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Inhalt

Sachgebiet Schulverwaltung

Die Stadt Bamberg als Sachaufwandsträger

  • Grund- und Mittelschulen
  • Graf-Stauffenberg-Realschule
  • Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule
  • Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg als Sachaufwandsträger

  • Clavius-Gymnasium
  • Dientzenhofer-Gymnasium
  • Eichendorff-Gymnasium
  • E.T.A. Hoffmann-Gymnasium
  • Franz-Ludwig-Gymnasium
  • Kaiser-Heinrich-Gymnasium

Gastschulverhältnisse

  • Datum: 28.08.2024

    Antrag auf gastweisen Schulbesuch

Aufstiegs-BAFÖG (AFBG)

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.

Über AFBG Digital haben Sie die Möglichkeit, Ihren AFBG-Antrag unkompliziert über den Internetbrowser Ihres PC oder Tablets zu erstellen, zu bearbeiten und elektronisch zu versenden. Sie müssen sich mit Ihrer BundID anmelden.

Bitte beachten Sie: Der Antrag kann nur bei vollständigen Daten und Unterlagen bearbeitet werden. Sollten Ihnen während der Antragstellung Angaben fehlen, so können den Antrag zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.

Das Amt für Bildung, Schulen und Sport ist ebenfalls zuständige Genehmigungsbehörde für Gastschulverhältnisse im Grund- und Mittelschulbereich, wenn anstelle der Sprengelschule eine andere Grund- oder Mittelschule besucht werden soll.

Im Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges / Schülerbeförderung ist das Amt für Bildung, Schulen und Sport ebenfalls Genehmigungsbehörde (für Schulkinder mit Wohnsitz in der Stadt Bamberg).

Zum Amt gehört ebenfalls die Ausbildungsförderung (BAföG und BayAföG) für Schüler - nicht aber für Studierende - und die berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (sog. Meister-BAföG).