlaufend durch die durchgeführten Teiländerungen ergänzt und ist in seiner aktuellsten Fassung unter „Dokumente“ zu finden. Alle rechtskräftigen Änderungen seit 1996 sind in einem Änderungsplan verortet.

Der Flächennutzungsplan hat einen Planungshorizont von ca. 15 – 20 Jahren. Danach ist - aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen und Prognosen - eine gesamtstädtische Überprüfung sinnvoll. Die Überprüfung anhand einer Wirkungsanalyse kam 2015 zu dem Ergebnis, dass eine Fortschreibung des geltenden Flächennutzungsplans für die Gesamtstadt erforderlich ist.