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Fischereirecht

Abschaffung Jugendfischereischein

Ab dem 01. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins ohne zusätzliche Erlaubnis angeln.  Eine Antragstellung zur Erteilung eines Jugendfischereischeins ist somit ab sofort entbehrlich.

Jugendliche, welche das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischereiprüfung bestanden haben, können entweder weiterhin in Begleitung eines erwachsenen Anglers fischen gehen oder beantragen bei der zuständigen Behörde den staatlichen Fischereischein und können ohne Aufsicht fischen gehen.  

 

Wer in Bayern den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die fischereirechtliche Zuverlässigkeit und das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung.

Der Fischereischein berechtigt Sie zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, müssen Sie sich vor Ort informieren, ob ihr bayerischer Fischereischein dort anerkannt wird. Haben Sie Ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben, dann gilt dieser in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Nicht anerkannt werden dagegen Fischereischeine aus dem Ausland.

  • Hinweis

Die Angelkarte ist für Angler das Dokument, mit dem sie nachweisen, dass sie an einem konkreten Gewässer angeln dürfen. Die Angelkarte wird häufig auch Angelerlaubnis, Gewässerschein oder Fischereierlaubnisschein genannt. Die Angelkarte und der Fischereischein müssen generell immer mit sich geführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zum Vorwurf einer Straftat wegen Wildfischerei.

  • Verlängerung

Einen auf fünf Jahre befristeten Fischereischein können Sie verlängern lassen. Für die Verlängerung brauchen Sie lediglich den Antrag und den Fischereischein im Original.

  • Hinweise bei Verlust des Fischereischeins

Wenn Sie Ihren Fischereischein verloren haben, sollten Sie uns dies unverzüglich melden. Ist der verlorene Fischereischein schon abgelaufen, können Sie einen neuen Fischereischein beantragen. Ist er noch gültig, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag
    • Prüfungszeugnis (nur Kopie)
    • Personalausweis oder Reisepass (nur Kopie)
    • 1 aktuelles Passfoto
    • Bei Minderjährigen Erteilung ab 14 Jahren:
      • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise (nur Kopie)