"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Rechtliche Betreuung

Wenn Sie nicht mehr allein entscheiden können:

Rechtliche Betreuung

Manche Personen brauchen eine rechtliche Betreuung.

Diese Personen können oder dürfen wichtige Entscheidungen in ihrem Leben nicht mehr treffen.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  • Die Person ist nicht bei Bewusstsein.

Beispiel: Sie liegt nach einem Unfall im Koma.

  • Die Person ist krank oder hat eine Behinderung.

Die Krankheit betrifft auch die Entscheidungs∙fähigkeit.

Beispiel: Jemand hat eine geistige Behinderung.

Oder jemand hat eine schwere Erkrankung von seiner Seele.

  • Die Person hat Demenz.

Demenz ist eine Erkrankung vom Gehirn.

Demenz betrifft meist alte Menschen.

Diese Personen sind oft verwirrt.

Sie vergessen viel.

Sie erkennen ihre Verwandten nicht mehr.

Vorsorge-Vollmacht und Betreuungs∙verfügung

In solchen Fällen bekommt die Personen eine rechtliche Betreuung.

Diese Betreuung trifft dann die Entscheidungen für die erkrankte Person.

Am besten bestimmt man schon in guten Tagen diese Betreuung.


Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie machen eine Vorsorge-Vollmacht.

Darin bestimmen Sie eine Person.

Diese Person darf für sie handeln.

Diese Person darf Entscheidungen treffen.

Die Person nennt man: Bevollmächtigter oder Bevollmächtigte.

Sie entscheiden den Zeitpunkt der Vollmacht.

Kein Gericht kontrolliert die Bevollmächtigten.


  • Die andere Möglichkeit ist:

Sie machen eine Betreuungs∙verfügung.

Hier gibt es einen Unterschied zur Bevollmächtigung.

Der oder die Betreuerin wird vom Gericht kontrolliert.


Die Betreuungs∙stelle bei der Stadt

Bei der Stadt∙verwaltung gibt es die Betreuungs∙stelle.

Dort bekommen Sie Informationen.


Dort bekommen Sie Formulare.

Es gibt dort auch Formulare in russischer und türkischer Sprache.


Sie können dort Ihre Vorsorge-Vollmacht vom Amt beglaubigen lassen.

Beglaubigung ist ein amtlicher Stempel.


Die Betreuungs∙stelle unterstützt auch die Betreuer und Betreuerinnen.


Vielleicht wollen Sie Betreuer oder Betreuerin werden?


Melden Sie sich bei der Betreuungs∙stelle.




An wen können Sie sich wenden?


Ihre Ansprech∙partnerin ist: Antonia Schwarz.



Text: www.apel-joesch.de; Illustrationen: Graphik Demenz: Clip Art, Rest: Lebenshilfe Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013